Hier finden Sie alle Informationen zu den Verfahren im Bereich Luftfahrt. Zudem können Sie öffentlich aufgelegte Projekte ansehen sowie den Beginn bzw. die Fertigstellung & Betriebsfreigabe eines Bauvorhabens am Flughafen Zürich den zuständigen Stellen melden.
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Genehmigungsverfahren
Die Genehmigungsverfahren werden durch das Bundesgesetz über die Luftfahrt (Luftfahrtgesetz, LFG) und die Verordnung der Infrastruktur der Luftfahrt (VIL) geregelt. Das Amt für Mobilität (AFM) koordiniert das Verfahren gemäss der kantonalen Verordnung zum Luftfahrtrecht (VLB) zwischen dem Bund und den betroffenen Fachstellen von Kanton und Gemeinden.
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Gesuch für Bauvorhaben am Flughafen Zürich einreichen
Hier finden Sie das Gesuchsformular mit Erläuterungen zum Ausfüllen und Einreichen.
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Gesuch für Bauvorhaben auf Flugfeldern und an Flugsicherungsanlagen einreichen
Hier finden Sie das Gesuchsformular mit Erläuterungen zum Ausfüllen und Einreichen.
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Baubeginn für Bauvorhaben an Flugplatz- und Flugsicherungsanlagen melden
Der Beginn der Bauvorhaben muss mindestens 10 Arbeitstage im Voraus gemeldet werden.
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Fertigstellung und Betriebsfreigabe für Bauvorhaben an Flugplatz- und Flugsicherungsanlagen melden
Die Fertigstellung und Betriebsfreigabe der Bauvorhaben muss mindestens 10 Arbeitstage im Voraus gemeldet werden.
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Kontakt
Amt für Mobilität - Abteilung Flughafen/Luftverkehr
Ansprechperson Beat Uebelhart