Geflügel registrieren
Anleitung
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Wer muss dieses Formular ausfüllen und weshalb?
Wer Geflügel hält, muss dies dem Kantonalen Veterinäramt melden und die Tierzahl angeben. Das gilt auch für Kleinst- und Hobbytierhaltungen.
Zu melden sind:
- Neue Geflügelhaltungen
- Mutationen in einer Geflügelhaltung
- Aufgabe der Geflügelhaltung
Nur mit Hilfe Ihrer Meldung kann sichergestellt werden, dass das Veterinäramt alle nötigen Daten hat, um die Überwachung der Tiergesundheit und die Bekämpfung von Tierseuchen zu gewährleisten.
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Kosten
Für registrierungspflichtige Tiere ist jährlich ein Tierhalterbeitrag zu entrichten. Der Mindestbeitrag pro Tierhaltung beträgt 30 Franken pro Jahr.
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Formular ausfüllen
Mit diesem Formular können Sie sowohl eine neue Geflügelhaltung als auch Änderungen in bereits registrierten Geflügelhaltungen melden.
Kontakt
Veterinäramt
Telefon
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr