Kantonales Sportanlagenkonzept

Gebäude einer modernen Sporthalle, davor ein Skateplatz

Der Kanton Zürich verfügt über ein vom Regierungsrat festgesetztes kantonales Sportanlagenkonzept (KASAK). Das Konzept macht Aussagen über die Versorgung und die Bedürfnisse der Bevölkerung betreffend Sportanlagen.

Ziele

Das kantonale Sportanlagen­konzept (KASAK)

Vorteile:

  • soll eine bedarfsgerechte, effiziente und nachhaltige Versorgung der gesamten Bevölkerung mit bedeutenden Sportanlagen sicherstellen.
  • strebt an, dass die Sportvereine und -organisationen über ausreichend bedeutende Sportanlagen für ihre Sportart verfügen.
  • dient dem Kanton als Planungs- und Steuerungs­instrument.

Ziel ist, dass möglichst alle Menschen im Kanton Zürich genügend Sportinfrastruktur zur Verfügung haben, um sich körperlich zu betätigen und ihre bevorzugte Sportart zu betreiben.

Katalog bedeutender Sportanlagen 

Die Kriterien im KASAK definieren kantonal und regional bedeutende Sportanlagen. Diese Anlagen verfügen über Zentrums­funktionen und sind von überkommunaler Bedeutung. Sie sind im KASAK-Katalog aufgeführt. Dieser umfasst zurzeit rund 120 Sportanlagen. Seit 2018 enthält der Katalog zudem elf polysportive Zentren.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Anlagen, die im KASAK-Katalog aufgeführt sind, unterstützt das Sportamt mit einem höheren Beitragssatz aus dem kantonalen Sportfonds.

Decken in einer Region oder Sportart die bestehenden Sportanlagen die Bedürfnisse der Bevölkerung noch nicht ab, wird im Katalog ein Manko ausgewiesen. Eine neue Sportanlage, die ein Manko deckt und die Anforderungen an eine KASAK-Anlage erfüllt, kann in den KASAK-Katalog aufgenommen werden.

Das Sportamt überprüft den KASAK-Katalog periodisch unter Einbezug der Sportverbände und Gemeinden und passt ihn bei Bedarf an. Eine Aufnahme einer Sportanlage in den Katalog erfolgt im Rahmen dieser ordentlichen Aktualisierung.

KASAK-Anlagen müssen mindestens folgende Kriterien erfüllen:

Vorteile:

  • regionale oder kantonale Zentrums­funktion
  • Sporthallen: Grosssporthallen mit Zuschauer­kapazität
  • Hallenbäder: mindestens 25-Meter-Schwimmbecken
  • See- und Freibäder: mindestens 50-Meter-Schwimmbecken
  • Eissportanlagen: Eishallen vor offenen Eisflächen
  • Freianlagen Fussball und Leichtathletik: Zuschauerkapazität

Zudem ist die regionale Abdeckung ein Kriterium für die Zusammensetzung des KASAK-Katalogs.

Die Anzahl Sportanlagen im KASAK-Katalog ist begrenzt. Jede auf eine sportart­spezifische Anlage angewiesene Sportart hat Anspruch auf mindestens eine Anlage von kantonaler Bedeutung. Zusätzlich werden besonders wichtige bzw. polysportiv genutzte Sportanlagen von kantonaler oder regionaler Bedeutung aufgelistet.

KASAK-Katalog (2018)

KASAK-Katalog (2018)
KASAK-Katalog (2018)
Herausgeber/in
Sportamt des Kantons Zürich
Publikationsdatum
Dezember 2018

Weiterführende Informationen

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Kontakt

Sportamt - Sportförderung

Adresse

Neumühlequai 8
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 52 85

E-Mail

benedikt.buehler@sport.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: