Altholzaufbereitung

Bild einer Maschine, die geschreddertes Holz fördert.

Holzabfälle werden normalerweise zuerst an ein Entsorgungsunternehmen geliefert und dort getrennt gelagert, sortiert und zerkleinert. Das aufbereitete Altholz wird entweder thermisch in Altholzfeuerungsanlagen oder stofflich, beispielsweise in Spanplatten, verwertet.

Aufbereitung von Altholz

Entsorgungsunternehmen, welche Holzabfälle zur stofflichen oder thermischen Verwertung abgeben, müssen nachweisen können, dass die entsprechenden Grenzwerte der Schadstoffgehalte der jeweiligen Verwertung (stofflich oder thermisch) eingehalten werden und dabei sicherstellen, dass dies nicht durch Vermischen und Verdünnen mit anderen Abfällen oder Zuschlagstoffen geschieht.

Für die stoffliche Verwertung kann naturbelassenes Holz und Restholz verwendet werden. Geschredderte Holzabfälle dürfen nur unter Einhaltung der entsprechenden Richtwerte verwendet werden. Unternehmen, welche Holzabfälle stofflich verwerten, sind mit Anlagen zur weiteren Behandlung von Holzabfällen und zur Herstellung von Holzwerkstoffen, beispielsweise Spanplatten, ausgerüstet.

Holzabfälle, welche nicht stofflich verwertet werden, müssen je nach Schadstoffbelastung in dafür geeigneten Anlagen verbrannt werden. 

In der Altholzaufbereitungsanlage wird das Altholz zuerst sortiert und dann zerkleinert.
In der Altholzaufbereitungsanlage wird das Altholz zuerst sortiert und dann zerkleinert. Quelle: Franz Rindlisbacher

Kategorien der Holzabfälle

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Naturbelassenes Holz beinhaltet Holz aus dem Wald (stückiges Holz), welches nicht behandelt ist, sowie Sägemehl aus Sägereien (nichtstückiges Holz).

Dieses Holz kann in einer Holzfeuerung (auch handbeschickte Öfen) verbrannt werden. Nichtstückiges Holz darf aber nur in automatischen Feuerungsanlagen verbrannt werden. 

Restholz sind Produktionsabfälle (beispielsweise Spanplattenabschnitte, Hobelspäne etc.) aus holzverarbeitenden Betrieben oder aus der Industrie, Holzreste von Baustellen oder Gemische aus Restholz und naturbelassenem Holz.

Dieses Holz muss in einer gewerblichen, messpflichtigen Restholzfeuerung verbrannt werden. Es gelten tiefere Grenzwerte als für naturbelassenes Holz.

Altholz sind Holzbauteile und Holzmaterialien aus Gebäuden (beispielsweise Balken, Täfer oder Türen), Holzmöbel ohne Bezüge und Verbund mit anderen Materialien, hölzerne Verpackungen, Gemische aus Altholz und anderen Holzmaterialien ohne problematische Holzabfälle. Altholz aus holzverarbeitenden Betrieben oder aus Haushalten wird in folgenden Bereichen eingesetzt oder weiterverarbeitet: Biomassekraftwerke, welche die thermische Energie nutzen, die im Altholz steckt, und Altholzaufbereitungsanlagen, welche Altholz für die Herstellung von Spanplatten verarbeiten.

Dieses Holz darf nur in Altholzfeuerungen, in Zementöfen oder in Kehrichtverwertungsanlagen verbrannt werden, denn nur diese Anlagen verfügen über die nötige Abgasreinigung.

Problematische Holzabfälle sind Abfälle von druckimprägniertem Holz (beispielsweise Eisenbahnschwellen, Baum- und Rebpfähle, Zäune etc.), Abfälle von mit Holzschutzmittel behandeltem Holz, PVC-beschichtetes Holz und Gemische aus problematischen Holzabfällen und anderem Holz.

Diese Kategorie muss in Verbrennungsanlagen mit weitergehender Abluftreinigung (KehrichtverwertungsanlageBiomassekraftwerk mit Rauchgasreinigung) oder in Zementwerken verbrannt werden.

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