90-Tage-Bewilligung für Tierärzte beantragen

Anleitung

  1. Bevor Sie starten

    Ausländische Tierärztinnen und Tierärzte ohne Niederlassung in der Schweiz können beim zuständigen kantonalen Veterinäramt eine 90-Tage-Bewilligung beantragen. Das Gleiche gilt für Tierärztinnen und Tierärzte aus anderen Kantonen, die an höchstens 90 Arbeitstagen pro Kalenderjahr in der Schweiz / im Kanton Zürich tätig sind.

  2. Unterlagen zusammenstellen

    Für eine erstmalige 90-Tage-Bewilligung müssen Sie sämtliche Unterlagen mit Ihrem Antrag einreichen. Bei Erneuerungsgesuchen sind dem Antrag nur die mit * gekennzeichneten Unterlagen beizulegen:

    Vorteile:

    • Veterinärdiplom 
    • Doktordiplom 
    • Certificate of Good Standing*
    • Aufstellung über die bisherige Tätigkeit
    • Beleg Berufshaftpflichtversicherung* 
    • Anerkennungsbestätigung der Weiterbildungstitel
    • Anerkennung Diplom Medizinalberufekommission (BAG)
  3. Gesuch einreichen

    Mit untenstehendem Formular können Sie eine 90-Tage-Berufsausübungsbewilligung beantragen. Dies gilt sowohl für erstmalige Gesuche als auch für die Erneuerung einer Bewilligung.

    Veterinäramt

    Adresse

    Waltersbachstrasse 5
    8090 Zürich
    Route (Google)

    Veterinäramt

    E-Mail

    kanzlei@veta.zh.ch

  4. So geht's weiter

    Die Bearbeitungsfrist für Bewilligungen beträgt sechs Wochen. Falls bei der Gesuchseinreichung Unterlagen fehlen, wesentliche Aspekte unklar und Rückfragen nötig sind, kann sich die Frist verlängern.

Kontakt

Veterinäramt

Adresse

Waltersbachstrasse 5
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 41 41

Telefon

 

Öffnungszeiten


Montag bis Freitag
08.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr

Öffnungszeiten Feiertage und Notfallkontakt

E-Mail

kanzlei@veta.zh.ch