Interessensbindungen von Staatsanwältinnen und -anwälten einsehen

Anleitung

  1. Was ist die Offenlegungspflicht?

    Für die Staatsanwaltschaft gilt die Offenlegungspflicht für Interessensbindungen analog der Gerichte (§ 88a GOG in Verbindung mit § 7 GOG). Offenzulegen sind unter anderem die politische Parteizugehörigkeit, Nebenbeschäftigungen, die Tätigkeit in staatlichen Führungs- und Aufsichtsgremien von Staatsanwältinnen und -anwälten. Die Liste mit den Interessensbindungen wird einmal jährlich aktualisiert.

  2. Bevor Sie starten

    Voraussetzung für den Zugang zu den Interessensbindungen ist die Angabe Ihres Namens sowie eine gültige E-Mail-Adresse.

  3. So gehen Sie vor

    Starten Sie den Prozess, indem Sie das untenstehende Onlineformular ausfüllen.  

    Angaben

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse an.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Vielen Dank.

    Ihre Daten werden an die Staatsanwaltschaft übermittelt.

    Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse an.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

  4. So geht es weiter

    Vielen Dank für Ihre Anfrage. Sobald wir das korrekt ausgefüllte Formular erhalten, senden wir Ihnen die Zugangsdaten an die angegebene E-Mail Adresse.

Kontakt

Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich

Adresse

Güterstrasse 33
Postfach
8010 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 258 22 00

E-Mail

kanzlei.osta@ji.zh.ch

Diese E-Mail ist nur für allgemeine Anfragen gedacht. Anfragen zu konkreten Verfahren richten Sie bitte direkt an die zuständige Staatsanwaltschaft. Strafanzeigen, die per E-Mail eingereicht werden, müssen gemäss Art. 110 Abs. 2 StPO mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein.