Zu den Sonderabfällen zählt man diejenigen Abfälle, welche aufgrund ihrer Eigenschaften eine Gefahr für die Umwelt oder die Menschen darstellen und deshalb eine spezielle Behandlung erfordern.
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Definition
Diejenigen Abfälle, welche eine Gefahr für die Umwelt oder den Menschen darstellen und deshalb eine spezielle Behandlung erfordern, bezeichnet man als Sonderabfall. Gefährliche chemische Produkte im Haushalt, welche nach ihrem Gebrauch zu Sonderabfällen werden, erkennt man an den international harmonisierten Gefahrensymbolen. Ältere Produkte sind teilweise noch mit Symbolen auf orangem Grund oder mittels Giftklassen und Giftbänder gekennzeichnet.
Umgang mit Sonderabfällen
Entsorgen Sie Sonderabfälle nie via Kehricht oder Kanalisation!
Vermischen Sie nie Produkte, die sich in verschiedenen Behältern befinden. Es können chemische Reaktionen auftreten.
Am besten lagern Sie alle Sonderabfälle
- getrennt an einem trockenen und sicheren Ort
- ausser Reichweite von Kindern
- in der Originalverpackung oder in einem auslaufsicheren Behälter mit klarer Bezeichnung des Inhalts
Entsorgung
Grundsätzlich gibt es drei Wege, um Sonderabfall aus Haushalten zu entsorgen: Die Annahme von Sonderabfall an Verkaufsstellen, das Sonderabfallmobil oder die kantonale Sonderabfallsammelstelle. Altöl, Haushaltsbatterien (ohne Autobatterien) und Leuchtstoffröhren können auch zur Gemeindesammelstelle gebracht werden.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Grundsätzlich gilt die Regel: Wo Sie Produkte gekauft haben, können Sie den daraus entstandenen Sonderabfall auch wieder entsorgen. Hersteller und Handel sind per Gesetz zur Rücknahme von Sonderabfällen von privaten Endverbrauchern verpflichtet.
Die Verkaufsstellen nehmen folgende Abfälle an:
- Batterien und Akkus
- Leuchtstoffröhren, Entladungslampen und Stromsparlampen
- Pflanzen- und Holzschutzmittel
- Schädlingsbekämpfungsmittel, Unkrautvertilger, Dünger
- Farben, Lacke, Klebstoffe
- Säuren, Laugen, Entkalker, Abflussreiniger
- Lösungsmittel, Pinselreiniger, Verdünner, Brennsprit
- Medikamente (evt. gegen Entgelt), Quecksilber, -thermometer
- Chemikalien, Gifte, Javel-Wasser
- Spraydosen, Druckgaspatronen
- alle Stoffe mit einer Giftklasse
- alle anderen Sonderabfälle, die Sie in einem bestimmten Geschäft gekauft haben
Alle Produkte, welche mit einem Gefahrensymbol gekennzeichnet sind, können Sie jederzeit während der Ladenöffnungszeiten als Sonderabfall entsorgen: Kostenlos und via Handel.
Sonderabfall aus Haushalten bis maximal 20 Kilogramm pro Abgeber und Jahr werden Ihnen bei den Sammelaktionen in Ihrer Gemeinde kostenlos abgenommen. Das Sonderabfallmobil kommt mindestens einmal jährlich in Ihrer Gemeinde und mindestens jedes Vierteljahr in einer Ihrer Nachbargemeinden vorbei.
Im Sonderabfallmobil gesammelt werden:
- Farben, Lacke, Klebstoffe
- Säuren, Laugen, Entkalker, Abflussreiniger
- Lösungsmittel, Pinselreiniger, Verdünner, Brennsprit
- Medikamente, Quecksilber, -thermometer
- Pflanzen- und Holzschutzmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel, Unkrautvertilger, Dünger
- Chemikalien, Gifte, Javel-Wasser
- Spraydosen, Druckgaspatronen
- Unbekanntes und Stoffe mit einer Giftklasse oder einem Gefahrensymbol
Sollten Sie das Sonderabfallmobil verpasst haben, können Sie Ihren Sonderabfall in der kantonalen Sonderabfallsammelstelle entsorgen.
Sonderabfallsammelstelle Hagenholz
ERZ Entsorgung + Recycling Zürich
Hagenholzstrasse 110
8050 Zürich
Telefon: +41 44 417 77 77
Montag bis Freitag: 7 bis 17 Uhr
Samstag und Sonntag: geschlossen
Private und Kleingewerbe: Kostenlos bis 20 Kilogramm pro Abgeber und Jahr, grössere Mengen sind kostenpflichtig.
Öle (mineralische Öle und Speiseöle), Haushaltsbatterien (keine Autobatterien) und Leuchtstoffröhren können Sie jederzeit bei den dafür vorgesehenen Sammelstellen Ihrer Gemeinde entsorgen.
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Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Abfallwirtschaft
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