Gewinne aus Pokerspielen (Praxishinweis)
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Für die steuerliche Behandlung von Gewinnen aus Pokerspielen ist zwischen Hobby-Pokerspielern und professionellen Pokerspielern zu unterscheiden.
Hobby-Pokerspieler
Gemäss § 16 Abs. 1 StG unterliegen der Einkommenssteuer alle wiederkehrenden und einmaligen Einkünfte. Somit fallen auch Gewinne aus Pokerspielen unter § 16 Abs. 1 StG. Steuerbar sind insbesondere die Gewinne, die in Spielcasinos im Ausland oder in Online-Pokerspielen eines Anbieters mit Sitz im Ausland erzielt wurden. Steuerbar sind auch Gewinne aus Pokerspielen in der Schweiz, welche von einem Veranstalter ohne behördliche Bewilligung durchgeführt wurden (nicht bewilligte Spiele). Gewinne aus Pokerspiel sind in folgenden Fällen ganz oder bis zu einem Freibetrag von der Einkommenssteuer befreit:
Pokerspiel in Schweizer Spielcasinos
Gewinne aus Pokerspiel vor Ort in Schweizer Spielcasinos sind gemäss § 24 lit. j StG steuerfrei.
Poker als Kleinspiel bei Schweizer Anbieter (von zuständiger kantonaler Aufsichtsbehörde bewilligt)
Gewinne aus Poker als bewilligtes Kleinspiel mit einem maximalen Startgeld von Fr. 2'000.- und der maximalen Summe aller Startgelder von Fr. 20'000.- sind gemäss § 24 lit. l StG steuerfrei. Gewinne aus Pokerspielen, welche diese Grenzwerte überschreiten oder die übrigen Voraussetzungen von Art. 39 der Verordnung über Geldspiele nicht einhalten und deshalb nicht bewilligungsfähig sind (illegale Spiele), sind in vollem Umfang steuerbar.
Online-Poker bei Casinos/Spielbanken in der Schweiz
Gewinne aus Online-Poker bei Casinos oder Spielbanken mit Sitz in der Schweiz sind bis zu einem Gewinn von Fr. 1'000'000.- (Freibetrag) gemäss § 24 lit. k StG steuerfrei. Der den Freibetrag übersteigende Gewinnanteil ist steuerpflichtig.
Der Pokerspieler kann gemäss § 31 Abs. 3 StG von den zu versteuernden Gewinnen aus Pokerspiel und anderen Geldspielen 5 Prozent, jedoch maximal Fr. 5'000.- als Einsatzkosten in Abzug bringen, bei zu versteuernden Gewinnen aus der Online-Teilnahme an Pokerspielen von Casinos oder Spielbanken mit Sitz in der Schweiz gemäss § 24 lit. k StG kann er die vom Online-Spielerkonto abgebuchten Einsätze im Steuerjahr, jedoch höchstens Fr. 25'000.- abziehen. Eine Verrechnung von Spielverlusten mit weiteren Einkünften und ein Vortrag von Spielverlusten auf nachfolgende Steuerperioden sind ausgeschlossen.
Profi-Pokerspieler
Das Pokerspiel ist, anders als viele Geldspiele, kein reines Glückspiel, denn das Können und die Erfahrung des Spielers haben ebenfalls einen Einfluss auf den Spielerfolg. Ein Pokerspieler ist dann selbständig erwerbstätig, wenn er häufig und regelmässig, mit hohen Einsätzen und unter Einsatz von Fachkenntnissen mit Gewinnerzielungsabsicht an Pokerspielen teilnimmt oder seinen Lebensunterhalt zur Hauptsache aus den Gewinnen beim Pokerspiel bestreitet. Der Profi-Pokerspieler hat sämtliche Gewinne aus Pokerspiel als Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit gemäss § 18 Abs. 1 StG zu versteuern. Bei einem Profi-Pokerspieler gelten die oben stehenden Ausnahmen nicht (§ 24 lit. j StG). Damit unterliegt er den allgemeinen Vorschriften für selbständig Erwerbende, insbesondere der Aufzeichnungspflicht. Auch kann er die Aufwendungen seiner selbständigen Erwerbstätigkeit gemäss den §§ 27-31 StG in Abzug bringen.
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