Gründe für Abwesenheiten und Urlaube
Grundsätzlich beziehen Lehrpersonen sowie Schulleitende ihre Ferien während den Schulferien. Daneben gibt es aber verschiedenste Gründe, die dazu führen können, während der Arbeitszeit für mehrere Tage oder Wochen zu fehlen. Etwa für eine Weiterbildung, den Militär- und Zivildienst, aufgrund der Geburt eines Kindes oder für eine lange Ferienreise. Dabei wird rechtlich zwischen gesetzlich vorgesehenen Abwesenheiten und beantragten Urlauben unterschieden.
Gesetzliche Grundlagen
Der Umgang mit solchen Absenzen und – wo nötig – ihre Bewilligung ist in verschiedenen Gesetzestexten und Verordnungen geregelt. Dazu zählen das Lehrpersonalgesetz und das Personalgesetz mit den dazu gehörigen Verordnungen.
Abwesenheiten
Unter dem Begriff Abwesenheit werden folgende Gründe für das vorübergehende Fehlen am Arbeitsplatz zusammengefasst:
- Krankheit
- Unfall
- Mutterschaft
- Vaterschaft
- Schweizerischer Militär-, Zivilschutz- oder Zivildienst
Ausführliche Informationen zu den einzelnen Gründen finden sich auf der Webseite zum Thema Abwesenheiten.
Urlaube
Als Urlaub werden folgende Gründe für das Fehlen am Arbeitsplatz bezeichnet:
- Dienstaltersgeschenk-Urlaub
- Unbezahlter Urlaub
- Bezahlter Urlaub (z. B. für Weiterbildungen)
- Entlastung für ein öffentliches Amt
Ausführliche Informationen zu den einzelnen Gründen finden sich auf der Webseite zum Thema Urlaub.
Weiterführende Informationen
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Volksschulamt - Abteilung Lehrpersonal, Sektor Personal
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