Empfehlungen über die Nebenkosten bei Platzierungen in Kinder-, Jugend- und Schulheimen

Details

Kapitelnr.
12.2.08.
Publikationsdatum
5. Januar 2021
Kapitel
12 Stationäre Massnahmen
Unterkapitel
12.2. Massnahmen für Kinder/Jugendliche
Aufhebungsdatum
31. Dezember 2021

Hinweis

Mit Inkrafttreten des neuen Kinder- und Jugendheimgesetzes (KJG) per 1. Januar 2022 wurden die bisherigen Unterkapitel von 12.2 aufgehoben und ersetzt durch Unterkapitel, die die neue Rechtslage abbilden. Bitte beachten Sie, dass das Kapitel 12.2 eine neue Struktur hat.

Erläuterungen

Die Sozialkonferenz des Kantons Zürich hat zusammen mit der kantonalen Oberjugendanwaltschaft und dem kantonalen Sozialamt Empfehlungen– Nebenkostenregelung Kinder-, Jugend- und Schulheimplatzierungen erarbeitet. Die Nebenkostenregelung wurde per 1. Januar 2021 aktualisiert.

Das kantonale Amt für Jugend- und Berufsberatung und das kantonale Volksschulamt stimmen diesen Empfehlungen zu.


Rechtsprechung


Praxishilfen

Kontakt

Kantonales Sozialamt - Abteilung Öffentliche Sozialhilfe

E-Mail

sozialhilfe@sa.zh.ch

Für Fragen zur Interinstitutionellen Zusammenarbeit: iiz@sa.zh.ch


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