Abgabebewilligung für Arzneimittel für Zoo- und Imkerfachgeschäfte beantragen

Anleitung

  1. Bevor Sie starten

    Zoo- und Imkerfachgeschäfte benötigen eine Bewilligung des Veterinäramts, wenn sie Arzneimittel für Zierfische, Sing- und Ziervögel, Brieftauben, Reptilien, Amphibien und Kleinsäuger bzw. für Bienen abgeben möchten.

    Die Abgabebewilligung für Arzneimittel ist in der Regel zehn Jahre lang gültig. Danach muss sie erneuert werden.

  2. Unterlagen zusammenstellen

    Bitte legen Sie Ihrem Gesuch folgende Unterlagen bei: 

    Vorteile:

    • Auszug Strafregister (nicht älter als drei Monate)
    • Belege für besuchte Kurse
  3. Gesuch einreichen

    Füllen Sie das PDF aus und unterschreiben Sie es an den gekenn­zeichneten Stellen. Achtung: Nicht unterschriebene oder nicht vollständig ausgefüllte Formulare gehen zurück – das verzögert die Bearbeitungszeit beträchtlich.

    Senden Sie die Unterlagen an die untenstehende Adresse.

    Veterinäramt

    Adresse

    Waltersbachstrasse 5
    8090 Zürich
    Route (Google)

    Veterinäramt

    E-Mail

    kanzlei@veta.zh.ch

  4. So geht's weiter

    Die Bearbeitungsfrist für Bewilligungen beträgt sechs Wochen. Falls bei der Gesuchseinreichung Unterlagen fehlen, wesentliche Aspekte unklar und Rückfragen nötig sind, kann sich die Frist verlängern.

Kontakt

Veterinäramt

Adresse

Waltersbachstrasse 5
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 41 41

Telefon

 

Öffnungszeiten


Montag bis Freitag
08.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr

Öffnungszeiten Feiertage und Notfallkontakt

E-Mail

kanzlei@veta.zh.ch