Gestaltung 3. Sekundarklasse

In der 3. Sekundarklasse bereiten sich die Schülerinnen und Schüler auf den Einstieg in eine Berufslehre oder in weiterführende Schulen vor.

Überblick

Mit dem Abschluss der Sekundarschule erreichen die Schülerinnen und Schüler das Ende der Schulpflicht. Danach benötigen alle Jugendlichen eine passende Anschlusslösung. Die 3. Sekundarklasse schafft für den Übertritt in die berufliche Grundbildung oder in eine weiterführende Schule optimale Voraussetzungen.

In diesem Prozess spielen die Berufswahlvorbereitung, eine Standortbestimmung und die darauf folgende individuelle Profilierung der Schülerinnen und Schüler eine zentrale Rolle. Entscheidend für eine gelungene Berufswahl ist die enge Zusammenarbeit der Schule sowohl mit der Berufsberatung als auch mit den Eltern.

Die Standortbestimmung wird in der 2. Sekundarklasse anhand des webbasierten Instruments Stellwerk und eines Standortgesprächs vorgenommen. Ausgehend vom aktuellen Lernstand der Schülerinnen und Schüler sowie der Einschätzung ihrer überfachlichen Kompetenzen wird im Standortgespräch die individuelle Profilierung ermittelt. Die Umsetzung erfolgt dann in der 3. Sekundarklasse – insbesondere durch Wahlfächer, Projektunterricht und die Abschlussarbeit.

Timeline
Berufswahlvorbereitung in der Sekundarschule Quelle: VSA Bild «Timeline» herunterladen

Gestaltung 3. Sek, Informationen für Schulleitungen

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Gestaltung 3. Sek, Informationen für Schulleitungen
Herausgeber/in
Volksschulamt
Autor/in
Volksschulamt Kanton Zürich

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Elemente     Seite Verbindliche Vorgaben für Sonderschulen
    * gemäss Broschüre «Gestaltung 3. Sekundarklasse – Informationen für Schulleitungen»
Elterninformation 4 Die Eltern werden entweder an einem Elternabend zur Berufsfindung und / oder individuell im Rahmen der Schulischen Standortgespräche informiert. 
Zusammenarbeit mit der Berufsberatung  5 Es findet eine verbindliche institutionelle Zusammenarbeit mit der regionalen Berufsberatung und / oder der IV-Berufsberatung statt. Die Ausgestaltung richtet sich nach dem Bedarf. (Für die Zusammenarbeit in Bezug auf einzelne Schülerinnen und Schüler siehe Merkblatt IV- Anmeldung vor Austritt aus der Sekundarstufe I unter www.berufsberatung.zh.ch.)
Berufliche Orientierung 6 keine Vorgaben
Stellwerk und Standortgespräch 7ff.  Die Standortbestimmung ist ins Schulische Standortgespräch integriert. In lehrplangebundenen Sonderschulen (Typus A) wird der Stellwerktest wenn immer möglich durchgeführt. Ansonsten wird dies im Schulischen Standortgespräch thematisiert. In lehrplanorientierten Sonderschulen (Typus B und C) wird im Schulischen Standortgespräch entschieden, ob und in welchen Fächern ein Stellwerktest durchgeführt werden soll.
Wahlfachbereich 3. Sek Modellwahl 10ff. keine Vorgaben
Projektunterricht, Abschlussarbeit, Zeugnisnote 17 Den Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler angepasste Abschlussprojekte sind in lehrplangebundenen Sonderschulen grundsätzlich obligatorisch (Typus A). Eine allfällige Dispens müsste in einem Schulischen Standortgespräch entschieden werden.

Bildungs- und Berufswahl

Die Bildungs- und Berufswahl ist für Schülerinnen und Schüler ab der 2. Sekundarklasse eines der zentralen Themen. Dabei sind die Jugendlichen auf Unterstützung angewiesen. Diese Aufgabe wird von Eltern, Bildungsinstitutionen sowie von Berufsberatungen gemeinsam wahrgenommen. Die Volksschule übernimmt dabei als koordinierende Aufgabe die Information der Eltern und realisiert die Zusammenarbeit mit der Berufsberatung. Ausserdem begleitet sie die Schülerinnen und Schüler in ihrer beruflichen Orientierung. Zu diesem Zweck steht in der 2. Sekundarklasse eine Wochenlektion zur Verfügung.

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Für einen erfolgreichen Übertritt der Jugendlichen in die Berufswelt ist die Zusammenarbeit der Schule mit den Eltern entscheidend. Deshalb werden die Eltern, noch bevor die Standortbestimmung der Schülerinnen und Schüler stattfindet, über die wichtigsten Aktivitäten im Zusammenhang mit der Berufswahlvorbereitung in der 2. und 3. Sekundarklasse informiert. Dazu hat das Volksschulamt einen Flyer zur Abgabe an die Eltern vorbereitet sowie eine PowerPoint-Präsentation.

