Bewilligung für die Huf- & Klauenpflege beantragen
Anleitung
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Bevor Sie starten
Die berufsmässige Huf- und Klauenpflege setzt eine Bewilligung des Veterinäramts voraus. Ausgenommen sind Hufschmiede mit Berufsausbildung. Wer die notwendige theoretische und praktische Ausbildung erfolgreich absolviert hat und dies belegen kann, kann diese Bewilligungen beantragen. Folgen Sie hierfür den Anleitungsschritten unten.
Eine Bewilligung für Huf- und Klauenpfleger ist auf maximal zehn Jahre befristet und gilt für die gesamte Schweiz.
Bitte beachten Sie, dass die selbständige Anwendung von Arzneimitteln der Abgabekategorie D kantonal geregelt ist. Im Kanton Zürich ist es Huf- und Klauenpflegern erlaubt, Arzneimittel der Abgabekategorie D selbständig anzuwenden. Der Bezug dieser Arzneimittel hat über einen zur Abgabe berechtigten Detailhandelsbetrieb (Apotheke, Drogerie) zu erfolgen.
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Unterlagen zusammenstellen
Für Ihr Gesuch müssen Sie folgende Unterlagen mit Ihrem Antrag einreichen:
- Ausbildungsbelege, gegebenenfalls Weiterbildungsbelege
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Gesuch einreichen
Füllen Sie das PDF aus und unterschreiben Sie es. Nicht unterschriebene oder nicht vollständig ausgefüllte Formulare gehen zurück – das verzögert die Bearbeitungszeit beträchtlich.
Senden Sie die Unterlagen an die Adresse der Fachstelle Ihres Wohnkantons, falls Sie im Kanton Zürich wohnhaft sind, an die untenstehende Adresse.
Veterinäramt
Veterinäramt
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So geht's weiter
Die Bearbeitungsfrist für Bewilligungen beträgt sechs Wochen. Falls bei der Gesuchseinreichung Unterlagen fehlen, wesentliche Aspekte unklar und Rückfragen nötig sind, kann sich die Frist verlängern.
Kontakt
Veterinäramt
Telefon
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr