Aktualisierung der Klimaziele im Energiegesetz
Massnahme aus dem Bereich Klimaschutz - Sektor Querschnittfelder
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Inhalt
Im kantonalen Energiegesetz ist momentan noch ein überholtes Klimaziel enthalten. Um die neuen Ziele gemäss Klimastrategie im Energiegesetz zu verankern, soll es angepasst werden. Zudem sollen Bestimmungen zur Zielerreichung eingefügt werden. Auch werden Anliegen aus kantonsrätlichen Vorstössen mit Klimabezug aufgenommen wie die Einführung einer Klimaverträglichkeitsabschätzung der gesetzlichen Grundlagen oder der Bau von Photovoltaikanlagen auf kantonalen Gebäuden.
Mitte 2023 hat der Regierungsrat dem Kantonsrat seinen Vorschlag für die Anpassung des Energiegesetzes überwiesen. Die Vorlage wurde in der vorberatenden Kommission im Kantonsrat behandelt und ist nun im Kantonsrat pendent (Stand: September 2024).
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