90-Tage-Bewilligung für Tierärzte beantragen
Anleitung
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Bevor Sie starten
Ausländische Tierärztinnen und Tierärzte ohne Niederlassung in der Schweiz können beim zuständigen kantonalen Veterinäramt eine 90-Tage-Bewilligung beantragen. Das Gleiche gilt für Tierärztinnen und Tierärzte aus anderen Kantonen, die an höchstens 90 Arbeitstagen pro Kalenderjahr in der Schweiz / im Kanton Zürich tätig sind.
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Unterlagen zusammenstellen
Für eine erstmalige 90-Tage-Bewilligung müssen Sie sämtliche Unterlagen mit Ihrem Antrag einreichen. Bei Erneuerungsgesuchen sind dem Antrag nur die mit * gekennzeichneten Unterlagen beizulegen:
Vorteile:
- Veterinärdiplom
- Doktordiplom
- Certificate of Good Standing*
- Aufstellung über die bisherige Tätigkeit
- Beleg Berufshaftpflichtversicherung*
- Anerkennungsbestätigung der Weiterbildungstitel
- Anerkennung Diplom Medizinalberufekommission (BAG)
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Gesuch einreichen
Mit untenstehendem Formular können Sie eine 90-Tage-Berufsausübungsbewilligung beantragen. Dies gilt sowohl für erstmalige Gesuche als auch für die Erneuerung einer Bewilligung.
Veterinäramt
Veterinäramt
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So geht's weiter
Die Bearbeitungsfrist für Bewilligungen beträgt sechs Wochen. Falls bei der Gesuchseinreichung Unterlagen fehlen, wesentliche Aspekte unklar und Rückfragen nötig sind, kann sich die Frist verlängern.
Kontakt
Veterinäramt
Telefon
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr