Wir untersuchen und beurteilen sämtliche Straftaten von Jugendlichen zwischen zehn und achtzehn Jahren, die in den Bezirken Andelfingen und Winterthur wohnhaft sind.
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Über uns
Die Jugendanwaltschaft Winterthur untersucht und beurteilt sämtliche Straftaten von Jugendlichen zwischen zehn und achtzehn Jahren, die in den Bezirken Andelfingen und Winterthur wohnhaft sind. Ausserdem ist sie für den Vollzug jugendstrafrechtlicher Schutzmassnahmen und Strafen verantwortlich. Ist bereits eine jugendstrafrechtliche Untersuchung hängig, untersucht und beurteilt sie die Straftaten auch nach Vollendung des 18. Altersjahrs. Die Jugendanwaltschaft Winterthur führt Jugendstrafprozesse vor Jugendgericht und vollzieht die von den Jugendanwältinnen und Jugendanwälten sowie den Jugendgerichten ausgesprochenen Sanktionen.
Die Abteilung Übertretung
Die Abteilung Übertretung gehört zur Jugendanwaltschaft Winterthur und ist für den ganzen Kanton zuständig. Sie verfolgt alle von Jugendlichen zwischen zehn und achtzehn Jahren begangenen Übertretungstatbestände. Dabei spricht sie Verweise und Bussen aus. Die Verfahren werden grundsätzlich schriftlich mit Strafbefehl erledigt. Einvernahmen werden nur in Einzelfällen durchgeführt.
Jugendanwältinnen/Jugendanwalt
Eveline Hügli, lic. iur.
André Kost, MLaw
Carola Schill Merkli, lic. iur.
Stellvertretende Jugendanwältinnen
Fabienne Bisang, MLaw
Sibylle Dischler, Dr. iur.
Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter
Aita Florin
Marcel Goll
Mevlude Nuhija
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Kontakt
Jugendanwaltschaft Winterthur
Zutritt nur nach Vereinbarung
8400 Winterthur
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag
08.15 bis 11.45 Uhr und 13.15 bis 16.45 Uhr
Freitag
08.15 bis 11.45 Uhr und 13.15 bis 16.00 Uhr
Telefon
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Medienstelle der Jugendstrafrechtspflege