Die Ausbildungsgrundlagen der kaufmännischen Grundbildung und der Berufe des Detailhandels werden den Entwicklungen und Herausforderungen der Arbeitswelt angepasst. Ein Kernstück der Revisionen ist die Umstellung des schulischen Unterrichts auf die Handlungskompetenzorientierung, was die Berufsfachschulen vor grosse Herausforderungen stellt. Deshalb hat das MBA Zürich ein Umsetzungsprojekt gestartet.
Vier Berufsausbildungen in der Überarbeitung
Die kaufmännischen Grundbildungen und die Grundbildungen des Detailhandels sind die beiden grössten Berufsfelder in der Schweiz: Zusammen haben sie einen Anteil von fast 30 Prozent aller Lernenden. Die Grundbildungen dieser insgesamt vier Berufe (Kauffrau/mann EFZ, Büroassistent/in EBA, Detailhandelsfachfrau/mann EFZ, Detailhandelsassistent/in EBA) werden überarbeitet und so den Entwicklungen und Herausforderungen der Arbeitswelt angepasst. Die Einführung der neuen Bildungsverordnung der Detailhandelsberufe erfolgt mit Schuljahresbeginn im August 2022, jene der kaufmännischen Grundbildungen im August 2023, jeweils einlaufend mit dem ersten Lehrjahr.
Die Verantwortung für die Revision liegt bei den nationalen Trägerschaften: der Schweizerischen Konferenz der kaufmännischen Ausbildungs- und Prüfungsbranche (SKKAB) der Interessengemeinschaft Kaufmännische Grundbildung Schweiz (IGKG Schweiz) und Bildung Detailhandel Schweiz (BDS). Diese erarbeiten die Bildungsverordnungen und Bildungspläne sowie die Qualifikationsprofile der vier Berufe. Im Kanton Zürich werden die kaufmännischen Berufe an sieben Berufsfachschulen sowie drei Handelsmittelschulen und die Berufe des Detailhandels an drei Berufsfachschulen unterrichtet. Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt unterstützt und koordiniert die Umsetzung der Reformen im Kanton Zürich mit einem Umsetzungsprojekt.
Ein Kernstück der Reformen ist die Umstellung des schulischen Unterrichts von der Fächer- auf die Handlungskompetenzorientierung. Dies wird den Unterricht an den Berufsfachschulen stark verändern und hat Einfluss auf die Organisation, Vorbereitung, Durchführung des Unterrichts und auf das Qualifikationsverfahren sowie auf die Ausbildung der Lehrpersonen.
Kantonaler Lehrplan Kauffrau/Kaufmann (EFZ)
Eine Arbeitsgruppe aus Verantwortlichen der Schulen erarbeitet aus den nationalen Vorgaben kantonale Lehrpläne. Inzwischen liegen die Lehrpläne für das 1. und das 2. Lehrjahr vor. Der Lehrplan für das 3. Lehrjahr wird noch folgen.
Ziele des Projekts
Vorteile:
- Gemeinsames Umsetzungskonzept
- Gemeinsamer Schullehrplan (Einheitliche Integration des nationalen Schullehrplans)
- Einheitliche Unterrichtsstrukturen in Abstimmung auf das Qualifikationsverfahren
- Gremium zur Entwicklung gemeinsamer Unterrichtseinheiten unter Einbezug der Digitalisierung
- Gemeinsames Weiterbildungskonzept für Lehrpersonen
- Koordination der Integration der BM1
Was heisst Handlungskompetenzorientierung?
Die wichtigste Errungenschaft der Revision ist die Umstellung auf einen handlungskompetenzorientierten Unterricht. Dies verbessert zum einen die Schnittstelle zum Lehrplan 21 der Volksschule. Zum anderen stellt die Handlungskompetenzorientierung sicher, dass die Lernenden berufliche Anforderungen eigeninitiativ, zielorientiert, fachgerecht und flexibel bewältigen können.
Handlungskompetenzorientierung bedeutet, dass Wissen so vermittelt wird, dass es sich auf konkrete berufliche Arbeitssituationen sowie Handlungen und Fertigkeiten des Arbeitsalltags bezieht. Dadurch erwerben Lernende benötigtes Wissen in adäquater Tiefe und in Verbindung mit ihrem Berufsalltag. Theoretische Grundlagen werden also nicht mehr in Form von herkömmlichen Unterrichtsfächern vermittelt. Diese bleiben aber wichtig.
An allen drei Lernorten (Lehrbetrieb, Berufsfachschule, überbetriebliche Kurse) orientieren sich die Lernziele an den beruflichen Handlungskompetenzen gemäss Bildungsplan und sind somit besser aufeinander abgestimmt. Die Allgemeinbildung ist in der kaufmännischen Grundbildung vollständig und in den Grundbildungen des Detailhandels teilweise in den Lernfeldern integriert. Damit erwerben die Jugendlichen das Allgemeinwissen, das ausserhalb des Arbeitsplatzes von Bedeutung ist, nach den Vorgaben des nationalen Rahmenlehrplans für den allgemeinbildenden Unterricht.
Weiterbildung der Lehrpersonen
Für die Lehrpersonen bedeutet die Umstellung auf die Handlungsorientierung einen Paradigmenwechsel. Deshalb ist ein umfassendes und koordiniertes Weiterbildungsangebot für die Umsetzung der Reformen notwendig. Dafür hat der Regierungsrat nun eine gebundene Ausgabe von 3,36 Millionen Franken bewilligt (Medienmitteilung). Die Weiterbildung der Lehrpersonen liegt nicht nur im Interesse der Auszubildenden, sondern stellt auch die zukünftige Arbeitsmarktfähigkeit der einzelnen Lehrperson sicher. Betroffen sind rund 650 Lehrpersonen und Schulleitungsmitglieder an den Berufsfachschulen und den Handelsmittelschulen im Kanton Zürich.
Für die Aus- und Weiterbildung der Lehrpersonen sind die Ausbildungsinstitutionen Universität Zürich (UZH), Pädagogische Hochschule Zürich (PHZH) und Eidgenössische Hochschule für Berufsbildung (EHB) zuständig. Angebote zu den Aus- und Weiterbildungen von Lehrpersonen werden auf den entsprechenden Websites publiziert. Im Kanton Zürich nimmt die PH Zürich seit Beginn des Schuljahres 2021/2022 mit allen Schulleitungen Kontakt auf, um die schulspezifischen Bedürfnisse abzuholen.
Die Weiterbildung der Lehrpersonen ist im Herbst 2021 gestartet. Für den Informationsfluss innerhalb der Schulen sind die Schulleitungen zuständig. Dieser Informationsfluss soll nach Bedarf mit digitalen Fragesessions der Gesamtprojektleitung unterstützt werden.
Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt prüft die Gründung einer Arbeitsgruppe «Personelles», in der zusammen mit der Lehrpersonenkonferenz Berufsfachschulen Kanton Zürich (LKB), dem Schweizerischen Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) und dem Zürcher Verband der Lehrkräfte in der Berufsbildung (ZLB) Lösungen erarbeitet werden, falls es zu Problemen mit dem neuen Stellenprofil oder Änderungen bei den Pensen kommt.
Umsetzung und Einführung
Seit März 2021 werden in schulübergreifenden Teilprojekten die Schullehrpläne, die Unterrichtseinheiten und die Stundenpläne erarbeitet. Darauf folgt die Weiterbildung der Lehrpersonen, sodass im Sommer 2023 mit dem 1. Lehrjahr der revidierten kaufmännischen Berufe gestartet werden kann. Das erste Qualifikationsverfahren nach der Revision findet im Sommer 2025 statt, dasjenige der Kaufleute EFZ 2026, womit die Einführung des Projektes endet.
Die revidierten Detailhandelsberufe starten mit dem 1. Lehrjahr per Schuljahr 2022/23. Das erste Qualifikationsverfahren findet im Sommer 2024 (Detailhandelsassistenten EBA) bzw. 2025 (Detailhandelsfachleute EFZ) statt.
Berufsmaturität wird weiterhin gefördert
Die Förderung der BM-Quote ist nach wie vor das erklärte Ziel im Kanton Zürich. Deshalb hat sich der Kanton Zürich im Rahmen der Reform stark für das Konzept der integrierten Berufsmaturität während der beruflichen Grundbildung (BM1) engagiert. Die BM1 bleibt fächerorientiert und wird in das neue System integriert. Das Umsetzungskonzept für die BM1 ist seit Ende Oktober 2021 auf Konvink verfügbar.
Für den Anschluss an die Berufsmaturität nach einer abgeschlossenen beruflichen Grundbildung (BM2) ist ein Konzept in Arbeit. Auch die Trägerschaften der höheren Berufsbildungen prüfen die Anschlussfähigkeit und passen allenfalls ihre Abschlüsse an. Während der Coronapandemie wurde der prüfungsfreie Zugang ab einem bestimmten Notenschnitt eingeführt. Derzeit wird geprüft, ob die Lernenden auch weiterhin prüfungsfrei Zutritt in die BM2 erhalten.
EBA und EFZ stärker aufeinander abgestimmt
Die Reform stimmt die eidgenössische Berufsattests (EBA)- und eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ)-Stufe der kaufmännischen Grundbildung inhaltlich und konzeptionell optimal aufeinander ab. Sie bilden ein kohärentes Berufsfeld und orientieren sich konsequent an den Bedürfnissen des Arbeitsmarkts.
Der Kanton Zürich setzt sich bei der Trägerschaft dafür ein, dass weitere Branchen die Möglichkeit des EBA schaffen, damit zusätzliche Lehrstellen entstehen. Zudem unterstützt der Kanton das Lehrstellenmarketing und stellt über die Berufsberatung die Information sicher.
Fremdsprachenkonzept
In der neuen Bildungsverordnung legt das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) fest, dass alle KV-Lernenden zukünftig zwei Fremdsprachen lernen müssen. Welche zwei Fremdsprachen angeboten werden, bestimmen die Kantone (Medienmitteilung).
Die erste Fremdsprache soll während der gesamte Lehrzeit im Rahmen des Berufskundeunterrichts unterrichtet werden. Das heisst, dass den Lernenden die Sprache in konkreten Arbeitssituationen vermittelt wird. Da in den Betrieben im Kanton Zürich Englisch wesentlich stärker verbreitet ist, hat der Bildungsrat festgelegt, dass die erste Fremdsprache der KV-Ausbildung Englisch ist. Das angestrebte Sprachniveau der ersten Fremdsprache ist mindestens B1. Als zweite Fremdsprache werden die angehenden Kaufleute in Französisch unterrichtet. Dieser Unterricht findet während den ersten beiden Lehrjahren statt. Dies entspricht auch dem Wunsch der Berufsfachschulen und der Wirtschaft.
Für Berufsmaturandinnen und Berufsmaturanden sind weiterhin Englisch und Französisch obligatorisch. Für Lernende, die ein EBA anstreben, ist Englisch neu obligatorisch, während Französisch als Freifach angeboten wird. Mit dieser Regelung soll die Durchlässigkeit für jene EBA-Lernenden gewährleistet sein, die nach dem Berufsattest noch das EFZ machen möchten.
Webseiten zu den nationalen Revisionen
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
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Kontakt
Mittelschul- und Berufsbildungsamt - Marc Fischli, Projektleiter