Sachkundenachweis für Kastrieren und Enthornen erlangen

Anleitung

  1. Bevor Sie starten

    Wenn Sie Ihre Kälber, Ferkel, Schaf- oder Ziegenlämmer selber kastrieren oder Jungtiere enthornen möchten, dann müssen Sie ein dreistufiges Verfahren absolvieren. Diese Eingriffe setzen eine entsprechende Schmerzausschaltung voraus.

  2. Besuch eines Theoriekurses mit Lernkontrolle

    Besuchen Sie einen vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) anerkannten Kurs. Der Kurs wird mit einer Lernkontrolle abgeschlossen und mit einer Bestätigung (Fähigkeitsausweis) bescheinigt.

  3. Praktisches Üben des Eingriffs

    Schliessen Sie mit Ihrem Bestandestierarzt eine Tierarzneimittel-Vereinbarung ab. Diese wird vorausgesetzt, um die für die Schmerz­ausschaltung benötigten Arzneimittel auf Vorrat zu erhalten.

    Anschliessend üben Sie zusammen mit dem Bestandestierarzt sowohl die Vorbereitung als auch den Eingriff selber auf Ihrem eigenen Hof an mindestens fünf Tieren pro Eingriff und Tierart. Dabei wird nicht nur der Eingriff geübt, der die Schmerzmittelverabreichung, die lokale Betäubung und die Überwachung des Tieres beinhaltet, sondern auch das korrekte Lagern und Dosieren der Tierarzneimittel besprochen.

  4. Amtliche Überprüfung

    Sind die Theorie und der Praxisteil erfolgreich absolviert, meldet Ihr Bestandestierarzt, mit dem Sie geübt und die Tierarzneimittel-Vereinbarung abgeschlossen haben, Sie bei uns zur Überprüfung an. 

    Wir gewähren dann in der Regel eine Frist von sechs Monaten, innert der Sie sich bei uns für die Überprüfung melden müssen, um den Sachkundenachweis zu erlangen. Anlässlich dieser Überprüfung durch eine Amtstierärztin oder einen Amtstierarzt vor Ort werden der Eingriff am Tier beurteilt sowie die notwendigen Dokumentationen geprüft. Die Kontrolle ist kostenpflichtig.

    Melden Sie sich nicht innerhalb dieser Frist, gehen wir davon aus, dass Sie diese Eingriffe nicht mehr selber durchführen, sondern eine Tierärztin oder ein Tierarzt damit beauftragt haben. Entsprechend verschicken wir nach einer Rückfrage ein formales Schreiben, das besagt, dass Sie die Eingriffe nicht mehr selber durchführen dürfen.

    Veterinäramt

    Adresse

    Waltersbachstrasse 5
    8090 Zürich
    Route (Google)

    Veterinäramt

    E-Mail

    kanzlei@veta.zh.ch

Kontakt

Veterinäramt

Adresse

Waltersbachstrasse 5
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 41 41

Telefon

 

Öffnungszeiten


Montag bis Freitag
08.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr

Öffnungszeiten Feiertage und Notfallkontakt

E-Mail

kanzlei@veta.zh.ch