Im Zürcher Lehrplan 21 ist in der 2. Sekundarklasse eine wöchentliche Unterrichtslektion für die berufliche Orientierung vorgesehen. Dort werden die Jugendlichen in ihren Schritten Richtung Anschlusslösung auf der Sekundarstufe II begleitet. Der Unterricht erfolgt kompetenzorientiert und beinhaltet die vier folgenden Kompetenzbereiche:

  • Persönlichkeitsprofil
  • Bildungswege, Berufs- und Arbeitswelt
  • Entscheidung und Umgang mit Schwierigkeiten
  • Planung, Umsetzung und Dokumentation

«Berufliche Orientierung» kann in der 3. Sekundarklasse zudem als Wahlfach mit einer Lektion pro Woche belegt werden.

Ein Musterkonzept Berufliche Orientierung (BO) unterstützt Sekundarschulen dabei, ein schuleigenes Konzept zu erstellen. Schulleitungen und Schulteams können ergänzend dazu an der PH Zürich ein unentgeltliches Unterstützungsangebot für eine kompetent organisierte Berufswahl in ihrer Schule buchen. Lehrpersonen können zudem einen Lehrmittelvergleich BO sowie den kostenlosen Abendkurs «Refresher BO» nutzen.

Die enge und verbindliche Zusammenarbeit zwischen Sekundarschule und Berufsberatung soll gewährleisten, dass möglichst viele Jugendliche eine passende Lösung für den Anschluss an die obligatorische Schulzeit finden.

Mit dem Rahmenkonzept «Zusammenarbeit Berufsberatung-Sekundarschule» existiert im Kanton Zürich ein einheitlicher Fahrplan für die Berufswahl. Dieser beinhaltet das Angebot der Berufsberatung und deren Berührungspunkte mit der Sekundarschule, der Berufswelt, den Lernenden und den Eltern. Ausserdem
führt das Rahmenkonzept die Zuständigkeiten und Aufgaben der Beteiligten auf.

Auf dem Berufswahl-Portal gibt es einen Bereich, der spezifisch an Lehrpersonen gerichtet ist. Dort finden sich alle wichtigen Informationen zur Berufswahl und zur Beruflichen Orientierung.

Standortbestimmung

Mitte der 2. Sek nehmen die Lehrpersonen mit den Lernenden und deren Eltern eine Standortbestimmung vor. Sie stützen sich dabei auf die Ergebnisse des Stellwerktests und weitere Unterlagen. Anlässlich eines Standortgesprächs werden verbindliche Ziele für die Dauer der 3. Sek vereinbart. Diese bilden die Grundlage für die individuelle Profilierung der Schülerin, des Schülers.

Stellwerk

Alle Schülerinnen und Schüler des Kantons Zürich absolvieren in der 2. Sekundarklasse den Leistungstest Stellwerk 8. Stellwerk ist ein förderorientierter Test, der den Schülerinnen und Schülern in einem schultypenunabhängigen Leistungsprofil aufzeigt, wo ihre Stärken und Schwächen liegen. In der Folge lassen sich im Rahmen des Standortgesprächs und im Hinblick auf die angestrebte Anschlusslösung gezielte Fördermassnahmen für die einzelnen Schülerinnen und Schüler in der 3. Sekundarklasse ableiten. Der Stellwerktest ist Teil des Lernfördersystems Lernpass plus.

Standortgespräch

Nach der Durchführung des Stellwerk-Tests führt die Lehrperson mit der Schülerin resp. dem Schüler und den Eltern ein gemeinsames Standortgespräch. Dieses bildet den Ausgangspunkt für eine von den Eltern und der Schülerin oder dem Schüler gemeinsam getragenen Vorbereitung auf den Übertritt in die berufliche Grundbildung oder eine weiterführende Schule. Dazu gehört, dass der Unterricht in der 3. Sekundarklasse so geplant wird, dass die Schülerin oder der Schüler eine optimale Förderung erfährt, um die gesteckten Ziele zu erreichen. Neben den individuellen Lernzielen wird vereinbart, welche Wahlfächer die Schülerin oder der Schüler besucht und für wie viele Lektionen zur Vertiefung welcher Fachbereiche sie oder er das Lernatelier nutzen soll.

Individuelle Profilierung

Aufgrund der Standortbestimmung haben die Schülerinnen und Schüler ihre Ziele bezüglich des Übertritts in die Berufsbildung oder in eine weiterführende Schule definiert. Um diese Ziele zu erreichen, bauen die Jugendlichen in der 3. Sekundarklasse ihre fachlichen Stärken aus, festigen überfachliche Kompetenzen und schliessen allfällige Wissenslücken.

Dazu steht in der 3. Sekundarklasse ein Angebot an Wahlfächern bereit, mit dem gezielt auf individuelle fachliche Lernbedürfnisse eingegangen wird – genauso wie auf die Stärkung von persönlichen, sozialen und methodischen Kompetenzen. Diese werden in der 3. Sekundarklasse insbesondere durch den Projektunterricht sowie das Verfassen einer Abschlussarbeit gefördert.

Wahlfachbereich

Den Schülerinnen und Schülern stehen in der 3. Sekundarklasse wöchentlich bis zu 15 Lektionen zur Verfügung, die sie entsprechend dem Wahlfachangebot der Schule belegen können. Dieses Angebot kann teilweise auch durch den Betrieb eines Lernateliers abgedeckt werden.

Die Wahlfachangebote unterstützen die Schülerinnen und Schüler, die erforderlichen Kompetenzen für die angestrebte Ausbildung oder den geplanten Schulübertritt zu sichern und persönliche Schwerpunkte zu setzen. Der Bildungsrat hat für die Wahlfächer in der 3. Sekundarklasse Änderungen in der Lektionentafel beschlossen (BRB 2021/5). Die Anpassungen gelten ab Schuljahr 2022/23. 

Projektunterricht und Abschlussarbeit

Der Projektunterricht ist im Zürcher Lehrplan 21 verankert. In der 3. Sekundarklasse sind dafür wöchentlich zwei Lektionen vorgesehen. Dabei werden die Schülerinnen und Schüler mittels Übungen und projektartiger Vorhaben auf ein Gruppenprojekt und das Verfassen einer selbstständigen Abschlussarbeit vorbereitet. Der Projektunterricht und die Abschlussarbeit stärken die überfachlichen Kompetenzen der Jugendlichen. Die Abschlussarbeit kann aus einer ausschliesslich schriftlichen Arbeit oder aus der Herstellung eines Produkts mit einer schriftlichen Dokumentation bestehen. Die Arbeit wird im Schlusszeugnis benotet.

Zum Projektunterricht und zur Abschlussarbeit stellen wir unterstützende Dokumente zur Verfügung. Diese können via Mail unterrichtsfragen@vsa.zh.ch bestellt werden.

  • Umsetzungshilfe Projektunterricht und Abschlussarbeit 3. Sekundarklasse
  • Übungen und projektartige Vorhaben im Projektunterricht (3. Sekundarklasse)
  • Beurteilungsraster Abschlussarbeit
  • Zertifikat Abschlussarbeit
  • Mustervertrag für Arbeiten ausserhalb des Schulhauses (Projektarbeit 3. Sekundarklasse)

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Auch für den Projektunterricht gilt: Die Verantwortung für die Unterrichtsgestaltung und die Aufsicht liegt bei der Lehrperson, die den Unterricht erteilt.

Arbeiten Schülerinnen und Schüler ausserhalb des Schulhauses, werden sie von der Lehrperson auf die Aufgaben vorbereitet. Sie achtet darauf, dass die zu verrichtenden Tätigkeiten den individuellen Fähigkeiten der Schülerinnen und Schülern angepasst sind. Weiter klärt sie ab, ob der Betrieb für den geplanten Einsatz geeignet erscheint.

Die verantwortliche Lehrperson bespricht die geplanten Aktivitäten mit den Schülerinnen und Schülern, leitet sie bei der Wahl der Mittel und lässt sich Rechenschaft über das Geleistete geben. Die Schülerinnen und Schüler ihrerseits wissen, dass die Lehrperson oder andere Fachpersonen erreichbar sind und sie unterstützen können. Die Lehrperson doku-mentiert kurz ihre Vorbereitung und Instruktionen an die Schülerinnen und Schüler. Dazu gehört auch die vorangehende Information an die Eltern. So können Fragen und allfällige Einwände noch vor Ausführung des Projekts entgegengenommen werden.

In einem Muster-Vertrag (siehe Downloads für Projektunterricht) für Arbeiten ausserhalb des Schulhauses werden die zentralen Punkte und Verhaltensregeln während der Ausführung zwischen Schülerin oder Schüler und Lehrperson festgehalten. Die Eltern nehmen davon Kenntnis und unterzeichnen eben-falls.

Bei Arbeitseinsätzen in einem Betrieb sind Abklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung des Unternehmens notwendig. Die Verantwortung auf dem Weg zu einem Arbeitsort liegt wie beim Schulweg bei den Eltern. 

Aufsicht im Projektunterricht bedeutet also die unterstützende Überwachung der einzelnen Projektphasen, welche die Schülerinnen und Schüler mit der ihnen möglichen Selbständigkeit zurücklegen. Die Aufsicht ist immer wahrzunehmen. Inhalt und Umfang der Aufsicht sind abhängig von der jeweiligen Situation. Die Aufsicht muss – wie oben dargelegt – immer im Einzelfall konkretisiert werden. 

Für Schäden, die eine angestellte Lehrperson durch eine pflichtverletzende Unterlassung verursacht, haftet in erster Linie die Gemeinde (sogenannte Staatshaftung). Nur wenn eine Lehrperson ihre Sorgfaltspflicht grobfahrlässig oder vorsätzlich verletzt hat, hätte die An-stellungsgemeinde gegenüber der Lehrperson einen Rückgriffsanspruch.

Weitere Auskünfte erteilt der Rechtsdienst des Volksschulamtes (Telefon 043 259 22 56 oder rechtsdienst@vsa.zh.ch).

Kontakt

Volksschulamt - Abteilung Pädagogisches

Adresse

Walchestrasse 21
8090 Zürich
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Telefon

+41 43 259 22 62

Sekretariat

Montag bis Freitag

8.00 bis 11.45 Uhr,
13.30 bis 17.00 Uhr

E-Mail

unterrichtsfragen@vsa.zh.ch

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