Sachkundenachweis für Kastrieren und Enthornen erlangen
Anleitung
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Bevor Sie starten
Wenn Sie Ihre Kälber, Ferkel, Schaf- oder Ziegenlämmer selber kastrieren oder Jungtiere enthornen möchten, dann müssen Sie ein dreistufiges Verfahren absolvieren. Diese Eingriffe setzen eine entsprechende Schmerzausschaltung voraus.
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Besuch eines Theoriekurses mit Lernkontrolle
Besuchen Sie einen vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) anerkannten Kurs. Der Kurs wird mit einer Lernkontrolle abgeschlossen und mit einer Bestätigung (Fähigkeitsausweis) bescheinigt.
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Praktisches Üben des Eingriffs
Schliessen Sie mit Ihrem Bestandestierarzt eine Tierarzneimittel-Vereinbarung ab. Diese wird vorausgesetzt, um die für die Schmerzausschaltung benötigten Arzneimittel auf Vorrat zu erhalten.
Anschliessend üben Sie zusammen mit dem Bestandestierarzt sowohl die Vorbereitung als auch den Eingriff selber auf Ihrem eigenen Hof an mindestens fünf Tieren pro Eingriff und Tierart. Dabei wird nicht nur der Eingriff geübt, der die Schmerzmittelverabreichung, die lokale Betäubung und die Überwachung des Tieres beinhaltet, sondern auch das korrekte Lagern und Dosieren der Tierarzneimittel besprochen.
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Amtliche Überprüfung
Sind die Theorie und der Praxisteil erfolgreich absolviert, meldet Ihr Bestandestierarzt, mit dem Sie geübt und die Tierarzneimittel-Vereinbarung abgeschlossen haben, Sie bei uns zur Überprüfung an.
Wir gewähren dann in der Regel eine Frist von sechs Monaten, innert der Sie sich bei uns für die Überprüfung melden müssen, um den Sachkundenachweis zu erlangen. Anlässlich dieser Überprüfung durch eine Amtstierärztin oder einen Amtstierarzt vor Ort werden der Eingriff am Tier beurteilt sowie die notwendigen Dokumentationen geprüft. Die Kontrolle ist kostenpflichtig.
Melden Sie sich nicht innerhalb dieser Frist, gehen wir davon aus, dass Sie diese Eingriffe nicht mehr selber durchführen, sondern eine Tierärztin oder ein Tierarzt damit beauftragt haben. Entsprechend verschicken wir nach einer Rückfrage ein formales Schreiben, das besagt, dass Sie die Eingriffe nicht mehr selber durchführen dürfen.
Veterinäramt
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