Fossilfreie Stromerzeugung & Mobilität bei kantonalen Immobilien

Massnahme aus dem Bereich Klimaschutz - Sektor Energieproduktion und -versorgung

Detailübersicht

Massnahmenkürzel
EN05
Kurzbeschreibung
Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion mit Photovoltaik (PV) und Wind sowie Aufbau einer Ladeinfrastruktur für batterieelektrische Fahrzeuge.
Bereich
Klimaschutz
Sektor
Energieproduktion und -versorgung
Umsetzungszeitraum
PV-Anlagen: bis 2040; Ladeinfrastruktur: bis 2030
Stand
laufend
Direktion
Baudirektion
Amt
Immobilienamt
Abteilung
Entwicklung & Controlling
Kontakt
Roger Lienert, 043 259 22 13, roger.lienert@bd.zh.ch

Inhalt

Zur Deckung des Strombedarfs durch die Dekarbonisierung des Energiesystems und wegen des längerfristigen Wegfalls der Kernkraftwerke ist ein massiver Ausbau der Stromproduktion durch erneuerbare Energien notwendig, insbesondere von Photovoltaik. Die Baudirektion strebt daher eine systematische Ausrüstung der eigenen kantonalen Gebäude (Neu- und Bestandsbauten) und geeigneter kantonaler Infrastruktur mit PV-Anlagen (Dach und Fassade) an. Bei Um- und Neubauten erfolgt die Umsetzung gemäss Standard Nachhaltigkeit. Bei Bestandsbauten ohne Bauvorhaben läuft die Überprüfung geeigneter Flächen. Es soll zudem eine Prüfung von gebäudebezogenen Windenergieanlagen anhand von Leuchtturmprojekten angegangen werden. Für die übrigen Flächen und Infrastrukturanlagen des Tiefbauamts (Grünflächen, Lärmschutzwände etc.) wird ein Photovoltaikkonzept erstellt. Dabei wird auch die Zurverfügungstellung dieser Flächen und Infrastrukturanlagen für die Erstellung von PV-Anlagen durch Dritte betrachtet.

Die Ladeinfrastruktur für batterieelektrische Fahrzeuge innerhalb der kantonalen Verwaltung wird konstant ausgebaut. Dazu besteht ein Rahmenvertrag mit einem Lieferanten zur Bereitstellung der Ladeinfrastruktur. Parallel wird die Ausarbeitung eines Umsetzungsprogramms zur Erhöhung der Anzahl Veloabstellplätze und zugehöriger Infrastruktur bei Bestandesbauten angestrebt. Ebenso soll die Zusammenarbeit mit Plattformen und die Beratung der Gemeinden bezüglich Sharing-Angeboten gefördert wenden. Der Fokus liegt auf Car-, Bike-, und Ride-Pooling-Angeboten. Die Rolle des Kantons ist als Vermittler zu verstehen (für Zulassung und Nutzung von öffentlichen Räumen).

Die Massnahme wird je nach Verantwortungsbereich vom Immobilienamt, vom Hochbauamt und vom Tiefbauamt umgesetzt.

Kontakt

Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Klima und Mobilität

Adresse

Stampfenbachstrasse 12
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 30 53

Sekretariat


Bürozeiten


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13.30 bis 17.00 Uhr

Freitag
7.30 bis 12.00 Uhr und
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E-Mail

luft@bd.zh.ch

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