Unterstützung für Sportanlagen beantragen

Anleitung

  1. Prüfen Sie die Kriterien

    Überprüfen Sie, ob Ihr Gesuch die Kriterien für eine finanzielle Unterstützung durch den Sportfonds erfüllt.

    Vorteile:

    • Die Anlage steht dem Jugend-, Breiten- und Amateursport, insbesondere dem Vereins- und Verbandssport zur Verfügung.
    • Es handelt sich um ein Bauvorhaben (Neubau, Umbau, Erneuerung) im Kanton Zürich.
    • Das Bauvorhaben wird nicht ausschliesslich zur Erfüllung einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung realisiert.
    • Die Gesamtinvestitionen betragen mindestens CHF 50'000. Diese Regel gilt nicht für Bauprojekte von Sportvereinen und -verbänden.
    • Die Finanzierung und der langfristige Betrieb sind sichergestellt.
    • Die Eigentums- bzw. Nutzungsverhältnisse sind für mindestens 10 Jahre gesichert.
    • Das Gesuch wird durch den Eigentümer bzw. Pächter oder Mieter der Sportanlage eingereicht.
  2. Bereiten Sie folgende Dokumente vor

    Für alle Gesuchsteller

    * Pflichtfelder: Diese Dokumente sind notwendig, um das Online-Formular abzuschicken. Alle Dokumente müssen vollständig vorliegen.

    Vorteile:

    • Baubeschrieb und Begründung für den Bedarf, evtl. Weisung an die Stimmbürger
    • *Gesamtinvestitionskosten und detaillierter Kostenvoranschlag (idealerweise nach Baukostenplan, BKP) oder übersichtliche Kostenzusammenstellung mit Offerten (inkl. allfällige Projektierungskosten und Eigenleistungen)
      - Bei Schulanlagen und anderen multifunktionalen Anlagen sind sportspezifische Anlageteile separat auszuweisen.
      - Bei Eigenleistungen ist eine separate Liste mit Stundenschätzung und Art der Arbeiten zum Ansatz von CHF 30/h einzureichen.

    Vorteile:

    • Unternehmerofferten
    • *Baupläne, Skizzen oder Produktebeschreibung bei Sanierungen
    • *Finanzierungsplan (Zusammenstellung aller zugesicherten und erwarteten Beiträge inkl. allfällige finanzielle und personelle Eigenleistungen)
    • Bewilligungen, die zur Ausführung des Bauvorhabens notwendig sind (z.B. Baubewilligung, GV-Beschuss)
    • *Nachweis, dass die Sportanlage durch den Jugend-, Breiten- und Amateursport genutzt wird (z.B. Belegungsplan, Vereinbarungen mit Vereinen)
    • Nutzungsgebühren, Nutzungsreglement

    Für Verbände und Vereine sowie private Träger zusätzlich 

    Vorteile:

    • Vermögensausweis (letzte Jahresrechnung mit Bilanz), Vereinsstatuten
    • Ausweis über die Eigentumsverhältnisse, evtl. Miet-, Pacht- oder Baurechtsvertrag, Grundbuchauszug, Beteiligungen, Genossenschaftsanteilscheine, Aktien, Handelsregisterauszug
  3. Füllen Sie das Online-Formular aus

Kontakt

Sportamt - Sportförderung

Adresse

Neumühlequai 8
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 52 85

E-Mail

benedikt.buehler@sport.zh.ch