Assistenz-Bewilligung für Tierärzte beantragen
Anleitung
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Bevor Sie starten
Tierärztinnen und Tierärzte, die eine Assistentin bzw. einen Assistenten beschäftigen möchten, brauchen eine Bewilligung. Die Arbeitsaufnahme ist vor der Bewilligungserteilung nicht erlaubt.
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Unterlagen zusammenstellen
Neben dem Antrag müssen Sie folgende Unterlagen der Assistentin bzw. des Assistenten beim Veterinäramt einreichen:
Vorteile:
- Kopie Veterinärdiplom
- Auszug Strafregister (nicht älter als drei Monate)
- Doktordiplom (Kopie, wenn das Diplom in der Schweiz erworben worden ist; Original oder beglaubigte Kopie bei ausländischen Doktordiplomen)
- Bei ausländischen Diplomen: Anerkennung Diplom Medizinalberufekommission (BAG)
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Gesuch einreichen
Möchten Sie ein Erstgesuch oder ein Erneuerungsgesuch einreichen? Füllen Sie das entsprechende PDF aus und unterschreiben Sie es an den gekennzeichneten Stellen. Achtung: Nicht unterschriebene oder nicht vollständig ausgefüllte Formulare gehen zurück – das verzögert die Bearbeitungszeit beträchtlich.
Senden Sie die Unterlagen an die untenstehende Adresse.
Veterinäramt
Veterinäramt
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So geht's weiter
Die Bearbeitungsfrist für Bewilligungen beträgt sechs Wochen. Falls bei der Gesuchseinreichung Unterlagen fehlen, wesentliche Aspekte unklar und Rückfragen nötig sind, kann sich die Frist verlängern.
Kontakt
Veterinäramt
Telefon
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr