Empfehlungen über die Nebenkosten bei Platzierungen in Kinder-, Jugend- und Schulheimen
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Hinweis
Mit Inkrafttreten des neuen Kinder- und Jugendheimgesetzes (KJG) per 1. Januar 2022 wurden die bisherigen Unterkapitel von 12.2 aufgehoben und ersetzt durch Unterkapitel, die die neue Rechtslage abbilden. Bitte beachten Sie, dass das Kapitel 12.2 eine neue Struktur hat.
Erläuterungen
Die Sozialkonferenz des Kantons Zürich hat zusammen mit der kantonalen Oberjugendanwaltschaft und dem kantonalen Sozialamt Empfehlungen– Nebenkostenregelung Kinder-, Jugend- und Schulheimplatzierungen erarbeitet. Die Nebenkostenregelung wurde per 1. Januar 2021 aktualisiert.
Das kantonale Amt für Jugend- und Berufsberatung und das kantonale Volksschulamt stimmen diesen Empfehlungen zu.
Rechtsprechung
Praxishilfen
Kontakt
Kantonales Sozialamt - Abteilung Öffentliche Sozialhilfe