Das Rettungswesen leistet Personen ausserhalb des Spitals umfassende Hilfe. In nicht lebensbedrohlichen Notfällen erhalten Sie beim Aerztefon 0800 33 66 55 rund um die Uhr kostenlose Beratung und Unterstützung. Bei akuter Lebensgefahr wählen Sie die Notrufnummer 144.
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Das AERZTEFON
Ist ihre eigene Hausärztin, ihr eigener Hausarzt oder die Apothekerin, der Apotheker nicht unmittelbar verfügbar, dann wenden Sie sich an das AERZTEFON. Unter der Gratisnummer 0800 33 66 55 bekommen Sie aus dem gesamten Kanton Zürich im nicht lebensbedrohlichen Notfall medizinische Hilfe. Bei akuter Lebensgefahr wählen Sie wie bisher die Notrufnummer 144.
Der Service für alle Einwohnerinnen und Einwohner im ganzen Kanton vermittelt nicht nur ärztliche, sondern auch zahnärztliche und pharmazeutische Dienstleister. Im Bedarfsfall leitet er die Anrufenden direkt an die Spitex oder die Spitäler weiter oder alarmiert bei akuter Lebensgefahr die Notrufzentrale 144.
Das AERZTEFON steht Ihnen an 365 Tagen im Jahr, rund um die Uhr, zur Verfügung. Der Service besteht seit dem 1. Januar 2018.
Notrufnummern
Was tun bei einem Notfall im Kanton Zürich? Diese Übersicht zeigt die wichtigsten Nummern auf einen Blick:
Einrichtung | Telefon |
---|---|
Rettungsdienst | 144 |
AERZTEFON (Vermittlungsstelle für nicht lebensbedrohliche Notfälle) | 0800 33 66 55 |
Vergiftungen (Notfall) | 145 |
Vergiftungen (Beratung) | 044 251 66 66 |
Beratungs- und Notfallnummer der Zürcher Apotheken | 0900 55 35 55 (CHF 1.50/Min.) |
Polizei | 117 |
Feuerwehr | 118 |
Dargebotene Hand | 143 |
Informationen für Rettungs- und Verlegungsdienste
Im Krankentransport- und Rettungswesen arbeiten der Kanton Zürich und seine Gemeinden eng zusammen: Die Gemeinden sind verantwortlich, die notwendige Versorgung auf ihrem Gebiet sicherzustellen. Sie können diese Aufgabe Dritten übertragen. Der Kanton wiederum erteilt die Betriebsbewilligung.
Anforderungen & Weisungen
Die unten stehenden kantonalen Anforderungen und Weisungen gewährleisten ein schnelles und effizientes Rettungswesen.
- Download Projekt «Optimierung Rettungswesen im Kanton Zürich» – Anforderungen an die Rettungs- und Verlegungsdienste (Erläuterungen, Mai 2019) PDF | 33 Seiten | Deutsch | 212 KB
- Download Weisung Nächst-Best-Spital Mai 2023 (03. Mai 2023) PDF | 3 Seiten | Deutsch | 10 MB
- Download Weisung betreffend die flexible Nächst-Best-Rettungsmittel-Disposition (1. März 2024) PDF | 2 Seiten | Deutsch | 4 MB
- Download Konzept Akutversorgung Schlaganfall für den Kanton Zürich (11. September 2020) PDF | 36 Seiten | Deutsch | 1 MB
Gesuch Betriebsbewilligung
Um eine Betriebsbewilligung für einen Krankentransport- oder Rettungsdienst zu beantragen, verwenden Sie bitte die unten stehenden Formulare.
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Rechtliche Grundlagen
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Kontakt
Gesundheitsdirektion - Amt für Gesundheit