Wer eine Mittel- oder eine Berufsmaturitätsschule besuchen will, muss die Zentrale Aufnahmeprüfung (ZAP) bestehen oder die Voraussetzungen für die prüfungsfreie Zulassung erfüllen. Angaben zur Anmeldung, zur Aufnahme und weitere Informationen gibt es auf dieser Seite.
Anmeldung
Informationen zu den Anmeldefristen, Wissenswertes zu den Prüfungsvorbereitungen, einen Notenrechner sowie Schulangebote gibt es auf den Websiten der jeweiligen Schultypen.
Nachteilsausgleich bei Beeinträchtigung
Wenn Kandidatinnen und Kandidaten beeinträchtigt sind, können sie die daraus entstehenden Nachteile mit individuellen Massnahmen ausgleichen. Die Kandidatinnen und Kandidaten können den Nachteilsausgleich mit einem Gesuch bei der Schule beantragen. Das Gesuch ist bei der ZAP-Anmeldung online hochzuladen. Wer ein umfangreiches Gesuch einreichen möchte, wendet sich bitte zu Beginn der Anmeldefrist direkt an die gewünschte Schule.
Voraussetzungen:
Vorteile:
- Vermerk und Einreichung des Antragsformulars bis zum Ende der Anmeldefrist zur Prüfung via Anmeldemaske zur Zentralen Aufnahmeprüfung
Vorteile:
- Gutachten einer qualifizierten Fachperson oder einer Fachstelle beilegen.
Anmeldegebühr
50 Franken sind pro Schuljahr (nicht erstattungsfähig) und bei mehrfacher Anmeldung pro Schuljahr einmalig zu entrichten. Für Kandidatinnen und Kandidaten, die prüfungsfrei in eine Maturitätsschule übertreten können, ist die Anmeldung kostenlos.
Schulzuteilung
Grundsätzlich gilt für die Zürcher Mittelschulen die freie Schulwahl.
Die Schulwahl garantiert aber nicht die definitive Schulzuteilung. Bei Überbelegung kann es vor oder nach der Aufnahmeprüfung zu Umteilungen kommen. Betroffene Kandidatinnen und Kandidaten werden schriftlich darüber informiert.
Für die Berufsmaturität während der Lehre (BM 1) gibt es keine Wahlfreiheit. Entscheidend sind der Lehrort und die Berufsfachschule.
1. Hinweis: Kandidatinnen und Kandidaten müssen sich in jedem Schuljahr aufs Neue für die ZAP registrieren.
2. Hinweis: Kandidatinnen und Kandidaten, deren Vorleistungen bei der ZAP berücksichtigt werden, müssen bei der Anmeldung das Januarzeugnis hochladen. Ohne Januarzeugnis kann die Anmeldung nicht definitiv abgeschlossen werden und ist solange provisorisch. Die Daten sind gespeichert und für die gewählte Schule sichtbar. Nachdem das Zeugnis hochgeladen wurde, kann die Prüfungsgebühr bezahlt und die Anmeldung definitiv abgeschlossen werden.
Kontaktformular
Bei Fragen zur Anmeldung oder zum Übertritt in eine Maturitätsschule füllen Sie bitte untenstehendes Kontaktformular aus.
Note und Aufnahme
Vorleistungsnote
Für Kandidatinnen und Kandidaten zählt die Vorleistungsnote an der ZAP zwingend, wenn sie im Zeitpunkt der Anmeldung eine der drei folgenden Bedingungen erfüllen:
Vorteile:
- Besuch einer öffentlichen 6. Primarklasse
- Besuch einer öffentlichen zürcherischen Sekundarstufe A ohne Anforderungsstufen
- Besuch einer öffentlichen zürcherischen Sekundarstufe A, die Anforderungsstufen führt. Alle in Anforderungsstufen angebotenen Fächer müssen in der Anforderungsstufe I besucht werden.
In allen anderen Fällen zählt die Vorleistungsnote nicht.
Prüfungsnote
Die ZAP in eine Maturitätsschule ist schriftlich und umfasst die Prüfungsfächer Deutsch und Mathematik. Das Prüfungsfach Deutsch besteht aus den Prüfungsteilen «Verfassen eines Textes (Aufsatz)» und «Sprachbetrachtung und Textverständnis».
Die Prüfungsnote besteht zu je einem Viertel aus den beiden Deutschprüfungsteilen und zur Hälfte aus der Mathematikprüfung.
Gesamtnote
Wenn die Vorleistungsnote zählt, entspricht die Gesamtnote dem Durchschnitt der Prüfungsnote und der Vorleistungsnote. Wird die Vorleistungsnote nicht berücksichtigt, zählt lediglich die Prüfungsnote der ZAP.
Welche Note brauche ich an der ZAP?
Finden Sie heraus, welchen Notenschnitt Sie an der ZAP brauchen, um eine Maturitätsschule zu besuchen.
Neue Regeln für die Aufnahme
Für die Aufnahme in die Zürcher Maturitätsschulen gelten seit dem 1. August 2022 neue Regeln. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Anpassungen bietet das folgende Merkblatt:
Verhinderung zum Prüfungsantritt
Wer zur Prüfung antritt, gilt als prüfungsfähig und kann im Nachhinein keine Erkrankung geltend machen respektive einen allfälligen Misserfolg nicht nachträglich mit einem Arztzeugnis entschuldigen. Wer die reguläre Prüfung wegen eines belegten Verhinderungsgrunds nicht antreten kann, reicht der Schule innerhalb von drei Tagen ein ärztliches Zeugnis ein und kann die Nachprüfung ablegen.
Prüfungsentscheid
Die Prüfungsentscheide werden per Post mitgeteilt. Die Entscheide sind auch online einsehbar. Den Termin für die Einsicht in die Prüfungen legt jede Schule selbst fest und kommuniziert diese Angaben in geeigneter Form.
Wer die ZAP bestanden hat, sich aber für einen anderen Bildungsweg entscheidet, muss sich in jedem Fall verbindlich bei derjenigen Schule schriftlich abmelden, die nicht besucht wird. Dies muss innert der im Aufnahmeentscheid erwähnten Frist geschehen.
Die Schulleitung erklärt die Prüfung als nicht bestanden, wenn eine Kandidatin oder ein Kandidat anlässlich der Prüfung unerlaubte Hilfsmittel verwendet, zu verwenden versucht oder sonstige Unredlichkeiten begeht.
Evaluation der ZAP
Das Institut für Erziehungswissenschaften der Universität Zürich führt eine wissenschaftliche Evaluation des neuen Übertrittverfahrens durch.
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Rechtliche Grundlagen
- Reglement über die Ausstellung der Schulzeugnisse (Zeugnisreglement der Volksschule)
- Reglement für die Aufnahme in die Gymnasien mit Anschluss an die 6. Klasse der Primarschule
- Verordnung über die Aufnahme in die Maturitätsschulen im Anschluss an die Sekundarstufe und nach Abschluss der beruflichen Grundbildung