
Der Kanton Zürich verfügt über ein vom Regierungsrat festgesetztes kantonales Sportanlagenkonzept (KASAK). Das Konzept macht Aussagen über die Versorgung und die Bedürfnisse der Bevölkerung betreffend Sportanlagen und dient dem Kanton als Entscheidungsgrundlage für die kantonale Sportstättenpolitik.
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Ziele
Das kantonale Sportanlagenkonzept (KASAK) 2024
Vorteile:
- soll die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit attraktiven Sportanlagen und Sporträumen sicherstellen.
- soll Impulse für eine positive Entwicklung des Sportst im Kanton Zürich setzen.
- strebt an, dass alle Regionen des Kantons in genügenderweise mit breitenwirksamen Sportanlagen und Sporträumen ausgestattet sind.
- strebt an, dass die Sportvereine und -organisationen über ausreichend passende Sportanlagen für ihre Sportart verfügen.
- dient dem Kanton als Entscheidungsgrundlage für die kantonale Sportstättenpolitik.
- soll den Gemeinden und weiteren Akteuren als Orientierungsrahmen dienen.
Ziel ist, dass möglichst alle Menschen im Kanton Zürich genügend Sportinfrastruktur zur Verfügung haben, um sich körperlich zu betätigen und ihre bevorzugte Sportart zu betreiben.
Instrumente
Das kantonale Sportanlagenkonzept sieht folgende Instrumente zur Förderung einer bedarfsgerechten Abdeckung der Bevölkerung mit Sportanlagen und Sporträumen vor:
Vorteile:
- Führen einer Liste der kantonal und regional bedeutenden Sportanlagen
- Unterstützung von Bau und Sanierung von Sportanlagen aus dem Sportfonds
- Förderung breitenwirksamer Sportinfrastruktur z.B. durch Impulsprogramme
- Förderung von Sportangeboten im öffentlichen Raum
- Unterstützung von regionalen und kommunalen Sportanlagenkonzepten
- Unterstützung von Projekten zur Optimierung der Infrastrukturauslastung
Liste der kantonal und regional bedeutender Sportanlagen
Die Kriterien im KASAK definieren kantonal und regional bedeutende Sportanlagen. Diese Anlagen verfügen über Zentrumsfunktionen und sind von überkommunaler Bedeutung. Sie sind im KASAK-Katalog aufgeführt. Dieser umfasst zurzeit rund 120 Sportanlagen. Seit 2018 enthält der Katalog zudem elf polysportive Zentren.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Anlagen, die auf der Liste der kantonal und regional bedeutenden Anlagen aufgeführt sind, unterstützt das Sportamt mit einem höheren Beitragssatz aus dem kantonalen Sportfonds.
Das Sportamt überprüft die Liste der kantonal und regional bedeutenden Anlagen periodisch und passt sie bei Bedarf an. Eine Aufnahme einer Sportanlage auf die Liste erfolgt im Rahmen dieser ordentlichen Aktualisierung.
Im Grundsatz gilt, dass, sofern die im KASAK vorgesehene Anzahl der Anlagen erreicht ist, eine Neuaufnahme nur als Ersatz für eine bisherige Anlage erfolgen kann. Bei Gleichwertigkeit der Anlagen bleibt die bisherige Anlage auf der Liste der kantonal bzw. regional bedeutenden Anlagen.
Folgende Kriterien kommen unter anderen zur Anwendung:
Vorteile:
- regionale oder kantonale Zentrumsfunktion
- Sporthallen: Grosssporthallen mit Zuschauerkapazität
- Hallenbäder: mindestens 25-Meter-Schwimmbecken
- See- und Freibäder: mindestens 50-Meter-Schwimmbecken
- Eissportanlagen: Eishallen vor offenen Eisflächen
- Freianlagen Fussball und Leichtathletik: Zuschauerkapazität
Zudem ist die regionale Abdeckung ein Kriterium für die Zusammensetzung der Liste.
Die Anzahl Sportanlagen auf der Liste der kantonal und region bedeutenden ist begrenzt. Grundsätzlich hat jede Sportart, die auf sportartspezifische Anlagen angewiesen ist und deren Sportverband Mitglied beim Zürcher Kantonalverband für Sport (ZKS) ist, Anspruch auf mindestens eine Anlage von kantonaler Bedeutung.
Zusätzlich werden besonders breitenwirksame sowie polysportiv genutzte Sportanlagen von kantonaler oder regionaler Bedeutung aufgelistet.
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Weiterführende Informationen
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Kantonales Sportanlagenkonzept 2024, Festsetzung
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Sportamt – Sportförderung