Identifizieren gefährdeter Arten und Lebensräume
Massnahme aus dem Bereich Klimaanpassung - Sektor Landökosysteme
Auf dieser Seite
Detailübersicht
Inhalt
Prioritäten im Naturschutz sowie die Schutzziele für die einzelnen Schutzgebiete müssen angesichts der sich verändernden Umweltbedingungen periodisch überprüft und angepasst werden.
Die Massnahme fokussiert auf:
- klimasensitive Arten (Fauna): Die Klimasensitivität wird in die Überlegungen im Artenschutz mit Fokus auf Fauna einbezogen.
- Erarbeitung und Umsetzung der Ökologischen Infrastruktur: Mögliche Verschiebungen der Verbreitungs- und Potenzialgebiete infolge Klimaveränderungen sind in der ökologischen Planung mitzudenken.
Die dazu erforderlichen Grundlagen werden in folgenden Schritten erarbeitet:
- Das Amt für Landschaft und Natur (ALN) / Fachstelle Naturschutz (FNS) definiert anhand von Studien die klimasensitiven Arten (Fauna) und Lebensräume, zu denen eine Risikoabschätzung vorgenommen werden soll (für Flora bereits definiert).
- Das ALN/FNS analysiert die Ergebnisse der Studien und definiert Massnahmen gegen akute und mittelfristige Aussterbeereignisse.
- Erarbeitung und Umsetzung der Ökologischen Infrastruktur unter Berücksichtigung der Klimaänderungen.
Weiterführende Informationen
Kontakt
Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Klima und Mobilität
Sekretariat
Bürozeiten
Montag bis Donnerstag
7.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag
7.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 16.00 Uhr