Hochwasserrückhalt & Seeregulierung

Um Überschwemmungen zu verhindern, betreibt der Kanton Rückhaltebecken und reguliert die Seen.

Hochwasserrückhalt

Der Kanton ist für verschiedene Hochwasserschutzmassnahmen besorgt. Bewährt haben sich dabei Hochwasserrückhaltebecken. Diese sind in der Lage Hochwasserabflüsse zu drosseln, um so die Hochwasserspitzen zu brechen. 

Video zu Hochwasserrückhaltebecken

Das folgende Video erläutert die Funktionsweise der Hochwasserrückhaltebecken und zeigt erfolgreiche Beispiele aus dem Kanton Zürich.

 
Hochwasserrückhaltebecken

Kulturschäden innerhalb eines Hochwasserrückhaltebeckens

Entstehen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen innerhalb eines kantonalen Hochwasserrückhaltebeckens Kulturschäden, haben betroffene Landwirte Anspruch auf eine angemessene Entschädigung.

Die Entschädigung wird über Dienstbarkeitsverträge zwischen dem Kanton und den privaten Grundeigentümern geregelt. 

Als Grundlage für die Berechnung der Entschädigung gelten die jährlich aktualisierte Wegleitung für die Schätzung von Kulturschäden des Schweizerischen Bauernverbandes und für allfällige Maschinenkosten die Ansätze der Agroscop Reckenholz-Tänikon ART. 

Der durch ein Hochwasser verursachte Schaden muss möglichst rasch nach dem Ereignis durch einen Schätzer des praxisorientierten Kompetenzzentrums für landwirtschaftliche Aus- und Weiterbildung Strickhof beurteilt werden (Telefon 058 105 98 00).

So planen Sie ein Hochwasserrückhaltebecken – Ein Leitfaden für Planer und Behörden

So planen Sie ein Hochwasserrückhaltebecken – Ein Leitfaden für Planer und Behörden
So planen Sie ein Hochwasserrückhaltebecken – Ein Leitfaden für Planer und Behörden

Anforderungen an Hochwasserrückhaltebecken, die als Stauanlage gelten

 

Seeregulierungen

Im Kanton Zürich lassen sich die Wasserstände von Zürichsee und Pfäffikersee mittels Wehranlagen regulieren; der Pegel des Greifensees hingegen lässt sich nicht regulieren. Die Seeregulierung dient der Stromproduktion mit Wasserkraft sowie der Stabilisierung der Seepegel und ist genau reglementiert.

Regulierung Zürichsee

Die Wehranlage zur Regulierung des Zürichsees am Platzspitz kann auch für den Schutz vor Hochwasser genutzt werden. Vor einem drohenden Hochwasser kann der Seespiegel des Zürichsees künstlich abgesenkt werden. Somit kann bei Eintreffen des Hochwasserereignisses mehr Wasser im See zurückgehalten werden. Damit lassen sich Überschwemmungen entlang der Gewässer unterhalb der Wehranlage verhindern oder reduzieren.
 

Kontakt

Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Geoinformation und Hydrometrie

Adresse

Walcheplatz 2
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 32 24

Sekretariat

Bürozeiten


Montag bis Donnerstag
7.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr

Freitag
7.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 16.00 Uhr

+41 43 259 31 50

Kontaktperson Marius Junker

E-Mail

marius.junker@bd.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: