Namensänderung Kinder beantragen
Anleitung
-
Wer kann ein Gesuch stellen?
Das Gesuch um Namensänderung kann von unserer Behörde geprüft werden, wenn eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt werden:
Vorteile:
- Gesetzlicher Wohnsitz im Kanton Zürich
- Wohnsitz im Ausland und Kantonsbürgerrecht in Zürich
-
Unterlagen zusammenstellen
Nachfolgend finden Sie das Gesuchsformular für Kinder. Bitte füllen Sie dieses mit den Personalien des Kindes sowie einer ausführlichen Begründung aus.
Beachten Sie, dass zusätzliche Unterlagen für die Bearbeitung zwingend benötigt werden. Die Zusatzdokumente sowie wichtige Informationen in Bezug auf das Verfahren finden Sie im nachfolgenden Merkblatt. Bitte reichen Sie sämtliche Unterlagen ohne Hüllen und wenn möglich ohne Heftklammern ein.
Formular und Merkblatt Kinder
Für die Bestellung des notwendigen Zivilstandsdokumentes können Sie mit Hilfe des untenstehenden Links die Kontaktdaten von dem für Sie zuständigen Zivilstandsamt finden.
Fehlen Ihnen die finanziellen Mittel für das Namensänderungsverfahren, haben Sie die Möglichkeit zusätzlich ein Gesuch um Gebührenerlass beantragen.
-
Unterlagen prüfen
Vorteile:
- Gesuchsformular komplett ausgefüllt, inklusive der Original-Unterschrift(en)
- Zivilstandsdokument gemäss Merkblatt liegt vor
- Kontaktdaten (Adresse, E-Mail, Telefonnummer) des anderen Elternteils liegt bei
- Beilagen wie z.B. Kopie Sorgerechtsnachweis, Scheidungsurteil, Nachweise Vornamensverwendung etc. sind vorhanden
- Kopie Pass und Ausländerausweis liegt bei (sofern nötig)
-
Gesuch senden
Das Gesuch senden Sie an diese Adresse:
Gemeindeamt
Namensänderung
-
So geht es weiter
Nach Eingang des Gesuchs beginnt die Bearbeitung.
Die Bearbeitungszeit kann von wenigen Wochen bis zu circa drei Monaten in Anspruch nehmen. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Sachverhalt und der damit verbundenen Abklärungen.Für die Gesuchsbearbeitung können während des Verfahrens weitere Unterlagen eingefordert werden.
Kontakt
Gemeindeamt - Namensänderung
Allgemeine Fragen
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag
08.00 Uhr bis 11.45 Uhr und
13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag
08.00 Uhr bis 11.45 Uhr und
13.30 Uhr bis 16.00 Uhr