Kleinkinderbetreuungsbeiträge KKBB
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Am 30. November 2015 hat der Kantonsrat des Kantons Zürich die Abschaffung der Kleinkinderbetreuungsbeiträge (KKBB) beschlossen. Die entsprechende Änderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) ist am 1. April 2016 in Kraft getreten.
Gemäss Übergangsbestimmung zur Änderung vom 9. März 2016 erhalten Eltern, die die gesetzlichen Voraussetzungen vor dem 1. April 2016 erfüllt und ihr Gesuch um KKBB bis spätestens am 30. April 2016 eingereicht haben, die Beiträge bis längstens am 30. September 2016.
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Kantonales Sozialamt - Abteilung Öffentliche Sozialhilfe