Gebührenerlass für die Namensänderung beantragen

Anleitung

  1. Wer kann ein Gesuch stellen?

    Ein Erlass der Gebühr ist nur möglich, wenn die finanziellen Verhältnisse der betroffenen Person nicht ausreichen, um den Grundbedarf des Lebensunterhaltes zu decken (betreibungsrechtliches Existenzminimum). Hier können Sie einen Antrag auf Erlass der Gebühren stellen.

  2. Unterlagen zusammenstellen

    Füllen Sie bitte nachfolgendes Formular komplett aus und legen Sie Kopien der Belege Ihrer Einnahmen sowie Ihrer Ausgaben bei. Bei Unterstützung durch das Sozialamt bitte eine aktuelle Bestätigung über die wirtschaftliche Hilfe beilegen.

    Beachten Sie, dass die Beurteilung nach der betreibungsrechtlichen Existenzminimumberechnung erfolgt. Dabei werden die monatlichen finanziellen Mittel berücksichtigt.

    Zu Ihrer Unterstützung, haben wir das Merkblatt vom Obergericht des Kantons Zürich zur Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums auf dieser Seite aufgeschaltet. Bitte reichen Sie sämtliche Unterlagen ohne Hüllen und wenn möglich ohne Heftklammern ein.

  3. Gesuch gleichzeitig mit Namensänderung einreichen

    Der Antrag um Gebührenbefreiung muss gleichzeitig mit dem Namensänderungsgesuch eingereicht werden. 

    Die Bearbeitung erfolgt unabhängig vom Namensänderungsantrag im Rahmen eines separaten Verfahrens.

    Wir behalten uns vor, bei Bedarf zusätzliche Unterlagen für die Klärung der finanziellen Situation nachzufordern.

  4. Formulare absenden

    Das Gesuch um Gebührenerlass senden Sie zusammen mit dem Namensänderungsantrag an diese Adresse:

    Gemeindeamt

    Adresse

    Wilhelmstrasse 10
    8005 Zürich
    Route (Google)


    Postanschrift

    Postfach
    8090 Zürich

  5. So geht es weiter

    Nach Eingang Ihres Ersuchens um Gebührenerlass beginnt die Überprüfung. Dabei wird berechnet ob ein Anspruch geltend gemacht werden kann.

    Sie werden von uns jeweils über das Ergebnis vor dem Verfahrensabschluss Ihres Namensänderungsgesuchs informiert.

    Die Berechnung kann wenige Wochen bis circa drei Monate in Anspruch nehmen. 

Kontakt

Gemeindeamt - Namensänderung

Adresse

Wilhelmstrasse 10
8005 Zürich
Route (Google)


Postanschrift

Postfach
8090 Zürich

Telefon

+41 43 259 83 63

Allgemeine Fragen

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E-Mail

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