Freiwillige Schulsportkurse

Kinder mit Badekappe und Schwimmbrille sind in einer Reihe am Rand des Schwimmbeckens.

Das Sportamt unterstützt mit schulsport.zh freiwillige Schulsportkurse auf allen Schulstufen.

schulsport.zh

Schulen, die freiwillige Schulsportkurse anbieten, können sich beim Förderprogramm schulsport.zh anmelden und dadurch von finanziellen Beiträgen profitieren.

Finanzielle Beiträge

Die freiwilligen Schulsportkurse werden mit einem Pauschalbetrag unterstützt. Dieser Betrag setzt sich aus dem Beitrag von Jugend+Sport (J+S) und einem Beitrag aus dem kantonalen Sportfonds zusammen.

Pro Semester erhalten die Schulen (bei mind. 15 Lektionen und mind. 8 Teilnehmenden):

1050 Franken bei mind. 45 Minuten Trainingsdauer
1350 Franken bei mind. 90 Minuten Trainingsdauer

Zusätzlich verdoppelt das Sportamt den Beitrag für den J+S-Coach.

Anmeldung von Angeboten

  1. Der J+S-Coach meldet die Kurse bei J+S an. Schulsportkurse und Schulsportlager müssen in getrennten Angeboten angemeldet werden.
  2. Als Auszahlungskonto für die J+S-Beiträge trägt der J+S-Coach in der NDS das Konto der Schule/Schulgemeinde/Gemeinde ein.
  3. Das Sportamt sendet dem J+S-Coach den Link zur Online-Anmeldung per E-Mail.
  4. Der J+S-Coach meldet die Kurse innert 30 Tagen bei schulsport.zh an. Er bestätigt damit, dass die Unterstützungsbedingungen eingehalten werden.

Auszahlung Beiträge 

Die J+S-Beiträge und schulsport.zh-Beiträge werden für alle Angebote getrennt ausbezahlt. Pro Angebot gibt es drei Auszahlungen:

  1. Das Bundesamt für Sport zahlt 80% des J+S-Beitrags aus.
  2. Das Sportamt Kanton Zürich zahlt den schulsport.zh-Beitrag aus.
  3. Das Bundesamt für Sport zahlt im darauf folgenden Januar 20% des J+S-Beitrags aus.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Folgende Bedingungen müssen die Schulen für die Aufnahme von J+S-Sportarten in das Förderprogramm schulsport.zh erfüllen:    

Vorteile:

  • Der freiwillige Schulsportkurs wird durch einen J+S-Coach der Schule oder Gemeinde bis 30 Tage vor Beginn bei J+S angemeldet und durch das kantonale Sportamt bewilligt.
  • Der freiwillige Schulsportkurs wird durch einen J+S-Coach der Schule oder Gemeinde rechtzeitig bei schulsport.zh angemeldet.
  • Die Gruppengrösse beträgt mindestens 8 Teilnehmende.
  • Es finden mindestens 15 Trainings statt. Ab 30 Trainings werden zwei Semester entschädigt.
  • Die Schulsport-Gruppe nimmt nicht an Meisterschaften, Wettkämpfen oder Turnieren des entsprechenden Sportverbandes teil.
  • Der freiwillige Schulsportkurs findet nicht während der obligatorischen Unterrichtszeit oder während den Blockzeiten statt.
  • Die Gemeinde/Schulgemeinde stellt für Kurse auf der Volksschulstufe die Schulsportanlagen sowie alle kommunalen Sportanlagen kostenlos zur Verfügung.
  • Die Schule stellt für Kurse auf der Sekundarstufe II die Schulsportanlagen kostenlos zur Verfügung.
  • Der Unterstützungsbeitrag wird vollumfänglich für die Entschädigung des Leiterteams (inkl. Hilfsleitende) sowie des J+S-Coaches der Schule oder Gemeinde eingesetzt.
  • Das schulsport.zh-Logo wird an geeigneter Stelle (Webauftritt, Kursausschreibung, Kursinformationen) platziert.

Vorteile:

Kurse in Sportarten, die nicht bei J+S dabei sind

Bietet eine Schule freiwillige Schulsportkurse ausserhalb von J+S (z.B. Pilates) an, kann die Schule ein Gesuch um Aufnahme in das Förderprogramm schulsport.zh stellen. Die Anmeldung muss mindestens drei Wochen vor Kursbeginn erfolgen. Kurse in Nicht-J+S-Sportarten werden pauschal mit CHF 1050 pro Semester unterstützt.

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Folgende Bedingungen müssen die Schulen für die Aufnahme von Nicht-J+S-Sportarten in das Förderprogramm schulsport.zh erfüllen:

Vorteile:

  • Der Organisator des freiwilligen Schulsportkurses ist eine öffentliche oder staatlich anerkannte private Schule der Primarstufe, der Sekundarstufe I oder II bzw. ein öffentlicher oder staatlich anerkannter privater Kindergarten im Kanton Zürich.
  • Der freiwillige Schulsportkurs wird gemäss Leitfaden für die Durchführung von J+S-Angeboten Schulsport mit Kindern und Jugendlichen (Nutzergruppe 5) durchgeführt.
  • Die Leiterin oder der Leiter verfügt über eine gültige J+S-Leiteranerkennung für die entsprechende Altersgruppe sowie vertiefte Kenntnisse der angebotenen Sportart.
  • Der Antrag für die Aufnahme in das Förderprogramm schulsport.zh wird drei Wochen vor Kursstart eingereicht.
  • Der Kurs findet in einer beständigen Gruppe statt.
  • Die Gruppengrösse beträgt mindestens 8 Teilnehmende.
  • Es finden mindestens 15 Trainings statt. Ab 30 Trainings werden zwei Semester entschädigt.
  • Die Leiterin oder der Leiter führt ein Trainingsprotokoll sowie eine Anwesenheitskontrolle.
  • Die Schulsport-Gruppe nimmt nicht an Meisterschaften, Wettkämpfen oder Turnieren des entsprechenden Sportverbandes teil.
  •  Der freiwillige Schulsportkurs findet nicht während der obligatorischen Unterrichtszeit oder während den Blockzeiten statt.
  • Die Gemeinde/Schulgemeinde stellt für Kurse auf der Volksschulstufe die Schulsportanlagen sowie alle kommunalen Sportanlagen kostenlos zur Verfügung.
  • Die Schule stellt für Kurse auf der Sekundarstufe II die Schulsportanlagen kostenlos zur Verfügung.
  • Der Unterstützungsbeitrag wird vollumfänglich für die Entschädigung des Leiterteams (inkl. Hilfsleitende) sowie des J+S-Coaches der Schule oder Gemeinde eingesetzt.
  • Das schulsport.zh-Logo wird an geeigneter Stelle (Webauftritt, Kursausschreibung, Kursinformationen) platziert.
  • Es wird an geeigneter Stelle auf die Unterstützung durch das kantonale Sportamt hingewiesen.

Vorteile:

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Angebot aufbauen

Die Mitarbeitenden des Sportamts helfen Ihnen gerne beim Aufbau von freiwilligen Schulsportangeboten. Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen Termin.

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Sinnvolle Freizeitbeschäftigung

Freiwillige Schulsportkurse sind ein idealer Einstieg in regelmässige sportliche Aktivitäten und eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung. Sie werden in den Schulalltag der Kinder und Jugendlichen integriert und finden vor dem Unterricht, über den Mittag oder direkt im Anschluss an den Unterricht statt.

Brücke zum Vereinssport

Freiwillige Schulsportkurse haben eine wichtige Brückenfunktion zwischen dem obligatorischen Sportunterricht und Angeboten im Vereinssport. Freiwillige Schulsportkurse ermöglichen es, verschiedene Sportarten auszuprobieren und die Lieblingssportart zu finden. 

Die Schule oder Gemeinde bestimmt eine Person, die die Funktion der Schulsportkoordinatorin bzw. des Schulsportkoordinators übernimmt. Idealerweise ist dies eine Lehrperson oder eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter der Schul- oder Gemeindeverwaltung. Es kann aber auch eine Person aus der Elternschaft oder eine andere Privatperson sein. 

Die Schulsportkoordinatorin oder der Schulsport­koordinator

  • stellt ein bedarfsgerechtes Programm an freiwilligen Schulsportkursen zusammen und stellt sicher, dass die Schülerinnen und Schüler über die Angebote informiert werden.
  • übernimmt die Funktion des J+S-Coaches der Schule oder Gemeinde.
  • sucht und betreut die Leitenden der Kurse.
  • überprüft die Qualität der Kurse und sorgt für eine regelmässige Weiterbildung der Leitenden.
  • berät die Schulleitung in Sportbelangen.
  • unterstützt die Leitenden der freiwilligen Schulsportkurse bei der Organisation von Schnuppertrainings mit lokalen Sportvereinen oder privaten Sportanbietern.

Freiwilliger Schulsport Thalwil, Dossier 2014

Freiwilliger Schulsport Thalwil, Dossier 2014
Freiwilliger Schulsport Thalwil, Dossier 2014
Herausgeber/in
Sportkanton Zürich
Autor/in
Sportamt und ZKS

Freiwilliger Schulsport Handball, Dossier 2014

Freiwilliger Schulsport Handball, Dossier 2014
Freiwilliger Schulsport Handball, Dossier 2014
Herausgeber/in
Sportkanton Zürich
Autor/in
Sportamt und ZKS

Von der Schule in den Sportverein, Dossier 2014

Von der Schule in den Sportverein, Dossier 2014
Von der Schule in den Sportverein, Dossier 2014

Weiterführende Informationen

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Kontakt

Sportamt - Sportförderung

Adresse

Neumühlequai 8
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 52 75

Ihre Ansprechperson ist Nicole Hitz

E-Mail

nicole.hitz@sport.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: