Interessensbindungen von Staatsanwältinnen und -anwälten einsehen
Anleitung
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Was ist die Offenlegungspflicht?
Für die Staatsanwaltschaft gilt die Offenlegungspflicht für Interessensbindungen analog der Gerichte (§ 88a GOG in Verbindung mit § 7 GOG). Offenzulegen sind unter anderem die politische Parteizugehörigkeit, Nebenbeschäftigungen, die Tätigkeit in staatlichen Führungs- und Aufsichtsgremien von Staatsanwältinnen und -anwälten. Die Liste mit den Interessensbindungen wird einmal jährlich aktualisiert.
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Bevor Sie starten
Voraussetzung für den Zugang zu den Interessensbindungen ist die Angabe Ihres Namens sowie eine gültige E-Mail-Adresse.
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So gehen Sie vor
Starten Sie den Prozess, indem Sie das untenstehende Onlineformular ausfüllen.
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So geht es weiter
Vielen Dank für Ihre Anfrage. Sobald wir das korrekt ausgefüllte Formular erhalten, senden wir Ihnen die Zugangsdaten an die angegebene E-Mail Adresse.
Kontakt
Diese E-Mail ist nur für allgemeine Anfragen gedacht. Anfragen zu konkreten Verfahren richten Sie bitte direkt an die zuständige Staatsanwaltschaft. Strafanzeigen, die per E-Mail eingereicht werden, müssen gemäss Art. 110 Abs. 2 StPO mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein.