Informationsbestände

Das Verzeichnis der Informationsbestände dient der Informationsverwaltung und soll interessierten Personen den Informationszugang erleichtern.

Verzeichnis der Informationsbestände

Die Oberstaatsanwaltschaft und die acht Staatsanwaltschaften verzeichnen jedes von ihnen bearbeitete Geschäft in der zentralen Geschäftskontrolle (Rechtsinformationssystem RIS) jeweils separat für jede Amtsstelle. Zu jedem Geschäft wird ein Dossier erstellt. Die elektronischen Daten und die physischen Akten befinden sich bis zur Erledigung grundsätzlich bei der für die Sachbearbeitung zuständigen Person. Anschliessend werden die Akten - soweit es sich nicht um Strafverfahrensakten handelt, deren Verfahren an eine andere Amtsstelle abgetreten oder überwiesen wurde oder in welchen eine Anklage erging - bei der jeweiligen Amtsstelle zentral aufbewahrt und verwaltet. Strafverfahrensakten werden während 15 Jahren nach Erledigung aufbewahrt, alle anderen Geschäftsakten während 10 Jahren. Innert den folgenden zwei Jahren werden die Akten dem Staatsarchiv zur Archivierung angeboten. Während dieser Anbietefrist sind die Geschäftsdaten im RIS elektronisch archiviert und damit nur noch mit besonderer Bewilligung zugänglich. Informationen (Daten und Akten), die vom Staatsarchiv nicht übernommen werden, werden anschliessend vernichtet.

Liste der Datensammlungen der Staatsanwaltschaft

Bezeichnung Zweck Rechtsgrundlage Personendaten
Rechtsinformationssystem (RIS)
  • Findmittel für Akten
  • Erfassung, Weiterleitung und Abwicklung der Geschäfte
  • Wissensmanagement
§ 44 OG RR1
weitere
Ja
Integriertes relationales Informationssystem
IRIS
Erfassung und Bearbeitung von Rechnungen und Zahlungen (Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung) § 44 OG RR
CRG2
Ja
PULS3
HR-Info
(Auszug aus dem kantonalen Personal- und Lohnadministrationssystem PALAS)
Erfassung sämtlicher personal- und lohnrelevanter Daten Personalgesetz Ja
Leistungserfassungssystem (LERF) Erfassung der Arbeitszeit und Zuordnung der Arbeitszeit zu verschiedenen Leistungsarten § 52 Personalgesetz
CRG
Ja
Aktenaufbewahrung Verwaltung erledigter Verfahren und Geschäfte Art. 99 StPO;
§ 151c GOG;
§ 8 kant. Archivgesetz
Ja

1 OG RR: Gesetz über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung

2 CRG: Gesetz über Controlling und Rechnungslegung

3 Insgesamt 6 Arbeitsplätze zur zentralen Personalgeschäftserfassung (2  bei der Oberstaatsanwaltschaft, 2 bei der Staatsanwaltschaft  Zürich-Limmat, 2 bei der Finanzbuchhaltung).

Kontakt

Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich

Adresse

Güterstrasse 33
8010 Zürich
Route (Google)

Liste aller Kontakte und Standorte

Telefon

+41 43 258 22 00

E-Mail

kanzlei.osta@ji.zh.ch

Diese E-Mail ist nur für allgemeine Anfragen gedacht. Anfragen zu konkreten Verfahren richten Sie bitte direkt an die zuständige Staatsanwaltschaft. Strafanzeigen, die per E-Mail eingereicht werden, müssen gemäss Art. 110 Abs. 2 StPO mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein.