Veranstaltungen nachhaltig planen

Möchten Sie eine umweltfreundliche, saubere und hindernisfreie Veranstaltung organisieren? Möchten Sie frühzeitig alles Wichtige in die Wege leiten? Hier finden Sie viele Tipps und hilfreiche Links für eine nachhaltige Veranstaltung.

Umsichtig planen lohnt sich

Die Organisation einer Veranstaltung ist komplex. Es gibt eine Vielzahl von Dingen zu berücksichtigen. Hierzu ein paar allgemeine Tipps:

  • Beginnen Sie frühzeitig mit der Planung.
  • Nehmen Sie frühzeitig mit Bewilligungsbehörden Kontakt auf.
  • Je nach Art und Lage braucht es verschiedene Bewilligungen: Nutzen Sie das kantonale Gesuchsformular, so geht nichts vergessen.
  • Planen Sie nachhaltig und werben Sie damit, zum Beispiel mit dem EVENTprofil.

Abfall & Littering

Vermeiden, sammeln und trennen

Eine gut besuchte Veranstaltung ist ein Erfolg. Viele Besucherinnen und Besucher verursachen aber auch viel Abfall. Auf den unten aufgeführten Webseiten gibt es nützliche Tipps, um Abfälle zu vermeiden und effizient zu sammeln. 

Das Bild zeigt den Unterschied von Einweg- zu Mehrweggeschirr.
Ein wichtiger Pfeiler einer nachhaltigen Veranstaltung ist die Verwendung von Mehrweggeschirr.

Lärm & Licht  

Bei einer Veranstaltung sind sowohl die lärmbetroffene Nachbarschaft wie auch das Gehör des Publikums zu schützen. Auch bei Laseranlagen ist Vorsicht geboten, ausserdem ist die Lichtverschmutzung möglichst gering zu halten. All dies erfordert geeignete Massnahmen. 

Lärm für Nachbarschaft begrenzen

Geräusche stören uns vor allem an Orten, wo wir sie nicht erwarten und zu Zeiten, wo wir uns Ruhe erhoffen. Eine frühzeitige Information der Nachbarschaft ist deshalb zentral für die Akzeptanz einer Veranstaltung. Weiter sollten Veranstalter und Veranstalterinnen Massnahmen zur Lärmreduktion prüfen.

Die Gemeindebehörde, die die Veranstaltung bewilligt, kann zum Schutz der Nachbarschaft geeignete Massnahmen vorschreiben, zum Beispiel zeitliche oder betriebliche Einschränkungen und technische Anforderungen.  

Publikum schützen

Hohe Schallpegel und Laserstrahlen können das Publikum gefährden. Zum Schutz der Besucherinnen und Besucher müssen Veranstalterinnen und Veranstalter die gesetzlichen Vorgaben und Grenzwerte der Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG) einhalten. 

Schall

Ab 93 Dezibel (über eine Stunde gemittelt) müssen bei allen Veranstaltungen mit Musik (mit und ohne Lautsprecher) die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. Unter anderem müssen gratis Gehörschützer angeboten werden, und das Publikum muss über die mögliche Gehörgefährdung informiert werden. 

Veranstaltungen ab 93 Dezibel mit Lautsprecheranlagen sind zudem immer der zuständigen Vollzugsbehörde zu melden. 

Laser

Lasergeräte dürfen – mit wenigen Ausnahmen – nur von sachkundigen Personen eingesetzt werden und sind dem Bundesamt für Gesundheit zu melden. 

Lichtverschmutzung vermeiden

Die künstliche Beleuchtung von Aussenräumen in der Nacht kann für Natur und Menschen störend sein. Bei Veranstaltungen lässt sich durch einfache Massnahmen die Lichtverschmutzung deutlich reduzieren. 

  • Nur beleuchten, was notwendig ist
  • Grundsätzlich von oben nach unten beleuchten
  • Beleuchtungsdauer und Helligkeit auf das notwendige Minimum begrenzen
  • Leuchtmittel mit möglichst warmer Lichtfarbe nutzen

Mobilität & Verkehr

Sicher und umweltfreundlich zur Veranstaltung

Eine nachhaltige Mobilitätsplanung stellt sicher, dass Besucherinnen und Besucher sicher, komfortabel und umweltfreundlich an- und abreisen können.  

Erhöhen Sie die Attraktivität von Velo und ÖV:

  • Infrastrukturen für das Velo (z. B. Abstellanlagen, Schliessfächer)
  • Integration des ÖV-Tickets im Veranstaltungsbillett (in Absprache mit der marktverantwortlichen Verkehrsunternehmung
  • Zusätzliche ÖV-Fahrten am Veranstaltungstermin
  • Shuttlebusse zur nächsten S-Bahn oder Kooperation mit Taxiunternehmen

Erstellen Sie ein Parkierkonzept:

  • Festlegung Anzahl und Standort der Parkplätze / behindertengerechte Parkplätze
  • Erhebung von Parkgebühren

Nutzen Sie Ihre Kommunikationskanäle:

  • Information über ÖV-Verbindungen und alternative Mobiliätsangebote vor und während der Veranstaltung sowie über die hindernisfreie Anreise
  • Hinweis auf eine begrenzte Anzahl an Parkplätzen

Beeinträchtigung des (öffentlichen) Verkehrs

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Fasnachtsumzug, Jahrmarkt, Viehschau oder Dorffest? Sobald eine Veranstaltung auf Strassen stattfinden soll oder der Verkehr für eine gewisse Zeit behindert wird, braucht es das Einverständnis der Strasseneigentümerin. Bei Staatstrassen ist dies der Kanton, bei Gemeindestrassen die örtliche Gemeindebehörde und bei Privatstrassen der private Grundbesitzer.

Erste Anlaufstelle bei der Nutzung von Gemeinde- und Kantonsstrassen ist die Gemeinde. Sie nimmt Kontakt mit der Kantonspolizei auf und koordiniert die Absprachen mit dem Veranstalter.

Ist diese Einwilligung der Strasseneigentümerin gegeben, so braucht es ein Parkierungs- und Verkehrskonzept so braucht es ein Verkehrskonzept (Sperrung, Umleitungen, Parkplätze, Wegweisung, Personaleinsatz, etc.). Dieses sollte den Bewilligungsbehörden frühzeitig – das heisst mindestens drei Monate vor Veranstaltungsbeginn – zur Beurteilung vorliegen.

Wirkt sich eine Veranstaltung auf den öffentlichen Verkehr aus? Müssen Haltestellen verschoben oder Umwege gefahren werden? Oder ist damit zu rechnen, dass sehr viele Besucherinnen und Besucher mit dem öffentlichen Verkehr anreisen werden? 

Falls ja, so hat der Veranstalter frühzeitig (mindestens 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn) bei der Gemeinde ein Gesuch einzureichen. Die Gemeinde nimmt daraufhin Kontakt mit der marktverantwortlichen Verkehrsunternehmung auf und koordiniert die Absprachen mit dem Veranstalter. 

Hindernisfrei - und damit offen für alle

Menschen mit Behinderung haben das Recht auf die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Dazu gehört auch der Besuch von Veranstaltungen. Es besteht einen gesetzlichen Auftrag, dass Zugänge sowie Angebote möglichst hindernisfrei gestaltet sein müssen.  

Ist ein hindernisfreier Zugang gewährleistet? Dann weisen Sie im Veranstaltungsflyer oder auf der -webseite unbedingt darauf hin. Auch ist wichtig, dass das Personal Auskunft geben kann, zum Beispiel über den Ort der nächsten Rollstuhltoilette. 

Wichtige Hinweise sowie hilfreiche Bilder zur Anschauung gibt der nachfolgende Leitfaden der Stadt Zürich. 

Gewässer und Grundwasser schützen

Vorsicht mit umweltgefährdenden Flüssigkeiten

Mit umweltgefährdenden Flüssigkeiten (z.B. Frittieröl, Benzin) ist bei Veranstaltungen besonders vorsichtig umzugehen. Erfolgt der Umgang nicht korrekt, können umweltgefährdende Flüssigkeiten in den Boden gelangen und das Grundwasser oder auch nahe liegende Gewässer verschmutzen. Besonders in Grundwasserschutzzonen braucht es entsprechende Massnahmen. Je nach Schutzzone ist eine kantonale Beurteilung notwendig (siehe Gesuchsformular). 

Wo findet die Veranstaltung statt? Dies gilt es zu beachten!

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Bei Freizeitveranstaltungen sorgen Veranstalter und Veranstalterinnen dafür, dass Böden durch das Befahren mit Fahrzeugen nicht verdichtet werden. Besondere Massnahmen braucht es, wenn die Böden durch die Witterung nass sind. Je nach Situation sind auch Rekultivierungen, das heisst Massnahmen zur Bodenverbesserung nach der Veranstaltung, erforderlich. 

Besucher eines Openairs stehen auf Bodenschutzmatten.
Bodenplatten schützen den Boden vor Verdichtung - vor allem auch bei nassem Wetter. Quelle: ZO Festival AG

Mit einer sachgerechten Planung lassen sich Böden gut schützen. Der Schutz des Bodens trägt auch zum Erfolg der Veranstaltung insgesamt bei. Die unten aufgeführten Merkblätter helfen dabei. Bei Grossveranstaltungen ist der Beizug einer Boden-Fachperson angezeigt.

Bei Veranstaltungen in oder im Nahbereich von überkommunalen Naturschutzgegbieten ist eine Beurteilung durch die Fachstelle Naturschutz nötig. Was unter Nahbereich zu verstehen ist, hängt in erster Linie davon ab, mit welchen Auswirkungen (z.B. Lärm, Licht, Abfall) auf die Schutzgebiete zu rechnen ist. 

Nehmen Sie frühzeitig mit der Fachstelle Naturschutz Kontakt auf und klären Sie, ob die geplante Veranstaltung grundsätzlich durchführbar ist und falls ja, unter welchen Bedingungen. Falls eine kantonale Beurteilung für die Bewilligung Ihrer Veranstaltung notwendig ist, wird diese durch die Gemeinde eingeholt. 

Veranstaltungen, welche in den Wasser- und Zugvogelreservaten von nationaler oder internationaler Bedeutung (Greifensee, Pfäffikersee und Neeracherried) durchgeführt werden sollen, müssen sorgfältig geprüft werden. Eine allfällige Durchführung ist nur mit einer kantonalen Bewilligung erlaubt. 

Nehmen Sie frühzeitig mit der Fischerei- und Jagdverwaltung Kontakt auf und klären Sie, ob die geplante Veranstaltung grundsätzlich durchführbar ist und falls ja, unter welchen Bedingungen. Falls eine kantonale Beurteilung für die Bewilligung Ihrer Veranstaltung notwendig ist, wird diese durch die Gemeinde eingeholt. 

Das unten aufgeführte Merkblatt informiert über das korrekte Vorgehen und das Bewilligungsverfahren. 

Findet die Veranstaltung auf oder an einem See resp. Fliessgewässer statt? Ist der Abstand zum Ufer kleiner als 20 Meter? Kontaktieren Sie frühzeitig das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL), Abteilung Wasserbau und klären Sie ab, ob eine geplante Veranstaltung überhaupt an dieser Lage durchführbar ist. Weiter muss die Veranstalterin oder der Veranstalter mit dem AWEL klären, ob eine Bewilligung notwendig ist. 

Nautische Veranstaltungen benötigen eine Bewilligung der Seepolizei.

Weiterführende Informationen

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Kontakt

Baudirektion - Koordination Bau und Umwelt

Adresse

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