Reduktion von klimawirksamen Kältemitteln

Massnahme aus dem Bereich Klimaschutz - Sektor Industrie und Gewerbe

Detailübersicht

Massnahmenkürzel
IG01
Kurzbeschreibung
Der Kanton Zürich etabliert ein Vollzugsmodell für die Kontrolle von Kälteanlagen und Wärmepumpen. In Form von Stichkontrollen sollen strategisch ausgewählte Anlagen kontrolliert werden. Zudem setzt sich der Kanton zusammen mit anderen Kantonen beim Bund für die Einschränkung von der Inverkehrbringung von in der Luft stabilen Kältemitteln mit relevantem Treibhausgaspotenzial oder HFO ein.
Bereich
Klimaschutz
Sektor
Industrie und Gewerbe
Umsetzungszeitraum
seit 2018 (Daueraufgabe)
Stand
laufend
Direktion
Baudirektion
Amt
Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft
Abteilung
Abfallwirtschaft und Betriebe
Abteilung (Co-Leitung)
Luft, Klima und Strahlung
Kontakt
Tankanlagen und Transportgewerbe

Inhalt

1. Der Kanton Zürich etabliert ein Vollzugsmodell für die Kontrolle von Kälteanlagen und Wärmepumpen.

Der Vollzug beinhaltet nicht die flächendeckende Kontrolle aller Anlagen. In Form von Stichkontrollen sollen strategisch ausgewählte Anlagen kontrolliert werden. Ziel ist dabei nicht, eine statistisch relevante Menge an Anlagen zu beurteilen, sondern vorgängig ein Konzept zur erarbeiten und Anlagen zu definieren, bei denen der grösste Handlungsbedarf besteht. So soll eine Signalwirkung innerhalb der Kältefachbranche erzielt werden. Als Grundlage dienen die Daten aus der interkantonalen «Kampagne Kälteanlagen» und die Kenntnisse von der Branche des Schweizerischen Verbands für Kältetechnik (SVK). Der Kanton Zürich erarbeitet für jedes Jahr ein Konzept, welche Anlagen zu kontrollieren sind. Grössenordnung ca. 30 - 50 Anlagen oder 30 Betriebe. Der Auftrag, welche Anlagen zu kontrollieren sind, kommt vom Kanton Zürich. Der Kontrolleur führt die Kontrollen im Auftrag vom Kanton Zürich durch und rapportiert auch an diesen. Die Zuständigkeit für allfällige aus der Kontrolle resultierenden Sanktionen obliegt dem Kanton Zürich. Die Kontrollen werden durch externe Kontrolleure durchgeführt, welche über das nötige Fachwissen verfügen.

2. Einflussnahme auf Bund, gemeinsam mit anderen Kantonen, für die Einschränkung von der Inverkehrbringung von in der Luft stabilen Kältemitteln mit relevantem Treibhausgaspotenzial oder HFO (wegen Abbauprodukt Trifluoressigsäure - wassergefährdend):

Einflussnahme auf Bund, den Einsatz von F-Gasen mit relevantem Treibhausgaspotenzial in Standardanwendungen mit vorhandenen technischen Alternativen nach Ablauf einer kurzen Übergangsfrist zu verbieten. Die Einflussnahme auf den Bund erfolgt einerseits mittels Forderungen zum Umgang mit Kältemitteln im Zusammenhang mit Änderungen der ChemRRV, Anhang 2.10 (siehe Bemerkungen). Die ChemRRV wird laufend angepasst, daher ist dies ein fortlaufender Prozess. Zudem ist der Kanton Zürich in einer Fachgruppe zum Thema Kältemittel tätig, in welcher auch das BAFU involviert ist. Im Rahmen dieser Arbeitsgruppe können die geforderten Massnahmen thematisiert werden.

Kontakt

Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Klima und Mobilität

Adresse

Stampfenbachstrasse 12
8090 Zürich
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Telefon

+41 43 259 30 53

Sekretariat


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E-Mail

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