Abgabebewilligung für Arzneimittel für Zoo- und Imkerfachgeschäfte beantragen
Anleitung
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Bevor Sie starten
Zoo- und Imkerfachgeschäfte benötigen eine Bewilligung des Veterinäramts, wenn sie Arzneimittel für Zierfische, Sing- und Ziervögel, Brieftauben, Reptilien, Amphibien und Kleinsäuger bzw. für Bienen abgeben möchten.
Die Abgabebewilligung für Arzneimittel ist in der Regel zehn Jahre lang gültig. Danach muss sie erneuert werden.
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Unterlagen zusammenstellen
Bitte legen Sie Ihrem Gesuch folgende Unterlagen bei:
Vorteile:
- Auszug Strafregister (nicht älter als drei Monate)
- Belege für besuchte Kurse
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Gesuch einreichen
Füllen Sie das PDF aus und unterschreiben Sie es an den gekennzeichneten Stellen. Achtung: Nicht unterschriebene oder nicht vollständig ausgefüllte Formulare gehen zurück – das verzögert die Bearbeitungszeit beträchtlich.
Senden Sie die Unterlagen an die untenstehende Adresse.
Veterinäramt
Veterinäramt
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So geht's weiter
Die Bearbeitungsfrist für Bewilligungen beträgt sechs Wochen. Falls bei der Gesuchseinreichung Unterlagen fehlen, wesentliche Aspekte unklar und Rückfragen nötig sind, kann sich die Frist verlängern.
Kontakt
Veterinäramt
Telefon
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr