Alphabetisierungskurs akkreditieren
Anleitung
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Wer diese Akkreditierung benötigt und wozu
Institutionen, die ein Angebot der Angebotsart Alphabetisierungskurse für das Fördersystem für Geflüchtete (IAZH) akkreditieren möchten.
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Wichtige Informationen und Hilfsdokumente
Für das Verfassen des Gesuchs sind die kantonalen Vorgaben im Förderbereich Sprache zu beachten. Diese aktuellen Vorgaben weichen gegenüber bisherigen Versionen leicht ab.
Genauere Informationen zur Gesuchseingabe finden Sie in der Wegleitung Akkreditierung IAZH (Siehe Ziff. 2.2, Eingabe des Gesuchs).
Bitte beachten Sie, dass das Webformular nicht zwischengespeichert werden kann. Halten Sie für die Eingabe alle erforderlichen Informationen und Unterlagen bereit.
Als Hilfestellung zur Eingabe stellt die Fachstelle eine Zusammenfassung der benötigten Nachweise zur Verfügung:
- Download Kantonale Vorgaben Sprache (Alphabetisierungskurse) PDF | 16 Seiten | Deutsch | 256 KB
- Download Wegleitung Akkreditierung IAZH PDF | 7 Seiten | Deutsch | 97 KB
- Download Vorgaben Schlussbericht IAZH PDF | 10 Seiten | Deutsch | 262 KB
- Download Hilfsdokument «Nachweise Alphabetisierungskurse» DOCX | Deutsch | 66 KB
- Download Anleitung Formular Preiseingabe PDF | 3 Seiten | Deutsch | 81 KB
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Benötigte Unterlagen
Bitte verwenden Sie folgende Dokumente für Ihren Antrag:
Es sind folgende Dokumente im entsprechenden Format einzureichen:
- Formular Preiseingabe als Excel-Dokument
- Bestätigung anbietende Institution Akkreditierung IAZH (PDF)
- Konzept Alphabetisierungskurse (PDF)
- Modulplan / Lehrplan oder Alphabetisierungsleitfaden (PDF)
- Exemplarische Lektionenpläne (PDF)
- Zusatzmaterialien zu den Lektionenplänen (PDF)
Anbietende Institutionen, die zum ersten Mal ein Angebot im Rahmen des Fördersystems für Geflüchtete akkreditieren lassen möchten, reichen zusätzlich folgende Unterlagen ein:
- Aktuelles Organigramm (PDF)
- Geschäftsbericht/Jahresbericht 2023 (PDF)
- Bilanz und Erfolgsrechnung 2023
- Aktuelles Qualitätszertifikat inkl. Auditbericht (PDF)
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Eingabetermin
Gesuche müssen bis zum 18. August 2024 über dieses Webformular eingereicht werden.
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Bitte füllen Sie folgendes Formular aus
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