Schausteller- oder Zirkusbewilligung beantragen
Beschreibung
Wenn Sie gewerbsmässig und an nicht festem Standort das Publikum unterhalten, indem Sie ihm Anlagen zur Verfügung stellen, dann benötigen Sie eine Schaustellerbewilligung. Das gilt ebenfalls für Vermieterinnen und Vermieter solcher Anlagen, wie zum Beispiel Chilbi-Attraktionen, Event-Attraktionen, Hüpfburgen etc.. Auch wenn Sie die Anlage nur einmal aufstellen und betreiben oder nur einmal vermieten ist eine Schaustellerbewilligung nötig.
Wenn Sie als Zirkusbetreibende oder Wandertheater, an nicht festem Standort das Publikum in oder auf Anlagen mit Darbietungen unterhalten, benötigen Sie ebenfalls eine Bewilligung.
Schritt für Schritt
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Zuständig
Sie beantragen die Bewilligung im Wohnsitzkanton beziehungsweise bei Unternehmen im Kanton des Unternehmenssitzes.
Als Schaustellende und Zirkusbetreibende mit Sitz im Ausland stellen Sie den Antrag im Kanton, in dem Sie die Tätigkeit erstmals aufnehmen möchten.
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Antragsformular und Unterlagen
Sie reichen das Antragsformular vollständig ausgefüllt mit den folgenden Unterlagen ein:
- Handelsregisterauszug oder Identitätsausweis
- Aktueller Nachweis einer anerkannten Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Anlagen, der Versicherungssumme und bis wann die Prämie bezahlt ist. Die Deckungssumme muss je nach Anlagen 5, 10, 15 oder 20 Millionen betragen.
- Sicherheitsnachweis einer akkreditierten oder anerkannten Inspektionsstelle gemäss Liste des SECO.
- Zusatzblatt für Anlagen ohne Sicherheitsnachweis.
Zusatzblatt für Anlagen ohne Sicherheitsnachweis
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Gebühren
200 Franken
Sie bezahlen zusätzliche Gebühren bei wesentlichem Zusatzaufwand für die Prüfung ausländischer Unterlagen. Diese betragen 100 Franken pro Stunde beziehungsweise 50 Franken für eine angebrochene halbe Stunde.
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Ablauf Antragsverfahren
Wir prüfen Ihren Antrag und erteilen die Bewilligung nach Erhalt aller Unterlagen und der Vorauszahlung der Gebühren.
Kontakt
Sicherheitsdirektion - Gewerbebewilligungen
Öffnungszeiten Schalter & Telefon Neumühlequai 8:
8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
13.15 Uhr bis 16.00 Uhr