Kaum eine Ortschaft im Kanton, die nicht mit den öffentlichen Verkehrsmittel Bahn, Bus oder Tram zu erreichen ist. Zulassungen für Fahrzeuge erteilt das Strassenverkehrsamt. Dort werden auch ausländische Führerscheine in hiesige umgewandelt. Für Fahrräder braucht es keine Bewilligung.
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Öffentliche Verkehrsmittel
Im Kanton Zürich ist praktisch jede Ortschaft mit der Bahn oder mit Bussen erreichbar. In der Stadt Zürich existieren zudem Tramlinien. Bei regelmässigen Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln lohnt es sich, Informationen über Abonnemente oder Vergünstigungskarten einzuholen. Kinder bis 6 Jahre fahren gratis. Bis 16 Jahre bezahlen Kinder und Jugendliche den halben Fahrpreis. Mit der Kinder-Mitfahrkarte fahren sie in Begleitung einer erwachsenen Person sehr preisgünstig. Auch Erwachsene können ein Halbtax-Abo lösen und fahren damit zum halben Preis. Es gibt auch Sparbillette und Spartageskarten, zudem bieten viele Gemeinden und Städte Tageskarten zu einem vergünstigten Preis an. Informationen zu Tickets, Vergünstigungen und Abonnementen erhalten Sie beim Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) oder bei den Schweizerischen Bundesbahnen (SBB).
Fahrzeuge (Auto/Motorrad)
Wer bereits einen Führerausweis besitzt, hat 12 Monate Zeit, um diesen in einen Schweizer Führerausweis umwandeln zu lassen. Das entsprechende Gesuch richten Sie an das Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich.
Wenn Sie ein Auto oder Motorrad in die Schweiz mitnehmen und hier anmelden möchten, müssen Sie das Auto oder Motorrad am Zoll anmelden. Wenn Sie die nötigen Papiere des Zolls haben, ist anschliessend das Strassenverkehrsamt für die Zulassung des Autos in der Schweiz zuständig. Bitte beachten Sie, dass in der Schweiz nur Motorfahrzeuge benutzt werden dürfen, die versichert sind (Auto- oder Motorradversicherung).
Mit Ausnahme der Autobahnen können die Strassen in der Schweiz gebührenfrei benutzt werden. Für Fahrten auf den Autobahnen ist eine sogenannte Vignette vorgeschrieben. Diese ist direkt beim Zoll, an Tankstellen, am Postschalter erhältlich. Es kann auch eine elektronische Vignette über das «Via Portal» des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) bezogen werden.
Fahrrad und E-Bike
Um in der Schweiz Fahrrad zu fahren, ist kein spezieller Ausweis und auch keine Prüfung nötig. Obwohl keine Pflicht besteht, empfiehlt sich das Tragen eines Helms sowie das Abschliessen einer Privathaftpflichtversicherung, da selber für Schäden (an Personen oder Gegenständen) gehaftet wird. Für E-Bikes und E-Trottinette gelten im Strassenverkehr je nach Fahrleistung unterschiedliche Regeln. Dazu finden sich auf der Webseite des Strassenverkehrsamts weitere Informationen.
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
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