Bewilligung für eine Versuchstierhaltung beantragen
Anleitung
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Bevor Sie starten
Wer Versuchstiere züchtet, hält oder mit ihnen handelt, benötigt eine Bewilligung des Veterinäramts. Die baulichen, betrieblichen und personellen Voraussetzungen sind der Tierschutz- und der Tierversuchsverordnung zu entnehmen. Werden gentechnisch veränderte Tiere gezüchtet oder gehalten, gelten zusätzliche Anforderungen an die Überwachung der Tiere.
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Unterlagen zusammenstellen
Um als Leiterin oder Leiter einer Versuchstierhaltung Zugang zum Informationssystem animex-ch zu erhalten, wenden Sie sich bitte ans Veterinäramt.
Neue Gesuche für Versuchstierhaltungen werden auf dem BLV-Formular in der Webapplikation animex-ch elektronisch eingereicht. Dafür müssen Sie das Formular H elektronisch vollständig ausfüllen und mit weiteren internen Dokumenten wie Arbeitsanweisungen, Raumplänen sowie Betriebskonzept vervollständigen.
Ergänzungsgesuche werden bis auf Weiteres in Papierform eingereicht.
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Gesuch einreichen
Reichen Sie das vollständig ausgefüllte Formular sowie allfällige Beilagen via animex-ch beim Veterinäramt ein.
Ergänzungen senden Sie bitte per Post oder E-Mail.
Achtung: Nicht unterschriebene oder nicht vollständig ausgefüllte Formulare gehen zurück. Das verzögert die Bearbeitungszeit beträchtlich.
Veterinäramt
Veterinäramt
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So geht's weiter
Die Bearbeitungsfrist für Bewilligungen beträgt mindestens sechs Wochen. Falls bei der Gesuchseinreichung Unterlagen fehlen, wesentliche Aspekte unklar und Rückfragen nötig sind, kann sich die Frist verlängern.
Die Bewilligung wird nach Beurteilung der Unterlagen und Inspektion der Versuchstierhaltung auf die Leiterin oder den Leiter der Versuchstierhaltung ausgestellt. Sie oder er muss selber eine entsprechende fachspezifische berufsunabhängige Ausbildung (FBA) absolviert haben.
Kontakt
Veterinäramt
Telefon
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr