Information, Sensibilisierung und Beratung von Gemeinden zu Ressourcenschonung und Abfallvermeidung

Massnahme aus dem Bereich Klimaschutz - Sektor Konsum und Güter

Detailübersicht

Massnahmenkürzel
KG02
Kurzbeschreibung
Regelmässige, zielgruppenspezifische Information, Sensibilisierung und Beratung von Gemeinden, von Unternehmen und schliesslich der Bevölkerung (inkl. Bildung). Im Fokus stehen Ansätze, (Geschäfts-)Modelle und Instrumente einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft mit sauberen, schadstofffreien Stoffkreisläufen (im abfallwirtschftlichen Sinne) sowie zur Verringerung und Vermeidung von Food Waste.
Bereich
Klimaschutz
Sektor
Konsum und Güter
Umsetzungszeitraum
Daueraufgabe (ab 2019)
Stand
laufend
Direktion
Baudirektion
Amt
Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft
Abteilung
Abfallwirtschaft und Betriebe
Kontakt
Sektion Abfallwirtschaft

Inhalt

Aktivitäten / Elemente in diesem Handlungsfeld (Bereich) sind hier in Kurzform abgebildet.

Diese Elemente werden im Rahmen laufender Aktivitäten und Massnahmen im aktuellen sowie im künftigen Massnahmenplans Abfall- und Ressourcenwirtschaft sowie zur Umsetzung des Leitbilds «Nachhaltige Ernährung» vorgesehen bzw. eingeplant und umgesetzt. Entsprechende Jahresplanungen ab 2022 legen Möglichkeiten und Ressourcen der betroffenen kantonalen Fachstelle (Sektion Abfallwirtschaft) fest, um diese Thematik weiter zu bearbeiten.

Entsprechend daraus abgeleitete / abzuleitenden Aktivitäten und Massnahmenelemente beinhalten u.a.:

  • Zielgruppenspezifische Informations- und Sensibilisierungsaktionen/-kampagnen zur Kreislaufwirtschaft, Ressourceneffizienz und Abfallvermeidung
  • Erstellen und Erweitern von Informationsmaterial für Gemeinden, Bevölkerung und Lehrpersonen
  • Organisieren und Durchführen von Anlässen bzw. Platzierung der Thematik an Anlässen (z. B. Austausch/Workshop über Möglichkeiten für Gemeinden, Vorstellen von Best Practice Beispielen)
  • Erstellung von Leitfäden für Gemeinden bzw. Platzierung relevanter Inhalte zu Treibhausgasen/ Ressourceneffizienz in bestehenden Leitfäden, wo thematisch sinnvoll (z.B.: erneuerbar angetriebene Nutzfahrzeuge in der kommunalen Abfallwirtschaft / Logistik / Submission)
  • Unterstützung von lokalen und regionalen Initiativen (z.B. Repair Cafés)
  • Optimierung des Vollzugs der Rücknahmepflicht von Herstellern und Händlern für Waren und Verpackungen gemäss kantonaler Gesetzgebung (§§ 18 bis 20 AbfG und §§ 5 und folgende AbfV)

Rechtliche Anpassungen bzw. Präzisierungen in Zusammenarbeit mit Rechtsdienst prüfen. Massnahme wird in Teilen zusammen mit der Abteilung Luft, Klima und Strahlung des AWEL sowie der Koordinationsstelle Bau und Umwelt des Kantons (KOBU) umgesetzt.
 

Kontakt

Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Klima und Mobilität

Adresse

Stampfenbachstrasse 12
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 30 53

Sekretariat


Bürozeiten


Montag bis Donnerstag
7.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr

Freitag
7.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 16.00 Uhr

E-Mail

luft@bd.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: