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Anleitung
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Das müssen Sie beachten
Der Baubeginn ist mindestens zehn Arbeitstage im Voraus zu melden.
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Rechtskraftbescheinigung
Auf Gesuch hin bestätigt das Verwaltungsgericht die Rechtskraft der von ihm gefällten Entscheide (Rechtskraftstempel auf dem Entscheid des Verwaltungsgerichts).
In Bausachen kann es sich bei Entscheiden des Verwaltungsgerichts um Zwischenentscheide im Sinn der bundesgerichtlichen Rechtsprechung handeln (BGE 149 II 170 E.1). In diesen Fällen ist es dem Verwaltungsgericht leider nicht möglich, eine Rechtskraftbescheinigung auszustellen. Über den Eingang einer allfälligen Beschwerde beim Bundesgericht erteilt die Kanzlei des Bundesgerichts Auskunft.
Kontakt
Amt für Mobilität - Abteilung Flughafen/Luftverkehr
Ansprechperson Beat Uebelhart