Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt

Details

Kapitelnr.
13.2.03.
Publikationsdatum
29. Juni 2012
Kapitel
13 Integrationsmassnahmen
Unterkapitel
13.2. Massnahmen der Sozialhilfe

Rechtsgrundlagen

§ 3a SHG

Erläuterungen

1.Allgemeines

Wird anhand der Standortbestimmung festgestellt, dass für die berufliche Integration einer Person keine weitere Qualifizierung notwendig ist oder ist die nötige Qualifizierung bereits er-folgt, ist zu prüfen, ob eine professionelle Begleitung bei der Vermittlung in den ersten Ar-beitsmarkt notwendig ist oder ob die betroffene Person grundsätzlich selber in der Lage ist, eine Stelle zu finden. Unterstützung bieten dabei auch die Regionalen Arbeitsvermittlungs-zentren RAV (vgl. dazu Kapitel 13.1.02)

2.Angebote mit Zielgruppe Sozialhilfebeziehende im Kanton Zürich

Braucht eine sozialhilfebeziehende Person gezielte Unterstützung für einen Eintritt in den ersten Arbeitsmarkt, stehen im Kanton Zürich diverse Angebote für die Sozialdienste zur Verfügung. Die angebotenen Massnahmen zur Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt finden sich in der BUSI-Datenbank.

2.1. Ziele von Programmen zur Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt Der Fokus von Massnahmen, welche die Zielsetzung "Vermittlung in den ersten Arbeits-markt" verfolgen, liegt auf dem Zugang zu einer Anstellung im regulären Arbeitsmarkt. Das Wirkungsziel ist also die Vermittlung der betroffenen Person in eine Arbeit des ersten Ar-beitsmarkts. Die Detailziele liegen in der Abstimmung des Arbeitsmarktpotentials der be-troffenen Person auf Stellen im ersten Arbeitsmarkt und ihre Unterstützung nach erfolgter Vermittlung. 2.2. Formen der Durchführung Die Programme beinhalten in der Regel neben der Akquisition von Stellen im ersten Ar-beitsmarkt ein Coaching im Vermittlungsprozess sowie ein weiterführendes Job-Coaching im ersten Arbeitsmarkt und der Nachbegleitung der Betroffenen.

Rechtsprechung

Praxishilfen

Kontakt

Kantonales Sozialamt - Abteilung Öffentliche Sozialhilfe

E-Mail

sozialhilfe@sa.zh.ch

Für Fragen zur Interinstitutionellen Zusammenarbeit: iiz@sa.zh.ch


Für dieses Thema zuständig: