Schlusszahlung Beitrag beantragen
Anleitung
-
Zuständigkeiten beachten
Bearbeitung durch die Finanzdirektion
Der Gemeinnützige Fonds behält zehn Prozent des bewilligten Beitrags zurück.
Diese Regelung gilt für Gesuche, die von der Finanzdirektion bearbeitet wurden:
- allgemeine Projektbeiträge,
- Projekte im Schweizer Berggebiet,
- Projekte der Entwicklungszusammenarbeit.
Alle anderen Projekte (Bildung, Denkmalpflege, Kultur, Sport)
Bitte beachten Sie die Zuständigkeiten für die Bearbeitung und Auszahlung:
-
Rechenschaftsbericht schreiben
Die restliche Auszahlung erfolgt, nachdem wir Ihren Rechenschaftsbericht akzepiert haben.
Für Ihre Berichte in deutscher Sprache müssen Sie die entsprechenden Vorlagen verwenden.
Allgemeine Projekte und Beiträge in Kompetenz des Kantonsrates
Projekte im Berggebiet (Inlandhilfe)
Projekte der Entwicklungszusammenarbeit
Bei Unklarheiten oder nicht nachvollziehbaren Abrechnungen kann der Gemeinnützige Fonds zusätzliche Unterlagen einfordern.
Er kann in jedem Fall eine vertiefte Prüfung durch die Finanzkontrolle des Kantons Zürich vornehmen lassen.
-
Restzahlung beantragen
Bitte übermitteln Sie uns dazu die folgenden Angaben und Ihren Rechenschaftsbericht.
Kontakt
Finanzdirektion - Gemeinnütziger Fonds