Abhängig vom Risiko der durchgeführten Tätigkeiten muss der Betrieb Sicherheitsmassnahmen treffen. Der Kanton überprüft, ob die Sicherheitsmassnahmen umgesetzt werden.
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Sicherheitsmassnahmen
Abhängig von der Art der Anlage und der Klasse der Tätigkeit sind gemäss Anhang 4 der Einschliessungsverordnung die entsprechenden baulichen, technischen und organisatorischen Sicherheitsmassnahmen einzuhalten.
Biosicherheitsbeauftragter (Biosafety Officer, BSO)
Innerhalb eines Betriebes oder Instituts ist der Biosicherheitsbeauftragte (BSO) für die Biosicherheit zuständig. Dessen Status, Aufgaben und Kompetenzen sind in der Richtlinie Biosicherheitsbeauftragte (BSO) des Bundesamts für Umwelt beschrieben.
Aufgabenteilung Betriebsleiter, BSO und Projektleiter
Betriebsleiter | BSO | Projektleiter |
---|---|---|
Bestimmung eines fachlich kompetenten BSO | Erstellung und Umsetzung des Sicherheitskonzeptes | Durchführung der Risikobewertung |
Ausstattung des BSO mit Kompetenzen und Ressourcen | Erfüllung der Melde-/ Bewilligungspflicht | |
Sicherstellung der Haftpflicht | Kontrolle der Aufzeichnungs- und Melde-/ Bewilligungspflicht | Durchführung der Tätigkeiten gemäss Weisungen des BSO und der Bestimmungen des Sicherheitskonzeptes |
Bereitstellung der baulichen und technischen Sicherheitsmassnahmen | Schulung des Personals im Bereich Biosicherheit | Meldung von Zwischenfällen |
Koordination der Biosicherheitsmassnahmen mit Massnahmen aus anderen Bereichen (Chemie, Radioaktivität, Gift, Brandschutz) | Erstellung der Betriebseinsatzdokumentation (BED-B) |
Überwachung der GMP (gute mikrobiologische Praxis) |
Unterstützung Projektleiter |
Betriebliches Sicherheitskonzept
Die Vollzugshilfe des BAFU konkretisiert, wie die biologische Sicherheit nach ESV in einem betrieblichen Sicherheitskonzept zu behandeln ist.
Weiter steht eine Vorlage für ein Sicherheitskonzept nach ESV und SAMV für Laboratorien der Stufe 2 zur Verfügung.
Interne Audits
Es wird empfohlen, dass der BSO regelmässig interne
Audits zur Einhaltung der Sicherheitsmassnahmen durchführt.
Kontrolle durch den Kanton
Die Sektion Biosicherheit als kantonale Fachstelle überwacht die Betriebe im Kanton Zürich, die mit gentechnisch veränderten oder pathogenen Organismen umgehen. Der Umfang der Kontrollen ist abhängig von der Stufe der Anlage (BSL1, BSL2, BSL3, BSL4), der Anzahl Arbeitsgruppen und der Anzahl Tätigkeiten. Die Inspektionen können mit Probenahmen kombiniert werden.
Geben die Kontrollen vor Ort Anlass zu Beanstandungen, so werden mit dem Biosicherheitsbeauftragten (BSO) Massnahmen zur Verbesserung vereinbart, die innerhalb einer abgesprochenen Frist erfüllt werden müssen. Im Anschluss an die Inspektion wird dem Betrieb ein Bericht der Begehung zugestellt, in der sowohl ein Protokoll der Inspektion als auch die vereinbarten Massnahmen festgehalten werden.
Gemäss dem im Umweltschutzgesetz erwähnten Verursacherprinzip sind die Inspektionen für den Betrieb kostenpflichtig.
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
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Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Biosicherheit
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