Hier finden Sie alles Wissenswerte zur Vorbereitung auf die Zentrale Aufnahmeprüfung in eine Informatikmittelschule sowie Informationen zu den Schulen.
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Anmeldung
Anmeldefenster
1. September 2024 bis 30. September 2024
Voraussetzungen
Zur Zentralen Aufnahmeprüfung (ZAP) in eine Informatikmittelschule können sich Kandidatinnen und Kandidaten anmelden, wenn sie
Vorteile:
- die 3. Sekundarklasse in der Abteilung A oder B besuchen oder besucht haben,
- nach dem 31. Mai 2007 geboren sind (für Eintritt ins Schuljahr 2025/26).
Erforderliche Dokumente
Vorteile:
- 2. Sekundarklasse, 2. Semester (Frühlingssemester respektive Julizeugnis).
- Kandidatinnen und Kandidaten der Abteilung B der Sekundarstufe: zusätzlich eine schriftliche Empfehlung der Klassenlehrperson:
Vorteile:
- Eignungstest: Bei der Anmeldung muss ein Multicheck «ICT Informatiker/in EFZ Fachrichtung Applikationsentwicklung» eingereicht werden. Für die Zulassung zur Prüfung müssen die Kandidatinnen und Kandidaten im Bereich «Potenzial» und im Bereich «berufsspezifische Fähigkeiten» je mindestens 50 Punkte erzielen. Der Termin für den kostenpflichtigen Multicheck-Eignungstest muss zwischen dem 1. Juni und dem 25. September des Prüfungsjahrs gebucht und abgelegt werden. Der Test darf einmal wiederholt werden. Die Zustellung der Ergebnisse des Eignungstests, die zur Anmeldung an die Informatikmittelschule benötigt werden, dauert bis zu zwei Arbeitstagen.
Mehrfachanmeldung
Innerhalb eines Schuljahres können sich Kandidatinnen und Kandidaten insgesamt für drei Aufnahmeprüfungen anmelden:
Vorteile:
- Prüfung in eine Informatikmittelschule im Oktober.
- Prüfung in ein Kurzgymnasium und/oder in eine Handelsmittelschule im März:
- Kandidatinnen und Kandidaten, die sich für ein Kurzgymnasium und eine Handelsmittelschule anmelden möchte, melden sich für die Prüfung in ein Kurzgymnasium mit Option auf Eintritt in eine Handelsmittelschule an. Je nach erzielter Gesamtnote können Kandidatinnen und Kandidaten in ein Kurzgymnasium oder in eine Handelsmittelschule eintreten.
- Prüfung in eine Fachmittelschule oder für eine lehrbegleitende Berufsmaturitätsschule (BM 1) im März:
- Kandidatinnen und Kandidaten melden sich entweder für die Prüfung in eine Fachmittelschule oder in eine Berufsmaturitätsschule an. Die beiden Prüfungen finden am gleichen Tag statt und sind inhaltlich gleich. Mit einer bestandenen Prüfung können Kandidatinnen und Kandidaten in eine Fachmittelschule oder in eine BM 1 eintreten bzw. zwischen den Bildungswegen wechseln.
Falls Kandidatinnen und Kandidaten mehrere Prüfungen bestehen, müssen sie sich innert der im Aufnahmeentscheid erwähnten Frist via Anmeldemaske der Zentralen Aufnahmeprüfung bei jenen Schulen verbindlich abmelden, die sie nicht besuchen möchten.
Prüfungsfrei in eine Informatikmittelschule
Wenn Kandidatinnen und Kandidaten prüfungsfrei in eine Informatikmittelschule übertreten können, melden sie sich via Anmeldemaske der Zentralen Aufnahmeprüfung bis 30. September 2024 bei der gewünschten Schule an.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Seit der ZAP 2023 kann prüfungsfrei in die 1. Klasse einer Informatikmittelschule wechseln, wer:
Vorteile:
- ab der 3. Klasse eines öffentlichen Langgymnasiums in die nächste Klasse übertreten kann oder
- von einer beliebigen Klasse eines öffentlichen Kurzgymnasiums, einer öffentlichen Handelsmittelschule, einer öffentlichen Fachmittelschule oder einer eidgenössisch anerkannten Berufsmaturitätsschule zum Erwerb der BM 1 in die nächste Klasse übertreten kann.
- nach dem 31. Mai 2007 geboren ist (für Eintritt ins Schuljahr 2025/26).
Kandidatinnen und Kandidaten eines Zürcher Gymnasiums, welche die ZAP 2022 oder früher bestanden haben, können prüfungsfrei in die 1. Klasse einer Informatikmittelschule wechseln, wenn sie:
Vorteile:
- von der 3. Klasse eines Langgymnasiums in die nächste Klasse übertreten können oder
- die 4. Klasse eines Langgymnasiums oder die 2. Klasse eines Kurzgymnasiums repetieren können.
Auch für eine prüfungsfreie Anmeldung ist ein Multicheck «ICT Informatiker/in EFZ Fachrichtung Applikationsentwicklung» erforderlich. Die Kandidatinnen und Kandidaten müssen im Gesamtresultat des Multichecks und im Bereich «berufsspezifische Fähigkeiten» je mindestens 50 Punkte erzielen.
Wer das Zulassungsverfahren für eine öffentliche Informatikmittelschule in einem anderen Kanton erfolgreich durchlaufen hat, kann sich prüfungsfrei für eine entsprechende Zürcher Informatikmittelschule anmelden.
Kandidatinnen und Kandidaten mit ausserkantonalem Wohnsitz können aufgenommen werden, wenn sie die Aufnahmebedingungen erfüllen, freie Ausbildungsplätze vorhanden sind und die Kostenübernahme sichergestellt ist.
Aufnahmen in Informatikmittelschulen können gestützt auf ein interkantonales Abkommen über die Leistung von Schulbeiträgen erfolgen.
Schülerinnen und Schüler aus ausländischen Bildungssystemen, die in eine Informatikmittelschule eintreten möchten, können nach Anordnung der Schulleitung entweder eine Aufnahmeprüfung ablegen oder als Hospitantinnen oder Hospitanten aufgenommen werden. Die Aufnahme als Hospitantin oder als Hospitant erfolgt in der Regel für längstens zwei Semester. Hospitantinnen und Hospitanten unterstehen in der Regel im zweiten Semester den Promotionsbestimmungen. Erfüllen sie diese, ist im Anschluss an die Hospitation eine definitive Aufnahme möglich. Wer Interesse an einer Hospitation hat, kann
sich via untenstehendem Link melden:
Anmeldegebühr
50 Franken sind pro Schuljahr (nicht erstattungsfähig) und bei mehrfacher Anmeldung pro Schuljahr einmalig zu entrichten. Für Kandidatinnen und Kandidaten, die prüfungsfrei in eine Maturitätsschule übertreten können, ist die Anmeldung kostenlos.
Schulzuteilung
Grundsätzlich gilt für die Zürcher Mittelschulen die freie Schulwahl.
Die Schulwahl garantiert aber nicht die definitive Schulzuteilung. Bei Überbelegung kann es vor oder nach der Aufnahmeprüfung zu Umteilungen kommen. Betroffene Kandidatinnen und Kandidaten werden schriftlich darüber informiert.
Hinweis: Kandidatinnen und Kandidaten müssen sich in jedem Schuljahr aufs Neue für die ZAP registrieren.
Noten und Aufnahme
Vorleistungsnote
Für die Prüfung in eine Informatikmittelschule zählt die Vorleistungsnote zwingend, wenn die Kandidatinnen und Kandidaten im Zeitpunkt der Anmeldung eine der beiden folgenden Bedingungen erfüllen:
Vorteile:
- Besuch einer öffentlichen zürcherischen Sekundarstufe A ohne Anforderungsstufen
- Besuch einer öffentlichen zürcherischen Sekundarstufe A, die Anforderungsstufen führt. Alle in Anforderungsstufen angebotenen Fächer müssen in der höchsten Anforderungsstufe absolviert werden.
In allen anderen Fällen zählt die Vorleistungsnote nicht.
Berechnung der Vorleistungsnote
Folgende Fächer zählen je zu einem Fünftel:
- Deutsch
- Englisch
- Französisch
- Natur und Technik
- Mathematik (zwei Drittel Arithmetik und Algebra, ein Drittel Geometrie)
Ist in einem dieser Fächer keine Note vorhanden, zählt die Vorleistungsnote nicht.
Prüfungsfächer
Die ZAP ist schriftlich und umfasst die Prüfungsfächer Deutsch und Mathematik.
Das Prüfungsfach Deutsch besteht aus den Prüfungsteilen «Verfassen eines Textes (Aufsatz)» und «Sprachbetrachtung und Textverständnis».
Prüfungsnote
Die Prüfungsnote besteht zu je einem Viertel aus den beiden Deutschprüfungsteilen und zur Hälfte aus der Mathematikprüfung.
Gesamtnote
Wenn die Vorleistungsnote zählt, entspricht die Gesamtnote dem Durchschnitt der Prüfungsnote und der Vorleistungsnote. Wird die Vorleistungsnote nicht berücksichtigt, zählt lediglich die Prüfungsnote der ZAP.
Gesamtnote zur Aufnahme
Kandidatinnen und Kandidaten bestehen die Prüfung mit folgenden Gesamtnoten:
Mit Vorleistungsnote
Mindestens 4,5
Ohne Vorleistungsnote
Mindestens 4,25
Schuleintritt
Eine bestandene ZAP berechtigt zum Eintritt in die Probezeit im anschliessenden Schuljahr.
Welche Note brauche ich an der ZAP?
Finden Sie heraus, welchen Notenschnitt Sie an der ZAP brauchen, um eine Maturitätsschule zu besuchen.
Prüfung
Datum
Montag, 28. Oktober 2024
Ablauf
Uhrzeit |
Fach |
---|---|
8.00 bis 9.30 Uhr | Mathematik |
10.00 bis 10.45 Uhr | Deutsch: Sprachbetrachtung und Textverständnis |
11.15 bis 12.45 Uhr | Deutsch: Verfassen eines Textes (Aufsatz) |
Material und Hilfsmittel
Kandidatinnen und Kandidaten sollen folgendes Material zur Prüfung mitbringen:
Vorteile:
- Amtlicher Ausweis (Pass, Identitätskarte)
- Schreibmaterial:
- Erlaubt sind Füllfeder, Kugelschreiber oder Filzstift mit Schreibfarbe Blau oder Schwarz sowie Tipp-Ex oder Tintenkiller.
- Bleistifte sind nur in Geometrieaufgaben erlaubt, wo dies ausdrücklich verlangt ist.
- Lineal
- Für den Aufsatz in Deutsch:
- Das in der Sekundarschule verwendete Wörterbuch oder
- Duden, Band 1: «Die deutsche Rechtschreibung»
- Für die Mathematikprüfung:
- Bleistift und Radiergummi (nur in Geometrieaufgaben erlaubt, wo dies ausdrücklich verlangt ist)
- Geodreieck und Zirkel
- Wer nicht deutscher Muttersprache ist, darf im Prüfungsteil Mathematik ein zweisprachiges Wörterbuch «Muttersprache – Deutsch» einsetzen. Dies muss bei der Anmeldung zur Aufnahmeprüfung im Bemerkungsfeld eingetragen werden.
- Netzunabhängiger Taschenrechner ohne Grafik- und Algebrasystem. Ausschliesslich erlaubt sind die vier Taschenrechnermodelle im angefügten Dokument:
Nicht erlaubt
- Radierbare Stifte (ausser Bleistift, wo vorgesehen)
- Kandidatinnen und Kandidaten dürfen kein eigenes Papier mitbringen. Sie erhalten an der Prüfung Papierbogen.
- Die Kandidatinnen und Kandidaten deponieren ihre digitalen Geräte (Mobiltelefone, Smartphones, Smartwatches usw.) vor der Prüfung bei der Aufsichtsperson. Digitale Geräte stehen nicht zur Zeitanzeige zur Verfügung, weshalb das Mitbringen einer analogen Uhr empfohlen ist.
Prüfungsvorbereitung
Das Prüfungsarchiv enthält eine Auswahl an Musterprüfungen und Lösungen zur Vorbereitung auf die ZAP.
Die Prüfungen in diesem Archiv sind nicht barrierefrei. Im Rahmen von ausgleichenden Massnahmen (Nachteilsausgleich) kann eine individualisierte Unterstützung zur Prüfungsvorbereitung finanziert werden, sofern der Anspruch auf Nachteilsausgleich aufgrund einer Sehbehinderung belegt ist.
Prüfungsarchiv: Musterprüfungen und Lösungen
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2023:
2022:
Beispielprüfungen 2022 (nach der neuen Verordnung über die Aufnahme in die Maturitätsschulen im Anschluss an die Sekundarstufe):
2021:
2020:
2019:
2018:
2017:
2016:
2023:
2022:
Beispielprüfungen 2022 (nach der neuen Verordnung über die Aufnahme in die Maturitätsschulen im Anschluss an die Sekundarstufe):
2021:
2020:
2019:
2018:
2017:
2016:
Schulen
Standorte
Ausbildungskosten
Für Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz im Kanton Zürich ist der Besuch der Zürcher Informatikmittelschulen kostenlos. Ausgaben für Lehrmittel, Schulmaterial, eigene elektronische Geräte wie Notebook, Projektwochen, Exkursionen, Fremdsprachenaufenthalte, externe Zertifikate usw. müssen jedoch selbst bezahlt werden.
Weiterführende Informationen
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