Vogelgrippe

Hier finden Sie Informationen über die aktuelle Lage von Vogelgrippe bei Wildvögeln und in Geflügelhaltungen im Kanton Zürich und über die damit verbundenen Vorschriften und Massnahmen.

Beobachtungsgebiet ausgedehnt auf grössere Seen und Fliessgewässer 

Bereits in den letzten Wochen war ein deutlicher Anstieg von gemeldeten Vogelgrippe-Fällen in Europa erkennbar. Die Aviäre Influenza, auch Vogelgrippe genannt, hat nun auch die Schweiz erreicht.

Im Kanton Uri wurde am 11. November 2024 ein Schwan positiv auf das Vogelgrippe-Virus H5N1 getestet. Dieser Initialfall wurde in Absprache mit dem zuständigen Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) als lokales Geschehen eingestuft. Am 9. Dezember 2024 wurde auf der Schweizer Seite am Bodensee im Kanton Thurgau eine Möwe positiv auf das hochansteckende Vogelgrippevirus getestet. Im Januar 2025 wurden in Ermatingen und Münsterlingen im Kanton Thurgau und in Brügg im Kanton Bern weitere positiv getestete Wildvögel gefunden. Aufgrund der Seuchensituation in Europa und der diversen Funde von verendeten Wildvögeln hat das BLV entschieden, vorbeugend eine schweizweite Verordnung zu erlassen, die bisher noch lokale Geschehnisse in Bezug auf Vogelgrippe regelt und Massnahmen für die sogenannten Kontroll- und Beobachtungsgebiete festlegt. Die Verordnungsänderung tritt am 16. Januar 2025 in Kraft.

Mehrere Beobachtungsgebiete 

Aufgrund der positiven Befunde der tot aufgefundenen Wildvögel wurden mehrere Beobachtungsgebiete festgelegt, die auch den Kanton Zürich betreffen. Als Beobachtungsgebiete gelten in einem drei Kilometer breiten Streifen die Ufer der folgenden Gewässer im Kanton Zürich:

  • Zürichsee
  • Greifensee
  • Pfäffikersee
  • Limmat
  • Rhein
  • Reuss

Die betroffenen Tierhaltungen in den Beobachtungsgebieten wurden vom Veterinäramt direkt kontaktiert und über die umzusetzenden Massnahmen informiert. 

Für Tierhaltungen mit 50 oder mehr Tieren gilt mindestens eine der folgenden Massnahmen:

  • Sie beschränken den Auslauf des Hausgeflügels auf den geschlossenen Aussenklimabereich.
  • Sie stellen sicher, dass der Aussenbereich sowie die Auslaufflächen und Wasserbecken durch Zäune oder Netze mit einer Maschenweite von höchstens 4 cm gegen den Zuflug von Wildvögeln gesichert sind.
  • Sie halten Hausgeflügel in einem geschlossenen Stall oder in einem anderen geschlossenen Haltungssystem, das für Wildvögel nicht zugänglich ist.

Ausserdem gilt:

  • Hühner müssen getrennt von Gänsen und Laufvögeln gehalten werden.
  • Die Einschleppung des Virus in die Tierhaltung über Personen und Geräte muss verhindert werden durch die Beschränkung der Anzahl von Personen mit Zutritt zur Tierhaltung auf das Notwendigste. Ausserdem muss eine Hygieneschleuse eingerichtet sein, entsprechende Stallkleidung und Schuhe getragen werden und die Möglichkeit zum Händewaschen und Desinfizieren vorhanden sein.
  • Märkte, Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen, an denen Geflügel aufgeführt wird, sind nur für Tiere zugelassen, die aus Tierhaltungen stammen, bei denen die obenstehenden Massnahmen seit 21 Tagen eingehalten sind.

Wir danken allen betroffenen Tierhaltungen für ihre Einsicht und ihre Mitarbeit. Dies ist ein wichtiger Beitrag, die Verbreitung der hochansteckenden Vogelgrippe einzudämmen.

Umsichtig bleiben – Geflügel vorausschauend schützen

Aktuell gelten für Tierhaltungen, die in den vom BLV festgelegten Beobachtungsgebieten liegen, die verfügten Massnahmen. 

Aufgrund der bestehenden Fälle von Vogelgrippe in der Schweiz besteht eine Gefährdung für Geflügelhaltungen. Deshalb empfehlen wir allen Geflügelhaltenden, Biosicherheitsmassnahmen im Umgang mit ihren Tieren und bei der Betreuung ihrer Tiere umzusetzen. Durch wenige, kleine Schritte können grosse Verbesserungen beim Schutz des Geflügels vor der Vogelgrippe erreicht werden. Wichtige Schutzmassnahmen sind Kleiderwechsel beim Betreten des Geflügelstalls, Schuhhygiene, generelle Hygienefragen wie Händewaschen und Händedesinfizieren sowie die Einschränkung von Besuchern in der Geflügelhaltung.

Die zweite grosse Gefahrenquelle für eine Ansteckung des Hausgeflügels mit Vogelgrippe ist der direkte Kontakt mit Wildvögeln. Deshalb ist es wichtig, Möglichkeiten zu finden, wie der Kontakt des Hausgeflügels mit Wildvögeln verhindert werden kann. Dafür sollten unter anderem Futter- und Tränkstellen so platziert werden, dass Wildvögel keinen Zugang dazu haben.

Helfen Sie mit, die diesjährige Vogelgrippewelle auf niedrigem Niveau zu halten und die Ausbreitung der Tierseuche so weit wie möglich zu verhindern. Bitte beobachten Sie Ihr Geflügel auch hinsichtlich Krankheitssymptomen und konsultieren Sie im Zweifelsfall Ihre Tierärztin oder Ihren Tierarzt.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Krankheitssymptome bei Vogelgrippe sind Atemnot und andere Atemwegssymptome, Fressunlust, stumpfes und struppiges Federkleid, apathische Tiere mit zum Teil verdrehter Kopfhaltung, plötzliche Todesfälle oder abrupter Rückgang der Legeleistung. Bitte wenden Sie sich umgehend an Ihre Tierärztin oder Ihren Tierarzt, wenn bei Ihren Tieren diese Krankheitssymptome auftreten.

Märkten und Ausstellungen, an denen Geflügel aufgeführt werden, können auch kurzfristig die Genehmigung entzogen werden, Geflügel auszustellen, wenn im Kanton Zürich eine akute Infektionslage bezüglich Vogelgrippe besteht. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Planung Ihrer Ausstellungen und Märkte. 

Hygienemassnahmen bei Einschrän­kungen der Freilandhaltung

Wenn aufgrund einer Tierseuche wie beispielsweise der Vogelgrippe die Freilandhaltung bei Geflügel eingeschränkt wird, um den Kontakt zu Wildvögeln zu verhindern, müssen Biosicherheitsmassnahmen umgesetzt werden. Hier finden Sie Umsetzungshilfen bei der Einschränkung der Freilandhaltung von Hausgeflügel und Beispiele für Hygieneschleusen für Kleinhaltungen von Geflügel.

Registrierungspflicht

Die Haltung von Geflügel muss beim Veterinäramt Zürich registriert werden, unabhängig von der Anzahl der Tiere oder ob es sich um eine private oder gewerbliche Haltung handelt.

Grosse Geflügelhaltungen müssen zusätzlich bei der Tierverkehrsdatenbank gemeldet sein und das Einstallen einer neuen Herde muss innert 10 Tagen gemeldet werden.

Vogelgrippevirus bei Kühen

In den USA wurden erstmals Ansteckungen von Kühen mit dem Vogelgrippevirus festgestellt. Der Virus wird in grosser Menge über die Milch ausgeschieden. Mittlerweile sind 178 Herden in 13 Bundesstaaten betroffen. Es sind auch klinische Infektionen von Menschen nachgewiesen. Hauptsächlich handelt es sich dabei um Mitarbeitende der Landwirtschaft.
In Europa und somit auch in der Schweiz liegen aktuell keine Hinweise auf eine Ansteckung von Kühen mit dem Vogelgrippevirus vor. Alle Verdachtsabklärungen fielen negativ aus.
Im Kanton Zürich wird das Bewusstsein für die Krankheit sowohl bei der Tierärzteschaft als auch bei den Tierhaltenden geschärft. Diagnosemöglichkeiten sind bereits etabliert, womit die Basis für Ausschlussuntersuchungen, aber auch ein grossflächiges Screening geschaffen worden sind. Zum aktuellen Zeitpunkt wird noch keine aktive Überwachung beim Milchvieh umgesetzt.

Symptome bei Kühen:

  • Reduzierte Futteraufnahme, Milchrückgang, Fieber
  • Veränderte Konsistenz und Farbe der Milch
  • Konjunktivitis, leichte Störung des Allgemeinzustands
  • Respiratorische Symptome wie Husten, Kurzatmigkeit, Fieber, Kopfschmerzen, schwere Verläufe selten

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

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