Im Kanton Zürich gibt es rund 15'500 Betriebe, die Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände herstellen, handeln oder verkaufen. Sie werden vom Kantonalen Labor regelmässig risikobasiert kontrolliert.
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Inspektionen & Untersuchungen
Der Grossteil der Betriebe, nämlich fast 60 %, sind Verpflegungsbetriebe wie Restaurants, Spitalküchen oder Kantinen. Weitere 30 % sind Handelsbetriebe; dazu zählen unter anderem Supermärkte, Grosshändler (Import/Export) und Versandhändler. Rund 10 % aller Betriebe gehören zu den sogenannten Gewerbebetrieben wie Metzgereien, Bäckereien und Käsereien. Grosse Industriebetriebe, die Lebensmittel im Tonnenmassstab herstellen oder verarbeiten, machen 2 % aller Betriebe aus. Zusätzlich gibt es rund 230 Trinkwasserversorgungen, über 200 Badeanstalten sowie 1750 Chemikalienbetriebe und über 100 gemeldete Solarien.
Im Kantonalen Labor arbeiten 122 Personen (100 Vollzeitstellen), inklusive 7 Lernende und Praktikanten. Pro Jahr führt das Lebensmittelinspektorat rund 9000 Kontrollen durch.
Ergänzend zu den Betriebsinspektionen werden im Labor jährlich 20'000 Proben untersucht. Dabei werden rund 50'000 Analysen durchgeführt.
Die Zahlen der letzten Jahre zeigen, dass ungefähr 8 % aller untersuchten Proben nicht den lebensmittelrechtlichen Vorgaben entsprechen und beanstandet werden mussten. Zu beachten ist, dass Probenahmen in der Regel risikobasiert erfolgen. Dies bedeutet, dass gezielt Produkte untersucht werden, die als problematisch eingestuft werden. Der Anteil an Beanstandungen widerspiegelt also nicht die durchschnittliche Qualität der Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände; diese ist bedeutend besser.
Jahresberichte
Unsere Leistungen dokumentieren wir in Form von Jahresberichten. Diese geben nicht nur Auskunft über unsere Untersuchungen und Inspektionen, sondern informieren Sie auch über besondere Themen und Kennzahlen zu Finanzen und Personal.
Möchten Sie mehr wissen? Dann laden wir Sie herzlich dazu ein, in die Jahresberichte hineinzuschauen.
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- Download Jahresbericht 2023 PDF | 20 Seiten | Deutsch | 1 MB
- Download Probenstatistik 2023 nach Warenkategorien PDF | 5 Seiten | Deutsch | 182 KB
- Download Jahresbericht 2022 PDF | 20 Seiten | Deutsch | 1 MB
- Download Probenstatistik 2022 nach Warenkategorien PDF | 7 Seiten | Deutsch | 181 KB
- Download Jahresbericht 2021 PDF | 110 Seiten | Deutsch | 2 MB
- Download Jahresbericht 2020 PDF | 110 Seiten | Deutsch | 9 MB
- Download Jahresbericht 2019 PDF | 110 Seiten | Deutsch | 6 MB
- Download Jahresbericht 2018 PDF | 112 Seiten | Deutsch | 4 MB
- Download Jahresbericht 2017 PDF | 110 Seiten | Deutsch | 2 MB
- Download Jahresbericht 2016 PDF | 138 Seiten | Deutsch | 2 MB
- Download Jahresbericht 2015 PDF | 130 Seiten | Deutsch | 2 MB
Gemäss dem seit 1. Oktober 2008 im Kanton Zürich geltenden Öffentlichkeitsprinzip hat jede Person Anspruch auf Zugang zu den bei einem öffentlichen Organ vorhandenen Informationen (§ 20 Gesetz über die Information und den Datenschutz, IDG). Das öffentliche Organ hat in jedem Einzelfall zu prüfen, ob die gewünschten Informationen bekanntgegeben werden können oder ob rechtliche Bestimmungen oder ein überwiegendes öffentliches oder privates Interesse einer Bekanntgabe entgegenstehen (§ 23 IDG). Das Prüfverfahren wird in den §§ 24ff IDG sowie in den §§ 7ff IDV näher umschrieben.
Öffentliche Organe sind gemäss § 14 Abs. 4 IDG verpflichtet, ein Verzeichnis ihrer Informationsbestände und deren Zwecke öffentlich zugänglich zu machen. Informationsbestände, die Personendaten enthalten, sind dabei zu kennzeichnen.
Dieser Verpflichtung kommen wir mit unserem Dokumentenverzeichnis nach IDG nach. Der Transparenz halber haben wir neben der Kennzeichnung über allenfalls enthaltene Personendaten auch jene Dokumente gekennzeichnet, welche der Schweigepflicht nach Art. 56 Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständegesetz unterliegen.
Dokumentenverzeichnis nach IDG
Das Kantonale Labor ist gemäss Lebensmittelgesetz verpflichtet, kostendeckende Gebühren zu verrechnen, falls die durchgeführten amtlichen Kontrollen zu Beanstandungen führen.
Die Gebühren werden in Anwendung des unten angefügten Tarifes berechnet. Der Gebührentarif des Kantonalen Labors Zürich orientiert sich am Gebührentarif des Verbandes der Kantonschemiker der Schweiz (VKCS) und wurde mit dort nicht aufgeführten Positionen ergänzt.
Die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich hat den entsprechenden Taxpunktwert auf CHF 2.65 festgelegt.
Entscheidungsregel
Kein Messresultat trifft den wahren Wert genau, denn jede Messung ist mit einer gewissen Unsicherheit (der Messunsicherheit) behaftet. Darum ist bei der Beurteilung der Messwerte Vorsicht geboten, besonders betreffend der Einhaltung von präzisen Höchstwerten oder Minimalanforderungen.
Wie wir die Messunsicherheit berücksichtigen, wie und wann wir entscheiden, ob eine Probe den gesetzlichen Anforderungen genügt und wie die Lebensmittelbetriebe vorgehen müssen, wenn sie ihre eigenen Untersuchungen beurteilen wollen, beschreibt das folgende Merkblatt.
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