Artenmanagement

Wildtiere verdienen unseren Schutz. Bei den jagdbaren Arten gewährleisten Abschussquoten und Schonzeiten eine nachhaltige Nutzung. Bedrohte Arten sind besonders schutzbedürftig und deshalb von der Jagd ausgenommen.

Ausgangslage

Die Jagdgesetzgebung des Bundes und des Kantons ist grundsätzlich eine Erfolgsgeschichte des Artenschutzes. Die Bestände der wildlebenden Paarhufer haben sich erholt. Zeitweise ausgestorbene Arten kehren zurück. Dennoch bleibt viel zu tun. Der Feldhase ist eine gefährdete Art. Viele Vogelarten sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht.

Das Verhalten einiger zurückgekehrter Wildtierarten kann im dicht besiedelten Kanton Zürich zu Konflikten führen. Biber stauen Bäche und untergraben Flurwege und Bahnlinien. Rothirsche verbeissen und schälen Bäume. Wildschweine verursachen jedes Jahr Ertragsausfälle in der Landwirtschaft. Auch Wölfe werden im Kanton Zürich vermehrt gesichtet.

Managementkonzepte

Für diese Tierarten sind Managementkonzepte ausgearbeitet worden. Mit einer Reihe von Massnahmen wird versucht, die möglichen Konflikte zu lösen.

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Rothirsche breiten sich aktuell in der ganzen Schweiz aus. Sie kehren in ihre angestammten Lebensräume zurück, wo sie vor ihrer Ausrottung vorkamen.

In den bereits besiedelten Gebieten nehmen die Bestände deutlich zu. Insbesondere im Grenzgebiet der Kantone St. Gallen, Thurgau und Zürich, im Zürcher Oberland und im Knonauer Amt etablieren sich die Rothirschbestände.

Wir begrüssen die Rückkehr des grössten einheimischen Paarhufers grundsätzlich. Im November 2017 verabschiedete der Regierungsrat das Rotwildkonzept des Kantons Zürich. Das Konzept beinhaltet Lösungsansätze für Interessenkonflikte, die mit der Wiederbesiedlung der Lebensräume auftreten können.

Der Biber hat seit seiner Wiederansiedlung in den 1970er Jahren grosse Teile seines ursprünglichen Lebensraumes zurückerobert. Das führt in unserer Kulturlandschaft oft zu Konflikten mit den verschiedenen Landnutzerinnen und Landnutzern.

Das vorliegende Konzept beschreibt den zukünftigen Umgang mit dieser faszinierenden Tierart und schlägt Ansätze für Problemlösungen vor. Die Monitoringberichte zeigen, wie sich die Verbreitung des Bibers im Kanton Zürich entwickelt.

Im Kanton Zürich ist vermehrt mit dem Auftreten von einzelnen, ziehenden Wölfen zu rechnen. Diese Wölfe sind meist jüngere Tiere auf der Suche nach einem geeigneten Revier und einer Partnerin oder einem Partner. Dass sich im Kanton Zürich in absehbarer Zeit ein Wolfsrudel bildet, ist unwahrscheinlich.

Dennoch ist es wichtig, alle betroffenen Tierhalterinnen und Tierhalter, die Jägerschaft und weitere Interessengruppen zeitnah über das Auftreten des Wolfes im Kantonsgebiet zu informieren. So können rechtzeitig Schutzmassnahmen ergriffen werden (Zaunkontrolle, häufigere Tierkontrolle, etc.). Der Strickhof und die Fischerei- und Jagdverwaltung haben dazu einen kostenlosen SMS-Warndienst eingerichtet. Detaillierte Informationen zum Warndienst sowie zum An- und Abmeldeprozedere finden Sie hier.

Artenförderung und Verbesserung des Lebensraums 

Durch den Kanton

Bei Bau- und Infrastrukturprojekten in Wildtierkorridoren stellen wir sicher, dass die Durchgängigkeit erhalten bleibt oder verbessert wird. Wir betreuen die kantonalen Wildschongebiete Tössstock, Zürich- Greifen- und Pfäffikersee. Ausserdem geben wir Förderprojekte in Auftrag und unterstützen Initiativen von anderen Fachstellen und Privaten – wie zum Beispiel:

Biberfachstelle des Kantons Zürich

Die Fischerei- und Jagdverwaltung hat die FORNAT AG mit der Führung der Biberfachstelle Kanton Zürich beauftragt. Sie ist Drehscheibe für alle Informationen rund um den Biber, aber auch Anlaufstelle bei Schwierigkeiten mit dieser Tierart.

Rangerdienste

Im Kanton Zürich gibt es drei Wasser- und Zugvogelreservate von nationaler Bedeutung: das Neeracherried, der Greifensee und der Pfäffikersee. Die Reservatsaufsicht für das Gebiet Neeracherried erfolgt durch Ranger der Griffin Ranger GmbH, für die Gebiete Greifensee und Pfäffikersee durch Ranger der Greifensee-Stiftung bzw. des Naturzentrums Pfäffikon. Ihre wichtigste Aufgabe ist es, Erholungssuchende über die Regeln im Schutzgebiet zu informieren und die Natur vor Störungen zu schützen.

Wieselförderprojekt Weinland – Seerücken

Hermelin und Mauswiesel, die beiden einheimischen Wieselarten, finden auf strukturarmen landwirtschaftlichen Flächen immer weniger geeignete Lebensräume. Zur Förderung der Wiesel und ihrer Lebensgemeinschaften wurde 2012 die Stiftung WIN Wieselnetz ins Leben gerufen. Im Rahmen dieses Förderprojekts werden ausgewählte Lebensräume und ihre Vernetzungsachsen im Gebiet Weinland – Seerücken (Kantone ZH und TG) für Wiesel aufgewertet. Wiesel sind für die Landwirtschaft wichtig, weil sie die Mauspopulationen regulieren und so zu geringeren Ernteausfällen beitragen.

Durch die Jagdgesellschaften

Die Jagdgesellschaften initiieren im Rahmen ihrer Möglichkeiten lebensraumverbessernde Projekte in ihren Jagdrevieren. Solche Projekte müssen im Einverständnis mit den jeweiligen Grundeigentümerinnen oder Grundeigentümer geplant und umgesetzt werden, denn die Jagdgesellschaften bewegen sich auf fremdem Grund und Boden.

Wildtierkorridore

Wildtierkorridore im Kanton Zürich
Die im GIS eingetragenen Wildtierkorridore im Kanton Zürich. Quelle: GIS Kanton Zürich

Die Vernetzung von Lebensräumen ist eine zentrale Aufgabe des Arten- und Lebensraumschutzes. Zerstückelte Lebensräume isolieren Wildtierpopulationen, verhindern natürliche Wanderbewegungen und damit genetischen Austausch. Der Kanton Zürich hat Korridore identifiziert, die für den Wildwechsel wichtig sind. Bei Bauprojekten müssen diese Korridore berücksichtigt werden. Langfristig sorgt der Kanton dafür, dass unterbrochene Korridore wieder durchgängig gemacht werden.

Kontakt

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8315 Lindau
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