Auszahlung Beitrag beantragen
Anleitung
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Zuständigkeiten beachten
Bearbeitung durch die Finanzdirektion
Wenn Ihnen ein Beitrag aus dem Gemeinnützigen Fonds des Kantons Zürich zugesprochen wurde, können Sie hier die Auszahlung veranlassen.
Das gilt für Gesuche, die von der Finanzdirektion bearbeitet wurden:
- allgemeine Projektbeiträge,
- Projekte im Schweizer Berggebiet,
- Projekte der Entwicklungszusammenarbeit.
Alle anderen Projekte (Bildung, Denkmalpflege, Kultur, Sport)
Bitte beachten Sie die Zuständigkeiten für die Bearbeitung und Auszahlung:
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Erfüllung der Auflagen nachweisen
Bitte konsultieren Sie den Regierungsratsbeschluss zur Bewilligung des Lotteriefondsbeitrages an Ihr Projekt.
Im Regierungsratsbeschluss ist festgehalten, ob Sie eine oder mehrere Auflagen erfüllen müssen. Wenn Ja: Bitte weisen Sie nach, ob Sie die Auflage(n) erfüllt haben.
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Formular ausfüllen
Bitte beachten Sie, dass wir für die Auszahlung Ihre vollständigen und korrekten Angaben benötigen.
Kontakt
Finanzdirektion - Gemeinnütziger Fonds