Integrationsangebote und -massnahmen der Bildungsbehörden im nachobligatorischen Bereich
Auf dieser Seite
Details
Rechtsgrundlagen
Bundesgesetz vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (Berufsbildungsgesetz, BBG), SR 412.10 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Berufsbildung (EG BBG); LS 413.31
Erläuterungen
1.Allgemeines zur Berufsbildung
Bildung ist ein wichtiges Element der Integration. Eine abgeschlossene Ausbildung nach der obligatorischen Schule ist bedeutend für einen nachhaltigen Einstieg in den Arbeitsmarkt. Personen ohne Berufsabschluss haben beeinträchtigte Berufschancen. In der Schweiz stehen unterschiedliche Wege für eine gut qualifizierte Ausbildung offen. Ein wichtiger Pfeiler ist die duale Berufsbildung. Bei der Berufslehre wird die Ausbildung im Be-trieb während drei bis vier Wochentagen mit einer berufsschulischen Ausbildung an ein bis zwei Wochentagen verbunden.
2.Berufsvorbereitungsjahre
Siehe Mittelschul- und Berufsbildungsamt des Kantons Zürich, Berufsvorbereitungsjahre Bei den im Kanton Zürich angebotenen Berufsbildungsjahren handelt es sich um so genann-te Brückenangebote für Jugendliche, die nach Abschluss der Sekundarstufe I nicht direkt in eine berufliche Grundbildung oder in eine Schule der Sekundarstufe II übertreten. Sie dauern in der Regel ein Jahr, sind freiwillig und dienen zur Behebung von schulischen, sprachlichen oder weiteren Defiziten, zur Orientierungshilfe und Entscheidungsfindung für die nachobliga-torische Ausbildungslaufbahn sowie als Übergangslösung bei einem Ungleichgewicht zwi-schen Angebot und Nachfrage. Die nachfolgenden Informationen über Brückenangebote im Kanton Zürich sind dem Papier "Öffentliche Brückenangebote Kanton Zürich" des Mittelschul- und Berufsbildungsamt vom 26. Mai 2014 entnommen. 2.1. Integrationsorientiertes Berufsvorbereitungsjahr Das integrationsorientierte Berufsvorbereitungsjahr richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene von 15 bis 21 Jahren, die Unterstützung zur Erhöhung der Sprachkompetenz in der Landessprache, bei der Integration in die Gesellschaft und in die Arbeitswelt, der Be-
rufswahl und der Lehrstellensuche benötigen. 2.2. Schulisches Berufsvorbereitungsjahr Das schulische Berufsvorbereitungsjahr richtet sich speziell an Jugendliche von 15 bis 17 Jahren, die hauptsächlich schulische Lücken schliessen bzw. branchenspezifische Inhalte festigen möchten. Sie benötigen Unterstützung bei der Berufswahl und der Lehrstellensuche. 2.3. Praktisches Berufsvorbereitungsjahr Das praktische Berufsvorbereitungsjahr richtet sich an Jugendliche von 15 bis 17 Jahren, die erste Einblicke in die Arbeitswelt und Fertigkeiten im angestrebten Berufsfeld erhalten möch-ten. Sie verfügen noch nicht oder nur teilweise über die notwendige Reife, um selbständig in einem Praktikumsbetrieb zu arbeiten. Im schulischen Bereich und bei der Berufswahl und der Lehrstellensuche sind sie auf Unterstützung angewiesen. 2.4. Betriebliches Berufsvorbereitungsjahr Das betriebliche Berufsvorbereitungsjahr richtet sich an schulmüde Jugendliche von 15 bis 17 Jahren, die sich für einen Beruf oder ein Berufsfeld entschieden haben und erste Arbeits-erfahrungen in einem Betrieb sammeln möchten. Sie verfügen über die notwendige Reife und Fähigkeit, an einem Praktikumsplatz selbständig zu arbeiten. Mehrheitlich besteht kein oder nur wenig Unterstützungsbedarf im schulischen und sozialen Bereich. 2.5. Vorlehre Die Vorlehre ist für Jugendliche, die sich vor Beginn der Vorlehre für einen Beruf entschieden haben und sich in einem Betrieb auf die berufliche Grundbildung vorbereiten möchten. 2.6. Individuelle Begleitung In allen staatsbeitragsberechtigten Berufsvorbereitungsjahren wird zusätzlich zum bereits bestehenden Stütz- und Förderangebot gemäss Rahmenlehrplan die individuelle Begleitung für Lernende, welche für das erfolgreiche Absolvieren des Berufsvorbereitungsjahrs zusätzli-che Unterstützung benötigen, angeboten. Weitere Informationen können dem Konzept "Zusätzliche individuelle Begleitung für Schulen mit staatsbeitragsberechtigten Berufsvorbereitungsjahre im Kanton Zürich" des Mittelschul- und Berufsbildungsamts vom 16. Mai 2014 entnommen werden.
3.Case Management Berufsbildung
3.1. Das nationale Projekt Case Management Berufsbildung Das nationale Projekt Case Management Berufsbildung ist beim Staatssekretariat für Bil-dung. Forschung und Innovation SBFI angesiedelt. Es hat zum Ziel, gefährdete Jugendliche frühzeitig zu erfassen, laufend zu beobachten und auf dem Weg zu einem Abschluss auf Se-kundarstufe II zu begleiten. Eine fallführende Stelle soll über institutionelle Grenzen sowie über die Dauer der Berufswahl und Berufsbildung hinweg für ein planmässiges, koordiniertes und kontrolliertes Vorgehen sorgen. Im Zentrum steht die Unterstützung zur Selbsthilfe (Em-powerment) der gefährdeten Jugendlichen sowie die Effizienz- und Effektivitätssteigerung der eingesetzten Massnahmen aufgrund einer wirksamen Führung und Gestaltung der Pro-zesse. Die Kantone sind für die Umsetzung des Case Managements Berufsbildung verantwortlich. Sie werden dabei vom Bund unterstützt. Weitere Informationen finden sich unter im Papier Case Management Berufsbildung - Grundsätze und Umsetzung in den Kantonen (siehe Anlage) sowie auf der Homepage des Staatssekretariats für Bildung. Forschung und Innovation zum Case Management Berufsbil-dung. 3.2. Kantonales Projekt Netz2 Vgl. http://www.ajb.zh.ch/internet/bildungsdirektion/ajb/de/forschung_entwicklung/cmbb.html Netz2 versteht sich als stufenübergreifende Koordinations- & Begleitstelle für Jugendliche und junge Erwachsene innerhalb der Berufsbildung, die einen Abschluss auf Sekundarstufe II anstreben. Netz2 ist in der Bildungsdirektion des Kantons Zürich angesiedelt. Die Projektverantwortung liegt im Amt für Jugend und Berufsberatung. Weitere Zusammenarbeitspartner im Projekt sind das Mittelschul- und Berufsbildungsamt, das Volksschulamt und das Amt für Wirtschaft und Arbeit (Volkswirtschaftsdirektion). Netz2 richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 14 bis 24 Jahren,
- die ihren Wohnsitz im Kanton Zürich haben,
- die einen Abschluss auf Sekundarstufe II anstreben,
- die aufgrund ihrer Situation auf Unterstützung verschiedener Akteure (in der Regel Fachstellen) angewiesen sind. Besondere Unterstützung auf der Sekundarstufe II erhalten ausserdem Lernende, die Gefahr laufen, dass ihr Lehrverhältnis aufgelöst wird, oder bei denen eine Lehrvertragsauflösung ge-rade eben erfolgt ist. Sie werden von der Netz2 Case Managerin begleitet, welche im Mittel-schul- & Berufsbildungsamt beheimatet ist. Die Standorte von Netz2 finden sich unter http://www.ajb.zh.ch/internet/bildungsdirektion/ajb/de/forschung_entwicklung/cmbb/caseman
ager.html
4.Berufsberatung des Kantons Zürich
Vgl. http://www.berufsberatung.zh.ch/ Die kantonale Berufsberatung sorgt in Zusammenarbeit mit den öffentlichen Berufsinformati-onszentren (biz) für die fachgerechte Durchführung und Weiterentwicklung der Berufsbera-tung für Jugendliche und Erwachsene. 4.1. Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene Die Berufsberaterinnen und -berater in Berufsinformations- bzw. Laufbahnzentren bieten Be-ratungen an, erstellen Fähigkeitsprofile und unterstützen die Jugendlichen bei der Berufs- und Laufbahnplanung. Es sind im Wesentlichen folgende Beratungsleistungen im Angebot: a. Berufswahl und Lehrstelle b. Elternseminare c. Integras für Migrantinnen und Migranten d. Berufsbesichtigungen e. Mentoring Ihaka - für Jugendliche auf Lehrstellensuche f. Unterstützung im Notfall g. Erste Studienwahl (Berufs- und Studienberatung für Mittelschülerinnen und Mittelschüler) h. Berufseinstieg nach der Lehre Weiter verfügen die Berufsinformationszentren über Infotheken mit umfassenden Informati-onsmaterialien rund um die Themenkreise Aus- und Weiterbildung, Laufbahnplanung, Be-rufsfelder etc. Zusammen mit dem kantonalen Gewerbeverband wird die Datenbank LENA (Lehrstellen-nachweis des Kantons Zürich) betrieben, in welcher nach Berufsfeldern und Region offene Lehrstellen gesucht werden können. Zum Thema Schnuppern finden sich praktische Hinwei-se im Dokument Schnuppern in der Berufswelt. 4.2. Angebote für Erwachsene Angebote für Erwachsene sind: a. Laufbahnplanung durch Vornahme einer Standortbestimmung und gemeinsames Entwi-ckeln von zu den Stärken der betroffenen Person passenden Visionen und Ziele
b. Bewerbungsunterstützung mittels Entwicklung einer Bewerbungsstrategie, Überprüfung der Bewerbungsunterlagen und Durchführung eines Coachings für Bewerbungsgesprä-che c. Beratung im Bereich Weiterbildung und Unterstützung bei der Auswahl des geeigneten Angebots sowie Vermittlung von Informationen zur Finanzierung d. Begleitung beim beruflichen Wiedereinstieg e. Unterstützung bei Neuorientierung und Motivationssteigerung im Berufsalltag f. Vermittlung von Informationen zum Schweizer Bildungssystem und Aufzeigen von Bil-dungsmöglichkeiten und deren Stellenwert in der Arbeitswelt Jede Beratung beginnt mit einem persönlichen Gespräch, in welchem die betroffene Person die aktuelle Situation und ihre Anliegen schildern kann. Auf dieser Grundlage macht die Be-ratungsperson massgeschneiderte Vorschläge für das weitere Vorgehen. Zur Wahl stehen zusätzliche Beratungsgespräche oder Eignungs-, Interessen- und Persönlichkeitstests. Nach dem ersten Gespräch können die Dienstleistungen auch nur punktuell in Anspruch genom-men werden. Für Personen, die vom Regionales Arbeitsvermittlungszentrum RAV (Beratung für Erwerbs-lose) oder von der Sozialhilfe (Beratung für Sozialhilfebeziehende) überwiesen werden, ist die Beratung kostenlos. Weitere Informationen finden sich im Merkblatt "Packen Sie Ihre berufliche Zukunft an!" des Amts für Jugend und Berufsberatung. Die Infotheken der Berufsinformationszentren stellen unentgeltlich Informationen zu Berufs-, Aus-, Weiterbildung auf verschiedenen Bildungsstufen zur Verfügung.
Rechtsprechung
Praxishilfen
Formulare und Merkblätter der Berufs- und Laufbahnberatung Netz2 Anmeldung - Casemaking
Kontakt
Kantonales Sozialamt - Abteilung Öffentliche Sozialhilfe