Ausfuhr von Tieren

Wenn Tiere über die Grenze gebracht werden, brauchen sie eine Gesundheitsbescheinigung vom Veterinäramt. Um Tiere gewerblich zu transportieren, braucht es eine Transportbewilligung. Auch Privatpersonen, die ihre eigenen Tiere ins Ausland transportieren, sollten eine Transportbewilligung beantragen.

Export mit Vorzeugnis vom Privattierarzt (vereinfachtes Verfahren)

Es ist möglich, sich den Gesundheitszustand des Pferdes vor dem Export vom Privattierarzt oder der Privattierärztin mit einem Vorzeugnis bestätigen zu lassen. Wird dieses Vorgehen gewählt, entfällt die Untersuchung des Pferdes durch das Veterinäramt. 

Die tierärztliche Untersuchung muss in den 48 Stunden vor der Ausfuhr gemacht werden. Früher ist nicht erlaubt. Für Exporte am Montagmorgen ist zwingend vorgängig mit dem Veterinäramt Kontakt aufzunehmen.

Das nach der Untersuchung erstellte Vorzeugnis muss spätestens um 12 Uhr des letzten Arbeitstags vor dem Export als Scan oder Foto an kanzlei@veta.zh.ch geschickt werden.

Wenn die Unterlagen zu spät oder unvollständig beim Veterinäramt eingereicht werden, kann der Export nicht garantiert werden.

Kosten und Gültigkeit

Wenn die Gesundheitsbescheinigung vom Veterinäramt aufgrund eines vorhandenen Vorzeugnisses ausgestellt wird, kostet dies 60 Franken. Wird das Vorzeugnis zu spät eingereicht, fällt eine Expressgebühr von 100 Franken an und der Export kann nicht garantiert werden.

Die Gesundheitsbescheinigung ist maximal 10 Tage gültig und kann nur für einen Transport über die Grenze verwendet werden. Für die Rückfahrt braucht es eine neue Gesundheitsbescheinigung.

Voraussetzungen für den Export

Wenn Equiden (Pferde, Ponys, Esel, Maulesel, Maultiere etc.) oder andere Nutztiere über Landesgrenzen transportiert werden, braucht es eine Gesundheitsbescheinigung durch das Veterinäramt. Diese muss in der TRACES-Datenbank erfasst werden und gilt für den einmaligen Grenzübertritt. Für die Rückfahrt muss eine neue Gesundheitsbescheinigung ausgestellt werden.

Das Veterinäramt stellt die Gesundheitsbescheinigung nur aus, wenn die involvierten Tierhaltungen (Herkunfts- und Zielbetrieb), Transportunternehmen und die Tiere korrekt registriert sind. Für ausländische Tiere, die nach einem Kurzaufenthalt in der Schweiz wieder ausgeführt werden, müssen die Einreisedokumente vorliegen.

Für einen Tiertransport über Landesgrenzen ist auch der Zoll wichtig. Bitte wenden Sie sich frühzeitig an die Zollbehörde des Ziellandes.

Checkliste für den Export von Pferden

Damit ein gültiges Exportzeugnis ausgestellt werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

  • Exportzeugnisse werden nur für korrekt in der Tierverkehrsdatenbank (TVD) registrierte Pferde ausgestellt.
  • Herkunftsbetrieb, Bestimmungsort und Transportunternehmen müssen in TRACES registriert sein. Für Schweizer Betriebe und Tierhaltungen ist das entsprechende Veterinäramt (kantonal) zuständig. Der Bestimmungsbetrieb im Ausland muss von der im Ausland zuständigen Behörde validiert sein.
  • Das Pferd darf sich in den letzten 15 Tagen vor dem Export nicht im Ausland oder in einer anderen Schweizer Tierhaltung aufgehalten haben.
  • Wird ein Export weniger als 3 Arbeitstage vor dem Zeitpunkt der geplanten Ausfuhr angemeldet, verrechnen wir einen Expresszuschlag von 100 Franken.
  • Wird ein Export weniger als 2 ganze Arbeitstage vor der geplanten Ausfuhr angemeldet, kann nicht gewährleistet werden, dass die erforderliche Untersuchung durchgeführt und das Exportzeugnis ausgestellt werden können.
  • Wird das vereinfachte Verfahren gewählt, liegt es in der Verantwortung der Tierhalterin oder des -halters, dass das tierärztliche Vorzeugnis bis spätestens 12 Uhr des letzten Arbeitstags vor dem Export dem Veterinäramt per Mail zugestellt wird.
  • Führt das Veterinäramt die Kontrolle des Gesundheitszustands des Pferds durch, wird eine Wegpauschale von mindestens 100 Franken berechnet.
  • Bei irrtümlicherweise als «vereinfachtes Verfahren» angemeldete Exporte behält sich das Veterinäramt einen Kostenzuschlag vor.
  • Wenn Sie ein Gesundheitszeugnis mit einer Gültigkeitsdauer von 30 Tagen möchten (dies ist nur für Equiden mit Validierungsabzeichen möglich), ist dies im Anmeldeformular im Feld «Bemerkungen» zu notieren. Bitte geben Sie an, welches der erste Bestimmungsort im Ausland und welches der letzte Bestimmungsort der Reise sein wird (dies kann auch wieder der Herkunftsbetrieb sein).

Validierungsabzeichen

Das Validierungsabzeichen in Form eines Klebers im Equidenpass kann durch das Veterinäramt ausgestellt werden. Hierfür müssen die Voraussetzungen gemäss diesem Informationsschreiben des BLV erfüllt sein und durch die Tierhalterin oder den Tierhalter sowie die Besitzerin oder den Besitzer schriftlich bestätigt werden.
Pferde mit einem Validierungsabzeichen im Equidenpass können mit derselben Gesundheitsbescheinigung innerhalb von 30 Tagen mehrmals über die Grenze gebracht werden. Bei der Exportanmeldung muss angegeben werden, ob das Pferd ein Validierungsabzeichen hat. Standardmässig stellt das Veterinäramt «one way»-Gesundheitsbescheinigungen mit 10-tägiger Gültigkeit aus.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Um ein Validierungszeichen für Equiden zu beantragen, füllen Sie bitte das nachstehende Formular aus und reichen es unterschrieben im Original beim Veterinäramt ein. Sie können den zu validierenden Equidenpass dem Schreiben beilegen und werden ihn nach erfolgreicher Prüfung mit dem entsprechenden Validierungskleber per Post zurückerhalten. Alternativ können Sie den Pass vormittags am Schalter des Veterinäramts abgeben und ihn gleichentags wieder abholen.

Kosten und Gültigkeit

Das Prüfen der Berechtigung und das Anbringen des Validierungsabzeichens ist kostenpflichtig (50 Franken). Das Validierungsabzeichen ist vier Jahre lang gültig, sofern die Voraussetzungen erfüllt bleiben. Bei einem Stallwechsel verliert das Validierungsabzeichen seine Gültigkeit, es sei denn, es wird ein neues Formular «Bestätigung für Validierungsabzeichen im Equidenpass» für die neue Tierhaltung eingereicht.

Transport von Tieren

Tiere dürfen nur von fachkundigen oder ausreichend geschulten Personen transportiert werden. Für gewerbsmäßige Transporte ist eine Bewilligung der zuständigen Veterinärbehörde nötig. Ob ein Transport gewerbsmässig oder nicht-gewerbsmässig ist, entscheidet das Zielland. In einigen Ländern wird bereits eine Turnierteilnahme als gewerbsmässiger Transport eingestuft. 

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Damit eine Export-Meldung im europäischen Informationssystem TRACES erfasst werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So besteht die Möglichkeit nicht mehr, im TRACES-Dokument Privatpersonen beim grenzüberschreitenden Transport der eigenen Equiden als «private Transporteure» zu erfassen. Dies, weil die EU vorgibt, dass auch private Transporteure bei grenzüberschreitenden Transporten über eine Transportbewilligung für Kurzstrecken (Typ I) oder für Langstrecken (Typ II) verfügen und entsprechend registriert sein müssen.

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV empfiehlt, dass auch Sie als private Transporteurin/privater Transporteur die nötige Weiterbildung «Fachkunde Pferdetransporte» absolvieren, wie diese beispielsweise vom schweizerischen Viehhändlerverband angeboten wird, um anschliessend beim Veterinäramt eine Registrierung als Transportunternehmer für internationale Tiertransporte einzureichen.

Mit dieser Bewilligung/Registrierung für internationale Tiertransporte nach Typ I oder Typ II stellen Sie sicher, dass Ihre Pferdeexporte auch künftig reibungslos ablaufen. Eine entsprechende Bewilligung schafft Klarheit und wird seitens BLV dringlich empfohlen, da künftig damit gerechnet werden muss, dass für private Exporte ohne vorgängige Bewilligung / Registrierung der Transporteurin, des Transporteurs keine Möglichkeit mehr besteht, gültige TRACES-Dokumente zu erstellen.

Sofern Sie noch nicht über eine Bewilligung / Registrierung für internationale Tiertransporte verfügen, fordern wir Sie auf, zeitnah die nötige Weiterbildung zu absolvieren und die Bewilligung / Registrierung beim Veterinäramt zu beantragen.

Tieren für den Export anmelden

Wenn Sie Tiere exportieren wollen, füllen Sie das untenstehende Formular vollständig aus. Die Anmeldung eines geplanten Exports muss mindestens 3 Arbeitstage vor dem geplanten Export erfolgen.

  • Erfolgt die Anmeldung weniger als 3 Arbeitstage vor dem geplanten Export, wird eine Expressgebühr von 100 Franken erhoben.
  • Erfolgt die Anmeldung weniger als 2 Arbeitstage vor dem geplanten Export, kann nicht gewährleistet werden, dass die erforderliche Untersuchung durchgeführt und das Exportzeugnis ausgestellt werden können

Anmeldungen werden nur während der Öffnungszeiten des Veterinäramts bearbeitet: Montag bis Freitag, 8.30 bis 12 Uhr und 13.30 bis 17 Uhr. 

In dringenden Fällen oder wenn Sie eine Frist verpasst haben, rufen Sie bitte das Veterinäramt an: 043 259 41 41.

Vielen Dank.

Kontakt

Veterinäramt

Adresse

Waltersbachstrasse 5
8006 Zürich
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