Religionsgemeinschaften

Die Glaubenslandschaft im Kanton Zürich ist heute vielfältiger als noch vor wenigen Jahrzehnten. Hier erfahren Sie, wie der Kanton Zürich seine Religionspolitik gestaltet.

Akteure der Zivilgesellschaft

Der Staat schreibt niemandem vor, was er glauben oder nicht glauben soll. Bei solchen Fragen hat der Staat in unseren Köpfen und Herzen nichts zu suchen. Jede und jeder ist frei, zu denken, zu meinen, zu glauben. Jede und jeder ist frei, einen Glauben zu haben, einer Religionsgemeinschaft anzugehören und dazu zu stehen.

Dennoch sind die Religionsgemeinschaften für den Staat wichtige Akteure der Zivilgesellschaft. Sie tragen viel und Wesentliches dazu bei, dass die Freiräume, die der Rechtsstaat lässt, positiv genutzt werden. Sie sind, zusammen mit dem Staat, Garanten für ein friedfertiges und tolerantes Zusammenleben in unserer Gesellschaft.

Jacqueline Fehr

«Der Kanton Zürich ist mit gutem Grund stolz darauf, dass er es in seiner Geschichte mehrfach verstanden hat, nüchtern auf grosse gesellschaftliche Herausforderungen zu reagieren. Wir tun gut daran, auch auf gegenwärtige Herausforderungen nicht mit Polemik und mit Ausgrenzung zu reagieren, sondern mit einer aufgeklärten, im liberalen Geist und demokratisch geführten Diskussion. Wir stärken damit all jenen Menschen im Kanton Zürich den Rücken, die im Frieden miteinander zusammenleben wollen.»

Jacqueline Fehr, Regierungsrätin

Religionslandschaft im Kanton Zürich

Die Welt steht nicht still: Die religiöse Pluralisierung im Kanton Zürich ist eine Tatsache.

Waren 1970 rund 94 Prozent der Bevölkerung Mitglied entweder der Evangelisch-reformierten Landeskirche oder der Römisch-katholischen Körperschaft,  sind es heute unter 50 Prozent. Mehr als die Hälfte der Kantonsbevölkerung gehört gar keiner oder einer anderen Religionsgemeinschaft an.

Religionszugehoerigkeit im Kanton Zuerich seit 1970, Personen ab 15 Jahren
Die Kurvengrafik zeigt die Entwicklung der Religionszugehoerigkeit im Kanton Zuerich seit 1970 bei Personen ab 15 Jahren. Quellen: BFS–VZ (1970–2000), Strukturerhebung (SE, 2010–2022).

Orientierung mit sieben Leitsätzen

Die vielfältige Glaubenslandschaft im Kanton Zürich stellt uns vor neue Fragen für das Verhältnis von Staat und Religion. Darauf wollen wir Antworten geben können. Mit sieben Leitsätzen zum Verhältnis von Staat und Religion legt der Zürcher Regierungsrat die Basis für diese gesellschaftliche Diskussion:

  1. Religiöse Überzeugungen bilden eine wichtige Grundlage des gesellschaftlichen Zusammenlebens.
  2. Die religiösen Gemeinschaften wahren den öffentlichen Frieden.
  3. Religiöse Symbole dürfen im öffentlichen Raum sichtbar sein, soweit es die staatliche Rechtsordnung zulässt.
  4. Die staatliche Rechtsordnung stellt den verbindlichen, für alle Religionsgemeinschaften gleich geltenden Massstab dar.
  5. Die Rechts- und Staatsordnung der Schweiz und des Kantons Zürich ist von der demokratisch-liberalen Kultur geprägt.
  6. Das System der öffentlich-rechtlichen Anerkennung hat sich bewährt und soll beibehalten werden.
  7. Zum Umgang mit verfassungsrechtlich nicht-anerkannten Religionsgemeinschaften braucht es klare Handlungsgrundlagen.

Weiterführende Informationen

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Kontakt

Religionsdelegierte Franziska Driessen-Reding

Adresse

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