Auch Gefängnisse kommen in die Jahre und gelangen irgendwann ans Ende ihrer Lebensdauer. Dann werden sie saniert. Das bedeutet bei einem Gefängnis eine komplexe Herausforderung.
Gleich mehrere Zürcher Gefängnisse werden erneuert
In Zürich befinden sich gleich mehrere Gefängnisse in einer Sanierungs- oder Umbauphase. Bei Gefängnissen ist das mit viel Planung und Umständen verbunden, da bei grösseren Bauvorhaben die inhaftierten Personen ausquartiert und in einem anderen Gefängnis untergebracht werden müssen.
Das Gefängnis Winterthur zieht um
Das Gefängnis in Winterthur wird ersetzt und in die bestehende Bezirksanlage integriert. Die Bezirksanlage in Winterthur wird dafür mit einem neuen Gebäudeteil erweitert. Dadurch entsteht mehr Raum für die unterschiedlichen Bedürfnisse in der Untersuchungshaft: Die Kapazität des Gefängnisses erhöht sich von 48 auf 92 Plätze. Die zusätzlichen Büroräume stehen der Jugendanwaltschaft, der Staatsanwaltschaft und der Kantonspolizei zur Verfügung. Das alte Gefängnis bleibt während der Bauphase in Betrieb. Die Eröffnung des neuen Gebäudes ist im Frühjahr 2024 vorgesehen.
Wiederaufnahme des Betriebs in Horgen
Das JuWe hatte den Betrieb im Gefängnis Horgen 2019 eingestellt. Ab 2020 wurde das Gefängnis Horgen zur Quarantäne- und Isolationsstation für Personen in Untersuchungshaft. Seit April 2022 vollzieht das Gefängnis Horgen reguläre Untersuchungshaft. Mit 51 Haftplätzen kann das Gefängnis andere Institutionen entlasten, die sich gerade im Um- oder Ausbau befinden und deshalb über eine reduzierte Kapazität verfügen.
Veränderungen im Kurzstrafenvollzug
Mit der Aufhebung des Strafvollzugs im Flughafengefängnis sind dem Kurzstrafenvollzug Plätze entfallen. Ein Teil davon wird kompensiert durch Plätze in der konkordatlichen Anstalt Cazis Tignez. Für den anderen Teil hat die Justizvollzugsanstalt (JVA) Pöschwies 30 Plätze für den Kurzstrafenvollzug geschaffen. Dafür hat die JVA Pöschwies die bestehende Kapazität im Normallvollzug reduziert. So konnte die JVA Pöschwies den Kurzstrafenvollzug rein organisatorisch – ganz ohne bauliche Massnahmen – einführen. Im Kurzstrafenvollzug befinden sich Personen, welche bis zu 18 Monate inhaftiert werden. Sie werden in einer spezifisch dafür vorgesehenen Gruppe untergebracht – getrennt von den Insassen, die längere Freiheitsstrafen verbüssen. Die Trennung hat organisatorische Gründe: Im Kurzstrafenvollzug gibt es naturgemäss mehr Ein- und Austritte als im mehrjährigen Vollzug. Dazu kommt, dass Insassen im Kurzstrafenvollzug sich anders in den Gefängnisalltag integrieren (zum Beispiel bei der täglichen Arbeit) als Insassen, die voraussichtlich Jahre oder Jahrzehnte in der JVA Pöschwies sein werden.
Erweiterung des Vollzugszentrums Bachtel
Für den Umbau eines Gefängnisses braucht man einen langen Atem. Das zeigt die Erweiterung des Vollzugszentrums Bachtel (VZB). Diese Einrichtung ist auf den offenen Vollzug spezialisiert. Das bedeutet, dass eingewiesene Personen sich auf dem Areal frei bewegen, in den internen Werkstätten ihrer Arbeit nachgehen und soziale Kontakte pflegen können. Bis vor kurzem wurden Neuzugänge zuerst für einige Tage im Gefängnis Meilen untergebracht, um die nötigen Eintrittsabklärungen zu treffen. Nach der Erweiterung des VZB von 64 auf 94 Plätze wurde das Gefängnis Meilen geschlossen. Im April 2022 ist die letzte inhaftierte Person von Meilen ins VZB verlegt worden. Das knapp 10-jährige Projekt ist nicht nur aus Sicht des Justizvollzugs ein Erfolg: Das VZB wurde für seinen nachhaltigen und klimafreundlichen Neubau mit einem Architektur-Anerkennungspreis ausgezeichnet.
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.