Berufsausübungsbewilligung für Tierärzte beantragen

Anleitung

  1. Bevor Sie starten

    Tierärztinnen und Tierärzte benötigen zur selbständigen Berufsaus­übung eine Berufsausübungsbewilligung. Dasselbe gilt, wenn sie ihren Praxisstandort in einem anderen Kanton haben und im Kanton Zürich tierärztliche Leistungen erbringen. Die Arbeitsaufnahme ist vor der Bewilligungserteilung nicht erlaubt.

    Eine Berufsausübungsbewilligung kann Ihnen nur erteilt werden, wenn Sie im Medizinalberuferegister (MedReg) eingetragen sind. Damit ausländische Diplome im MedReg eingetragen werden können, ist eine Anerkennung notwendig. Diese ist beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) zu beantragen.

  2. Unterlagen zusammenstellen

    Für ein erstmaliges Gesuch müssen Sie folgende Unterlagen mit Ihrem Antrag einreichen: 

    Vorteile:

    • Kopie des eidgenössischen Veterinärdiploms; ausländische Veterinärinnen und Veterinäre benötigen zudem eine Kopie des ausländischen Veterinärdiploms.
    • Das Handlungsfähigkeitszeugnis (von Ihrer Wohngemeinde) 
    • Auszug aus dem Zentralstrafregister, nicht älter als drei Monate (kann beim Bundesamt für Polizeiwesen, 3003 Bern, angefordert werden; Bestellformulare gibt es am Postschalter oder online auf www.strafregister.admin.ch)

    Personen mit einer ausserkantonalen Berufsausübungsbewilligung benötigen neben dem Gesuch und dem Unterschriftenblatt nur ein Certificate of Good Standing (CoGS) desjenigen Kantons, der die Erstbewilligung ausgestellt hat. Bei mehreren Berufsausübungsbewilligungen ist ein CoGS des Kantons beizubringen, in welchem die tierärztliche Apotheke bewilligt ist (Praxisstandort). Bitte füllen Sie anschliessend das untenstehende Formular «Erstmaliges Gesuch tierärztliche Berufsausübungsbewilligung mit Certificate of Good Standing (CoGS)» aus.

  3. Gesuch einreichen

    Füllen Sie das für Ihren Fall relevante PDF aus und unterschreiben Sie es an den gekennzeichneten Stellen. Achtung: Nicht unterschriebene oder nicht vollständig ausgefüllte Formulare gehen zurück – das verzögert die Bearbeitungszeit beträchtlich. 

    Senden Sie die Unterlagen an die untenstehende Adresse. 

    Veterinäramt

    Adresse

    Waltersbachstrasse 5
    8090 Zürich
    Route (Google)

    Veterinäramt

    E-Mail

    kanzlei@veta.zh.ch

  4. So geht's weiter

    Die Bearbeitungsfrist für Bewilligungen beträgt sechs Wochen. Falls bei der Gesuchseinreichung Unterlagen fehlen, wesentliche Aspekte unklar und Rückfragen nötig sind, kann sich die Frist verlängern.

Kontakt

Veterinäramt

Adresse

Waltersbachstrasse 5
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 41 41

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